Jugendarbeitsschutzgesetz

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böhseronkel
Beiträge: 11
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 20:36

Jugendarbeitsschutzgesetz

Beitrag von böhseronkel »

hallo, kennt sich jemand mit so was aus. weil ich hab ne frage, ich bin 17 und hatte heute spätsicht bis um 20uhr und morgen hab ich frühsicht muss da um 6:30uhr anfangen ist das noch im rahmen des gesetz oder nicht mehr, bekommt erst am mittowch und donnerstag 2 tage frei, wegen weekend.


böhse menschen; böhse lieder; böhse onkelz immer wieder

Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Jugendarbeitsschutzgesetz

Beitrag von Jutta und Peter »

Moinsen!

Dem ist eigentlich kaum etwas hinzuzufügen. Der Arbeitgeber riskiert bei einem Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

böhseronkel
Beiträge: 11
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 20:36

AW: Jugendarbeitsschutzgesetz

Beitrag von böhseronkel »

danke, hab mein wohnberiechsleiter gefragt und der meinte 10stunden sind für mich ok als ruhezeit so zu sagen. finde das echt komisch.


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Dodger
Beiträge: 1277
Registriert: So 19. Jan 2003, 22:55

AW: Jugendarbeitsschutzgesetz

Beitrag von Dodger »

wenn ich das richtig in erinnerung habe, sind 10 stunden zulässig, sofern innerhalb von 7 Tagen ein Ausgleich stattfindet, lieg ich da richtig?

Gruss

Dodger



böhseronkel
Beiträge: 11
Registriert: Sa 14. Okt 2006, 20:36

AW: Jugendarbeitsschutzgesetz

Beitrag von böhseronkel »

danke werde mal mein HL vorsichtig drauf ansprechen, mal sehn was der sagt.


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