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AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 01:53
von schnitte
welche frau denkt nicht an eigenheim, schönen mann an der seite und kugelbauch?!? na gut, bei schnitten wird der wohl eckig sein müssen ^^

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Mo 2. Feb 2009, 08:38
von -Felicitas-
sfdsadds

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Di 24. Feb 2009, 13:30
von -Arielle-
Huhu,
wo seid ihr denn alle?
Der Pflegedienst, bei dem ich beschäftigt bin sucht dringend Arbeitskräfte...
Unbefristeter Vertrag, selbständiges Arbeiten und eigenständige Einteilung der Patienten in die eigene Runde, auch Wünsche wie nur früh oder spät werden erfüllt.... Auch Teilzeitkräfte....
Ansonsten hatte ich bisher nur einmal einen befristeten Vertrag, den ich ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist gekündigt habe....
Ich denke auch, das diese Verträge nur dem AG ein vermeintliches Druckmittel in die Hand gibt....

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Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 13:16
von Jill
[quote=""Jill""]Werd auch einen befristeten Vertrag für 12 Monate bekommen mit der Option auf unbefristeten.
Mal schauen was daraus wird ;) [/quote]

Mein erster Vertrag lief auf 1 Jahr da ich da jetzt weg bin und gewechselt habe kann ich nun schreiben:

Wieder ein befristetet Vertrag diesmal gleich für 2 Jahre :)

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Verfasst: Mi 25. Feb 2009, 23:53
von ruby20
Ich habe auch einen befristeten Arbeitsvertrag und mir wurde gleich bei der Einstellung gesagt, dass wenn dieser abläuft ich wieder einen Befristeten bekommen werde.
Meiner Kollegin mit zwei Kindern geht s auch so und da ihrer vor dem Sommer endet bekommt sie auch dieses Jahr wieder keinen Urlaub im Sommer.
Der Druck gute Arbeit zu leisten steigt durch solche Druckmittel netürluch schon. Man hat immer Angst beim kleinsten Fehler zu fliegen.
Und planen kann man für die Zukunft natürlich auch nicht so toll.

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 08:44
von johannes
Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ohne sachliche Begründung nach Gesetzeslage max. bis 2 Jahre zulässig (§ 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG). Einzige Ausnahme ist die Neugründung eines Unternehmens, dann darf die Befristung 4 Jahre betragen.

Darüber hinaus ist sie demnach wohl unwirksam. Zur korrekten Klärung sollte in jedem Fall anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden!

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Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 18:22
von spielemann
Hallo,
eine Ergänzung zu johannes.
Befristete Verträge ohne sachlichen Grund müssen mindestens 6 Monate lang sein. Alles andere ist nicht erlaubt. Sollte jemand von euch einen Vertrag haben, der nach Teilzeit und Befristungsgesetz ohne sachlichen Grund, ausgeschrieben wurde, kann er sich auf einen unbefristeten Vertrag einklagen.
Grüsse
Spielemann

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 15:04
von kimbim
Hallo erst mal
Ich habe auch einen befristeten Arbeitsvertrag , seit über 2 Jahren und nun Verlängert bis ende Dezember. Nun frag ich mich was ist das für ein Ag (und besonders in unserem Bereich )der in dieser Zeit seine AN nicht einschätzen kann? Allein auf unserer Station gibt es4 weitere Personen , und nun stellt euch nur den Dienstplan vor , dort ist jeden Monaten zu sehen wer wann eingesprungen ist ( nur wir ) , wer wie oft seinen Dienst tauschte ( nur wir ) wer die meisten Überstunden hat (nur wir ) wer krank ist (nur Festvertrag ) ,haben unter anderem eine Zeitarbeitsfirma die fast im Schnitt alle 4 Wochen eine neue schickt ( Einarbeitung , nur wir ) die von Anfang an als volle Kraft zählt, unter anderem setzt sich das denken der Kollegen die einen Festvertrag haben soweit fort ,das sie viele Arbeiten liegen lassen . Ein kleines Bsp. , Bew. klingelt , alle Kollegen sitzten , eine Kollegin sagt darauf , geh du zur Schelle , du musst ja noch was tun um deinen Festvertrag zu bekommen!! Ich könnte noch endlos weiter schreiben ( LEIDER )

LIEBER JOHANNES , ich wünsche Dir nichts schlechtes , aber wenn du unter solchen umständen einmal gearbeitet hast , glaube ich nicht das du weiterhin so einen Standpunkt vertreten kannst , ich glaube dir ist nicht wirklich bewusst unter welchem Druck man steht !!!! Es gibt die Kündigung die jeder Ag aussprechen kann , wenn sie rechtens ist
Das wirkliche Problem ist das immer mehr AN gegen Kündigungen klagen weil diese auch wissen welche Rechte sie haben , und der Kostenaufwand sich dahingehend erhöt für den Ag , und das ist wohl auch nicht der einzigste Aufwand , wer will schon jemanden der selber weiss was ihm zusteht .

