Jugendarbeitsschutzgesetz
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Jugendarbeitsschutzgesetz
hallo, kennt sich jemand mit so was aus. weil ich hab ne frage, ich bin 17 und hatte heute spätsicht bis um 20uhr und morgen hab ich frühsicht muss da um 6:30uhr anfangen ist das noch im rahmen des gesetz oder nicht mehr, bekommt erst am mittowch und donnerstag 2 tage frei, wegen weekend.
böhse menschen; böhse lieder; böhse onkelz immer wieder
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AW: Jugendarbeitsschutzgesetz
Moinsen!
Dem ist eigentlich kaum etwas hinzuzufügen. Der Arbeitgeber riskiert bei einem Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro.
Gruß
Dem ist eigentlich kaum etwas hinzuzufügen. Der Arbeitgeber riskiert bei einem Verstoß gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz ein Bußgeld von bis zu 15000 Euro.
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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AW: Jugendarbeitsschutzgesetz
danke, hab mein wohnberiechsleiter gefragt und der meinte 10stunden sind für mich ok als ruhezeit so zu sagen. finde das echt komisch.
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AW: Jugendarbeitsschutzgesetz
wenn ich das richtig in erinnerung habe, sind 10 stunden zulässig, sofern innerhalb von 7 Tagen ein Ausgleich stattfindet, lieg ich da richtig?
Gruss
Dodger
Gruss
Dodger
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AW: Jugendarbeitsschutzgesetz
danke werde mal mein HL vorsichtig drauf ansprechen, mal sehn was der sagt.
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