Bitte um Hilfe

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Oh weh der begriff mag ab August geschützt sein nur sollte man deshalb nicht auf den rumhacken die das icht wissen oder sich trotzdem Helfer nennen Bild

Bild Grüße

Marcell



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doedl
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Re

Beitrag von doedl »

Das wollte sie aber nicht wissen...........

Sie wollte Hilfe zu ihrem Problem!

Hallo Irene,

na Deine Probezeit hast ja schon bestanden.

Nein, Du musst Dir sicherlich nicht alles gefallen lassen; auch Du hast Anspruch auf freie Tage.

Wie geht die WBL bei Euch vor... fragt sie prinzipiell nicht, wenn sie Dienste für frei einträgt, oder ist das nur bei Dir so?

Versuchs erstmal im Guten, rede mit Deiner WBL- sollte das nichts bringen, dann wende Dich an die PDL.

Wenn Du frei hast, musst Du nicht einfach einspringen; das ist einfach schlechter Stil von der Vorgesetzten.

Viel ERfolg

Doedl

http://www.temporaire.info


Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi

Irene
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RE: Re

Beitrag von Irene »

:o hwell
nein es ist nicht nur bei mir so mit den dienst änderungen sondern auch bei den anderebn kollegen , nur traut sich keiner den mund aufzumachen , und die wbl und pdl hängen eng zusammen, wie heißt es sooo schööön keine krähe hackt der anderen ein auge aus.

sorry das mit der berufsbezeichnung wußte ich nicht hab jetzt nochmal in meinem vertrag nachgeschaut das steht altenpflegekraft drin.



Benutzer 45 gelöscht

Beitrag von Benutzer 45 gelöscht »

Hallo Irene,

Du mußt dich nicht entschuldigen nur weil du nicht weißt ob du Altenpflegehelferin bist oder nicht.

Ich kenn mich da auch noch nicht aus und bewerbe mich nächste woche auch als Pflegerin, mir ist egal ob man mich pflegekraft oder Altenpflegerin nennt also mach dir nichts drauß.

PS. Fibula das Thema hatten wir schon einmal ok.

Gruß

Triexi



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Marcell
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Beitrag von Marcell »

Hi Fibu

Keiner will dich zerreisen es kam halt anders rüber und da du manchmal etwas weit ausholst bei deinen Antworten kam diese Reaktion zustande, sicherlich wolltest du Irene nix böses, Kommunikation ist halt doch eine schwere Angelegenheit...

Friedliche Grüße Bild

Marcell



Dirk Höffken
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RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Irene.

Deine WBL ist Dir gegenüber, im Rahmen der vertraglichen Pflichten, Weisungsberechtigt. Folglich hast Du wohl oder übel ihren Anweisungen zu Folgen. Bei den examinierten Kollegen ist es etwas Differenzierter zu sehen. Ob Du ein Fernstudium absolvierst oder nicht, ist Deine private Angelegenheit. Es sei denn es gibt hier Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber.

1.
Das ändern von Dienstplänen, nachdem diese Gültigkeit erlangt haben, ist nicht mehr so einfach Möglich. Die Dienste sind für beide Seiten verpflichtend. Werden dann aus irgendwelchen Gründen Überstunden angeordnet, ist das nur im gesetzlichen Rahmen und/oder Einvernehmlich möglich.

2.
Ja, bist Du. Übersteigt eine Tätigkeit die individuellen Fähigkeiten der Pflegekraft, weil sie z. B. die Technik nicht beherrscht und handelt sie trotzdem, so dass der Patient (Bewohner) verletzt wird, erfolgt eine Haftung aufgrund Übernahmeverschuldens respektive Durchführungsverantwortung. Folglich kann sie Tätigkeiten, die ihre individuellen Fähigkeiten übersteigen, ablehnen. Dies ist keine Arbeitsverweigerung.

3.
Die Tätigkeiten sind mit Sicherheit vertraglicher Bestandteil und von Dir Durchzuführen.

MfG DH

Zitat:
ARDUA PRIMA VIA (E)ST.
Schwierig ist der erste Weg.
(Ovid, Metamorphosen II 63)



Irene
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RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Irene »

Nein das mit der Inko ist kein vertraglicher Teil, das hat man mir ca. 4-5 mon aufs Auge gedrückt und wenn ich da bei gehe dann heißt es auch immer nur Vernachläßige deine pflegerischen Aufgaben nicht (erst die Pflege dann alles andere) Pause kenn ich nicht den es ist bei uns auch nicht gewährleistet Pausen einzuhalten. (inko muß ich meistens vor der Arbeit oder nach der Arbeit machen weil ich es sonst nicht schaffe) und dazu kommt es noch das wir total unterbesetzt sind. Frühdienst manchmal 3-3,5 Pk (wobei man die ex und die wbl nicht mitzählen kann, die selten was in der Pflege machen) und im Spätdienst nur 2-2,5 Pflegekräfte.