Als ich mich mal wieder bei meiner Arbeitsagentur melden musste ,aufgrund der Verlängerung sagte dieser , Zitat " na dann gehören sie auch zu der modernen Sklavenhaltungen" Ich war zuerst einmal erschrocken ,aber je mehr ich mir darüber Gedanken machte ............

Mein Fazit daraus ist , es gibt kein Grund der nicht schon rechtlich Abgesichert wäre für AG und AN,um einen Befristeten Arbeitsvertrag aus zustellen ( Probezeiten , Kündigungsrechte ,u.s.w. )

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Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 15:07
von kimbim
hi ,
dies sollte natürlich nur einmal auftauchen , sorry

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 17:01
von johannes
Nein Kimbim,

meine Meinung ändert sich auch nicht durch deinen Beitrag. Ich denke nicht, daß meine Haltung eine moderne Sklavenhaltung unterstützt. Ich werde auch nicht von der einjährigen Befristung für Neueinstellungen abrücken, da sie wohlüberlegt und begründet ist.

Der AN hat die Möglichkeit, durch entsprechende Leistung bei uns einen automatischen Fortbestand des Arbeitsvertrages zu sichern. Bei uns gilt nämlich die Regel, daß eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses nach einem Jahr davon abhängt, daß spätestens 6 Wochen vor Ende der Befristung ein Gespräch stattfinden muß. In diesem kommen dann die Fakten auf den Tisch. Findet das Gespräch aber nicht statt, ist der Vertrag automatisch unbefristet.

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Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 20:10
von kimbim
Hallo johannes
Ich weiss das sich deine Meinung dahingehend nicht ändert weil du nicht unter diesen Umständen arbeiten würdest, wie ich sie beschrieben habe, aber es gibt viele die das müssen und das sind längst keine Ausnahmen . Nun wenn ich lese wie es bei euch gehandhabt wird , hätte auch ich mein unbefristeten Arbeitsvertag bereits .
Wie du siehst ist diese Regelung ausbaufähig !

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Verfasst: Di 26. Mai 2009, 15:23
von Schwester Wolfgang
Hallo spielemann
Du hast geschrieben: "Befristete Verträge ohne sachlichen ,Grund müssen mindestens 6 Monate lang sein. Alles andere ist nicht erlaubt." Das würde mich mal interessieren, wo das steht. Ich habe das TZBefrG hoch und runter gelesen - und nichts gefunden. Hast Du da ein entsprechendes Urteil o.ä.?
Gruß Schwester Wolfgang

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Di 26. Mai 2009, 20:21
von johannes
hallo hurby,

wie bist du denn drauf? Ich höre was von ausnutzen.

1. würden sich Arbeitnehmer fair verhalten, sich also ans Gesetz halten, dürfte das mit dem Ausnutzen nicht möglich sein. Schlußfolgerung: verhalte dich fair.

2. würden Arbeitnehmer ihre Rechte nicht "ausnutzen", sie also ungerechtfertigt in Anspruch nehmen, gäbe es auch manche Verhaltensweise von AG nicht - hier die Befristung. Schlußfolgerung: Nimm die Rechte fair in Anspruch, also Pausen, Ruhezeiten, gesetzestreues Arbeiten (z. B. SGB XI § 2 8) , usw.. Schließlich hat auch der AG Rechte, die zu beachten sind.

3. AG wollen nicht mehr als 100 %. Aber sie wollen 100 %, schließlich wollen AN ja auch 100 % Vergütung, oder sollte ich mich bei dir da so sehr täuschen? Auch hier wieder ist Fairness gefragt. Merkst du was?

4. solche Mitarbeiter wie du dich hier vorstellst, die sind goldig. Sie denken, es gäbe nur ein Nehmen. Irgendwann wachen sie vielleicht mal auf und stellen dann fest, daß es nur dann ein positives Miteinander gibt, wenn sich Geben und Nehmen die Waage halten.

