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AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Sa 24. Apr 2010, 20:22
von Benutzer 204 gelöscht
Da lässt Du Dich leider von Deinem AG "veralbern" .
Befristungen sind nach meinem Kenntnisstand ohne Angaben von Gründen
höchstens zusammenhängend 2 Jahre zulässig .
Die Begründung Deines Chefs ist keine für eine Befristung.
Wenn Du eine normale Probezeit hattest dann ist das Arbeitsverhältnis anschliessend unbefristet.

LG

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Sa 24. Apr 2010, 20:53
von Noreia
Ach du meine Güte ist das so??? ok und was heißt das jetzt für mich? den 1-Jahre-Vertrag hab ich ja nun schon unterschrieben.sollte ich dann eurer meinung nach nächstes jahr auf nen unbefristeten bestehen?

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Sa 24. Apr 2010, 21:54
von Benutzer 204 gelöscht
Lies Dir das durch :
http://www.info-arbeitsrecht.de/Befrist ... rtrag.html

Was steht in Deinem Arbeitsvertrag zur Folgezeit nach der Probezeit ?
Also das was schriftlich fest gehalten wurde .

LG

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Mo 26. Apr 2010, 07:59
von medsonet.1
[quote=""Noreia""]Ach du meine Güte ist das so??? ok und was heißt das jetzt für mich? den 1-Jahre-Vertrag hab ich ja nun schon unterschrieben.sollte ich dann eurer meinung nach nächstes jahr auf nen unbefristeten bestehen?[/quote]

Hallo,

wie du es schilderst, ist das Verhalten deines Arbeitgebers absolut unzulässig:

1.) ein befristeter Vertrag ohne sachliche Begründung darf nur maximal über 2 Jahre laufen!

2.) wenn bereits ein Vertrag vorher bestanden hat, darf sowieso kein befristeter Vertrag ohne sachliche Begründung mehr abgeschlossen werden!

Du bist also bereits jetzt in einem unbefristeten Vertragsverhältnis beschäftigt, egal, was in deinem Vertrag steht.

An deiner Stelle würde ich also garnichts machen, sondern erst dann reagieren, wenn er dich "auf die Straße" setzen möchte. Da dieses Verhalten scheinbar üblich bei euch ist, gib diesen Tip auch mal anderen betroffenen Kolleginen weiter.

Gruß

medsonet.1

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Fr 16. Jul 2010, 14:32
von Mausiherz
ich persönlich mag befristungen sehr. Da ich es nie lange an einen ort aushalte. nach einen Jahr kann ich gehen, wenn mir was nicht passt. Natürlich kann ich auch gekündigt werden oder nicht verlängert werden.

Da ich wie ich mich kenne diesen Job nicht ewig machen werde, ist es so gut wie es ist, es gibt mir zeit geld zuverdienen, erfahrungen zusammeln und wenn ich nicht mehr mag gehen zu können.

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 17:55
von Analir
Interessante Umfrage...

Bei unserem Verbund wird schonmal zwischen Pflegefachkräften und Pflegehilfskräften unterschieden.

Die Fachkräfte werden direkt übers Haus angestellt, 2x ein Einjahresvertrag (also befristet), danach Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Von Beginn an Tarifbezahlung.

Die Hilfskräfte laufen über einen Zeitarbeitsähnlichen Pool, verbundseigen und werden dort angestellt, aber auch für unser Haus und ihren Wohnbereich. Sie erhalten schonmal einiges weniger Geld, als nach Tarif. 2 x ein jeweils befristeter Jahresvertrag. Nach den 2 Jahren werden sie dann neu übers Haus (dann Tarifbezahlt) eingestellt. Hier sind wieder 2 Befristungen mgl., bevor ein unbefristetes Verhältnis kommt. Begründet wurde mir dies, mit schlechten Erfahrungen mit den PHK. :confused:

LG A.

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Verfasst: Sa 18. Dez 2010, 18:15
von Rasputin
Huhu,

klar,so übergeht man das Problem ihn beim 3.Vertrag fest anzustellen. Reine Ausbeute aber es wird unterschrieben, weil ist ja besser, als nicht zu wissen,wie man das Leben finanziert.
Auch mein Vertrag wurde nicht verlängert, ich mit nem 3 jährigemn Kind steh da.... Vom Arbeitsamt n Zettel in der Hand, eine Stelle zu besetzen für ausschliesslich n halbes Jahr! Ich habe keine Wahl, muss mich bewerben!

AW: Befristete Arbeitsverträge

Verfasst: So 8. Mai 2011, 10:37
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Rasputin,

na da würde ich mal sagen, die haben den Schuss noch nicht gehört..... heute gibt es für PFK doch genügend Arbeitsplätze.


Nutze doch die Zeit (halbes Jahr) um dir was adäquates zu suchen.

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Verfasst: So 8. Mai 2011, 11:05
von Rasputin
Huhu Zusammen,

und was ich noch ne absolute Frechtheit finde, ist das der Kündigungsschutz nicht greift bei einem befristeten Vertrag im Falle einer Schwangerschaft. Nicht mal annähernd.
Ich sass damals gut schwanger auf der Straße, 80 Bewerbungen geschrieben, aber klar keiner wollte ne Murmel einstellen.
Fazit: das Elterngeld wurde berechnet nach den letzten 12 Monaten, wovon ich n halbes Jahr arbeitslos war! Supi!
Nach über 3 Jahren schau ich ob sich was getan hat... nein! Da war ich entsetzt, alle schreien sie nach Nachwuchs, ausgeteilt werden viele befristete Verträge...wer hat denn da noch Lust?
Ich habe jetzt auch erst wieder einen befristen Vertrag unterschrieben, naja also eins ist klar, schwanger werde ich nicht werden, da habe ich vorgesorgt! Die Zukunft ist unsicher und das in einem Alter, wo man am besten arbeiten kann, schade!!!