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Hachi
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RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Hachi »

Ich weiche gezz bestimmt etwas vom Thema der Irene ab, aber es ist mir einfach ein Bedürfnis...

Gibt es die DEUTSCHE MARK auch am 1.8.2003 ? :yo

Mein ja nur so, wo das neue Gesetz inkraft treten soll...

:P



Dirk Höffken
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RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Irene.

Ich kenne Deinen Vertrag nicht. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass das Verteilen von Inkontinenzmaterialen durch diesen in irgendeiner Form gedeckt ist.

Das Thema Pausen ist im Pflegedienst ein Dauerbrenner. Die Regelungen dürften ja hinlänglich bekannt sein. Weniger bekannt ist aber, dass alle Arbeitszeitregelungen bußgeld- und sogar strafbewehrt sind. Hierbei handelt es sich sogar nur um ein schlichtes Tätigkeitsdelikt. Somit würde ich es mir als Verantwortlicher für den Dienstplan zweimal Überlegen, ob ich die Rechtslage so einfach Ignoriere.

Das mit der Unterbesetzung ist immer so eine Sache. Im Zweifel einfach eine Überlastungsanzeige. Im übrigen bist Du weder vor noch nach der Arbeit verpflichten, mal Abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen, irgendwelche Tätigkeiten für Deinen Arbeitgeber auszuüben. Habt ihr keine Personalvertretung?

MfG DH

Zitat:
Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht entsteht kein Recht
(Unbekannt)



Irene
Beiträge: 18
Registriert: Di 24. Jun 2003, 13:48

RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Irene »

die Inko Verteilung hat vorher der Hausmeister gemacht.
Personalvertrtung ?( was ist das :rolleyes: ,
es gibt keinen Betriebsrat, keine Vertauensperson oder ähnliches bei uns.
Es werden bei uns nur noch Änderungen gemacht wo wir mehr Arbeit haben.



Dirk Höffken
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RE: Bitte um Hilfe

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Irene.

Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass sich das Verteilen des Inkontinenzmateriales aus Deinem Vertrag und Tätigkeitsbeschreibungen ableiten lässt. Eher noch als aus dem Vertrag des Hausmeisters. Selbst wenn beide dazu Verpflichtet wären, kann der Arbeitgeber Umorganisieren. Das ist aber ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht zu Beantworten.

Das mit der Personalvertretung wundert mich jetzt etwas. Aus welchem Grund existiert keine Personalvertretung? Im übrigen: Wer ist der Träger des Hauses?

Änderungen sind ja nicht grundsätzlich Schlecht. Aber auch hier gilt: Nicht alle Änderungen sind so einfach Zulässig. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist nicht so Umfassend wie manche Glauben.

MfG DH

Zitat:
EX DUOBUS MALIS MINIMUM ELIGENDUM EST.
Von zwei Übeln ist das kleinere zu wählen.
(Unbekannt)



Irene
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Re:

Beitrag von Irene »

Ich habe schon versucht eine Umschulung zu bekommen da hieß es evtl. in 2 Jahren und als Azubi da reicht mir das Geld nicht dazu ich hab schon vieles versucht aber mir wurden immer Steine in den Weg gelegt nun arbeite ich in der Pflege und mache nebenbei mein Fernstudium in der Altenpflege



Jutta und Peter
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Beitrag von Jutta und Peter »

@Dirk: Wieso erstaunt es Dich so, daß es einem Betrieb keine Interessenvertretung gibt? Je kleiner so ein "Laden", umso unwahrscheinlicher, das es dort einen BR gibt.

Überhaupt scheint das Heim ja so ziemlich nach Gutsherren-Art geführt zu werden: Es gibt keine Gesetze außer meinem! Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, widersprüchliche Anordnungen, ständige Eingriffe in das Privatleben durch Dienstplanänderungen, examinerte Pflegekräfte, die die Grenzen ihrer Delegationsverantwortung nicht kennen......

Was wohl die Heimaufsicht dazu sagen würde? Oder das Gewerbeaufsichtsamt?

Liebe Irene, gibt es in Deiner Nähe keine besseren Heime?

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

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