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Do 28. Mai 2009, 15:30
von Schwester Wolfgang
. . . hallo hurby und johannes,
kommt beide mal fix wieder runter von der verbalen Palme. Ihe habt bestimmt beide Recht, denn die Wahrheit liegt wahrscheinlich mal wieder in der Mitte. Nach meiner Beobachtung gibt es solche und solche und das bei AN und AG. Und jeder macht halt so seine eigenen Erfahrungen und Beobachtungen. So wie ich wirklich schon Arbeitgebern begegnet bin, die tatsächlich wie von hurby beschrieben nicht in der Lage sind, vernünftige Personalplanung- und Politik zu machen, also die schlechte Arbeitsmarktlage ausnutzen und immer wieder befristen, befristen, befristen - genau so habe ich schon im eigenen Umfeld MA erlebt, die in der Probezeit geschleimt und gebuckelt haben und gerannt sind und kaum hatten sie ihre Festanstellung, haben sie sich auf ihre Rechte besonnen und Schluss war`s mit der ständigen Einsatzbereitschaft - das ganze Gegenteil kam zum Vorschein.
Könnt Ihr beide damit leben?
@johannes,
mit den 100% Arbeitsleistung - da meine ich mal was anderes in einem Urteil gelesen zu haben (weiß leider nicht mehr, wo ich es abgelegt habe) - darin stand: "eine durchschnittliche Bezahlung erfordert auch nur eine durchschnittliche Arbeitsleistung". Meine Meinung dazu ist, dass es am jeweiligen Chef des Hauses liegt, wie hoch die durchschnittliche Meßlatte liegt. Ein guter Chef wird stets auch gute und engagierte MA haben, ein Nichtskönner als Chef wird nicht in der Lage sein, Qualität zu erkennen, schart demzufolge auch nur Nichtskönner um sich, damit ihm von denen auch niemand gefährlich werden kann. Bei denen trifft dann der hübsche Spruch von Albert Einstein zu: "Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde zu sein, muss man vor allem ein Schaf sein".
Und Dich zähle ich nun mal nicht zu den Schafen . . . ;-)

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Verfasst: Do 28. Mai 2009, 21:11
von johannes
Hallo Schwester Wolfgang,

keine Sorge, ich bin nicht auf der Palme.

Gruß

Johannes

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Verfasst: Do 28. Mai 2009, 21:56
von Schwester Wolfgang
@ johannes,
:-) ) dann bin ich ja unendlich beruhigt ;-)

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Verfasst: Di 2. Jun 2009, 07:08
von Liloo
Huhu.
Auch ich habe einen befristeten Vertrag, auf ein Jahr erhalten, als ich eingestellt wurde.
8 Monate vor Ablauf dieses Vertrages wurde mir erläutert,dass ich leider nicht übernommen werde. Allerdings in der Annahme, ich sei lange und oft krank gewesen (es waren in der Zeit genau 2 Tage, die ich aufgrund einer ansteckenden Krankheit daheim war). Es wurde davon ausgegangen, ich würde nur noch drei Monate dort arbeiten, Fakt waren 8 Monate. Alles sehr komisch.
Nun habe ich 5 Monate gehibbelt, ob ich nun weiter beschäftigt werde oder nicht.
5 Monate, in denen ich NICHTS wusste. Rein gar nichts. Nervenaufreibende Zeit. Angst, krank zu werden. Trotz Krankheit arbeiten gegangen, wahrlich hingeschleppt auf dem Zahnfleisch. Egal wie, aber erscheine da.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich fertig.. Resultat, mündliche Verlängerung um wiederrum 1 Jahr. Ich habe Angst, den Job zu verlieren. Ich habe Angst, denn ich bin alleine mit Kind. Ich werde eingeteilt für geteilte Dienste, obwohl ich nur Frühdienst arbeite, dies auch im Vertrag steht. Aber was soll ich tun? Ich brauche diesen Job. Kind darf unter keinen Umständen krank werden, davor habe ich Angst, denn wohin mit dem Kind? Ich muss arbeiten.
Ach, sorry, vielleicht weiche ich vom Thema ab, ich bin einfach fertig mit der Welt solangsam, es herrscht nur Druck, alles richtig zu machen und sich ja keinen Fehler zu leisten, aus Angst, der Vertrag wird dann doch nicht verlängert.

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Verfasst: Di 2. Jun 2009, 08:00
von Rasputin
Huhu Liloo,

ich kann Dich sehr sehr gut verstehen....
Ich bekomme jeden Tag mehr Angst,wieder in die Pflege einzusteigen.

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Verfasst: Di 2. Jun 2009, 08:59
von Schwester Wolfgang
Hallo Liloo,
bei einer mündlichen Befristung solltest Du ganz fix zum Rechtsanwalt gehen (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast) oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist). Mündliche Befristungen gibt es nämlich nicht. § 14 (4) TZBefrG : "die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform". Also spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme, am ersten Arbeitstag muss schriftlich festgehalten sein, dass es sich um einen befristeten Arbeitsvertrag handelt, ansonsten ist es automatisch ein unbefristeter. Aber diesen Anspruch muss man ordentlich geltend machen. Und keine Angst vor dem Gang zum Rechtsanwalt oder Gewerkschaft - das heißt ja nicht gleich, dass man zum Gericht muss! Mitunter genügt auch schon ein freundlicher Brief an den Arbeitgeber mit Erläuterung der Rechtslage. Also - optimistisch in die Zukunft blicken :-)