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Verfasst: Fr 22. Jul 2011, 09:35
von IrishCloud1982
ich habe auch einen befristeten Arbeitsvertrag. Unser Arbeitgeber sagte, er darf nur 3 mal einen befristeten Vertrag aushändigen, danach entweder nicht verlängern oder unbefristeten Vertrag aushändigen. Ich habe momenten den 3. befristeten. mein 1. galt ein halbes Jahr, der andere 8 Monate unde der jetzige wurde fast für 1 Jahr verlängert. ich bin aber ehrlich gesagt nicht scharf drauf auf unbefristet....zumindest nicht in dieser firma. hab schon was neues in aussicht und hoffe das es klappt.

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Verfasst: Do 8. Dez 2011, 19:03
von Micky Maulwurf
Ich habe das Glück einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu haben. Klar, so gerne ich mein momentanes Haus habe, ich kann nicht abstreiten dass die Bezahlung wirklich nicht die dollste ist. (aber auch nicht die allerschlechteste). So ist mein Arbeitgeber natürlich auch daran interessiert sein Haus möglichst attraktiv für Arbeitnehmer zu gestalten.

Ich finde es auch arg daneben Arbeitnehmer mit auslaufenden Verträgen unter Druck zu setzen. Allerdings sehe ich auch etwas die andere Seite der Medaille. Auch wenn sich die Gruppe, wenigstens nach meinem Erachten, in Grenzen hält gibt es zweifelsohne aber auch Arbeitnehmer die sich auf einer Festanstellung ausruhen und plötzlich meinen nachlassen zu müssen. Ich rede jetzt nicht von Krankheitsfällen (das kann jeden mal erwischen) oder Pflegern die, aus welchen Gründen auch immer, mal eine schwächelnde Phase haben. Sondern wirklich von Mitarbeitern die sich aus Sicherheit gehen lassen.

Daher halte ich das Thema "Festanstellung" immer für ein recht zweischneidiges Schwert. Egal wie man es handhabt, eine Seite kommt in die Möglichkeit seine Position zu mißbrauchen.

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Verfasst: Mo 9. Jan 2012, 18:27
von schnecke17875
Hallo meine Lieben!! Hab Da mal ne Frage, ich hab auch einen befristeten ]Vertrag der am 01.10.2011 begonnen hat und läuft im September 2012 aus... nun folgendes Problem: Ich hab ein super Angebot in der ambulanten Pflege bekommen und zwar einen unbefristeten AV mit viel besseren Kondition!!! Nun meine Frage kann ich meinen Befristeten Vertag kündigen ? Weil bei mir sind auch keine auch keine besonderen Vereinbarungen in der Kündigungsrubrik stehen...bin echt ratlos!!! LG Olga :(

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Verfasst: Di 11. Jun 2013, 21:45
von pinka
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag der am 31.09. ausläuft, müsste mein Chef mir nicht jetzt schon Bescheid geben ob er verlängert wird oder nicht?

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Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 11:19
von Sven
Nein, muss er nicht, da der Vertrag, wie Du selber ja schon richtig schreibst, ausläuft.

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Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 14:23
von Kesselmoly
Mein Vertrag

läuft auch im September aus. Demnach muss ich bzw mein Arbeitgeber
keine Kündigungsfristen einhalten. Entweder es findet in den nächsten
Monaten ein Gespräch statt wo mir eine weitere Zusammenarbeit angeboten
wird oder halt nicht.

Wenn nicht darf ich mich ab dem 16.9 Arbeitssuchend melden oder mir ab
dem Tag einen neuen Arbeitgeber suchen ! Richtig ?

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Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 14:42
von hauptstadtpfleger
einen neuen arbeitgeber würde ich mir schon vorher suchen. und noch wichtiger: einen befristeten arbeitsvertrag würde ich garnicht unterschreiben.

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Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 15:10
von Sven
Am aller-allerwichtigsten ist es, sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrages arbeitssuchend zu melden; also in Deinem Fall bis zum 16.6.
Auch wenn ein Folgevertrag kommen soll - manchmal wirds dann doch nix und man hat die Frist versäumt.

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Verfasst: Mi 12. Jun 2013, 22:05
von Lena V.
Sven hat Recht! Die 3 Monats Frist unbedingt einhalten! Revidieren kann man anschl. immer noch!

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Verfasst: Di 25. Jun 2013, 19:18
von Leah123
[quote=""hauptstadtpfleger""]...und noch wichtiger: einen befristeten arbeitsvertrag würde ich garnicht unterschreiben.[/quote]

Soso. Und was machst du oder anders gesagt, sollte der AN machen, dem eben nur ein (neuer) befristetet AV angeboten wird? Das Jobangebot nicht annehmen? :eek:
Bisher kenne ich nur die ambulanten Intensivpflegedienste aus der Hauptstadt, die nach der Probezeit in ein unbefristetes AV übergehen. Alle anderen mir bekannten Einrichtungen und/oder Wohlfahrtsverbände befristen bei Neueinstellungen in der Regel für ein Jahr.