Bitte um Hilfe
- doedl
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- Beruf: Pflegedinosaurier
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Re
Das wollte sie aber nicht wissen...........
Sie wollte Hilfe zu ihrem Problem!
Hallo Irene,
na Deine Probezeit hast ja schon bestanden.
Nein, Du musst Dir sicherlich nicht alles gefallen lassen; auch Du hast Anspruch auf freie Tage.
Wie geht die WBL bei Euch vor... fragt sie prinzipiell nicht, wenn sie Dienste für frei einträgt, oder ist das nur bei Dir so?
Versuchs erstmal im Guten, rede mit Deiner WBL- sollte das nichts bringen, dann wende Dich an die PDL.
Wenn Du frei hast, musst Du nicht einfach einspringen; das ist einfach schlechter Stil von der Vorgesetzten.
Viel ERfolg
Doedl
http://www.temporaire.info
Sie wollte Hilfe zu ihrem Problem!
Hallo Irene,
na Deine Probezeit hast ja schon bestanden.
Nein, Du musst Dir sicherlich nicht alles gefallen lassen; auch Du hast Anspruch auf freie Tage.
Wie geht die WBL bei Euch vor... fragt sie prinzipiell nicht, wenn sie Dienste für frei einträgt, oder ist das nur bei Dir so?
Versuchs erstmal im Guten, rede mit Deiner WBL- sollte das nichts bringen, dann wende Dich an die PDL.
Wenn Du frei hast, musst Du nicht einfach einspringen; das ist einfach schlechter Stil von der Vorgesetzten.
Viel ERfolg
Doedl
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Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
RE: Re
hwell
nein es ist nicht nur bei mir so mit den dienst änderungen sondern auch bei den anderebn kollegen , nur traut sich keiner den mund aufzumachen , und die wbl und pdl hängen eng zusammen, wie heißt es sooo schööön keine krähe hackt der anderen ein auge aus.
sorry das mit der berufsbezeichnung wußte ich nicht hab jetzt nochmal in meinem vertrag nachgeschaut das steht altenpflegekraft drin.
nein es ist nicht nur bei mir so mit den dienst änderungen sondern auch bei den anderebn kollegen , nur traut sich keiner den mund aufzumachen , und die wbl und pdl hängen eng zusammen, wie heißt es sooo schööön keine krähe hackt der anderen ein auge aus.
sorry das mit der berufsbezeichnung wußte ich nicht hab jetzt nochmal in meinem vertrag nachgeschaut das steht altenpflegekraft drin.
Hallo Irene,
Du mußt dich nicht entschuldigen nur weil du nicht weißt ob du Altenpflegehelferin bist oder nicht.
Ich kenn mich da auch noch nicht aus und bewerbe mich nächste woche auch als Pflegerin, mir ist egal ob man mich pflegekraft oder Altenpflegerin nennt also mach dir nichts drauß.
PS. Fibula das Thema hatten wir schon einmal ok.
Gruß
Triexi
Du mußt dich nicht entschuldigen nur weil du nicht weißt ob du Altenpflegehelferin bist oder nicht.
Ich kenn mich da auch noch nicht aus und bewerbe mich nächste woche auch als Pflegerin, mir ist egal ob man mich pflegekraft oder Altenpflegerin nennt also mach dir nichts drauß.
PS. Fibula das Thema hatten wir schon einmal ok.
Gruß
Triexi
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
RE: Bitte um Hilfe
Hallo Irene.
Deine WBL ist Dir gegenüber, im Rahmen der vertraglichen Pflichten, Weisungsberechtigt. Folglich hast Du wohl oder übel ihren Anweisungen zu Folgen. Bei den examinierten Kollegen ist es etwas Differenzierter zu sehen. Ob Du ein Fernstudium absolvierst oder nicht, ist Deine private Angelegenheit. Es sei denn es gibt hier Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber.
1.
Das ändern von Dienstplänen, nachdem diese Gültigkeit erlangt haben, ist nicht mehr so einfach Möglich. Die Dienste sind für beide Seiten verpflichtend. Werden dann aus irgendwelchen Gründen Überstunden angeordnet, ist das nur im gesetzlichen Rahmen und/oder Einvernehmlich möglich.
2.
Ja, bist Du. Übersteigt eine Tätigkeit die individuellen Fähigkeiten der Pflegekraft, weil sie z. B. die Technik nicht beherrscht und handelt sie trotzdem, so dass der Patient (Bewohner) verletzt wird, erfolgt eine Haftung aufgrund Übernahmeverschuldens respektive Durchführungsverantwortung. Folglich kann sie Tätigkeiten, die ihre individuellen Fähigkeiten übersteigen, ablehnen. Dies ist keine Arbeitsverweigerung.
3.
Die Tätigkeiten sind mit Sicherheit vertraglicher Bestandteil und von Dir Durchzuführen.
MfG DH
Zitat:
ARDUA PRIMA VIA (E)ST.
Schwierig ist der erste Weg.
(Ovid, Metamorphosen II 63)
Deine WBL ist Dir gegenüber, im Rahmen der vertraglichen Pflichten, Weisungsberechtigt. Folglich hast Du wohl oder übel ihren Anweisungen zu Folgen. Bei den examinierten Kollegen ist es etwas Differenzierter zu sehen. Ob Du ein Fernstudium absolvierst oder nicht, ist Deine private Angelegenheit. Es sei denn es gibt hier Vereinbarungen mit Deinem Arbeitgeber.
1.
Das ändern von Dienstplänen, nachdem diese Gültigkeit erlangt haben, ist nicht mehr so einfach Möglich. Die Dienste sind für beide Seiten verpflichtend. Werden dann aus irgendwelchen Gründen Überstunden angeordnet, ist das nur im gesetzlichen Rahmen und/oder Einvernehmlich möglich.
2.
Ja, bist Du. Übersteigt eine Tätigkeit die individuellen Fähigkeiten der Pflegekraft, weil sie z. B. die Technik nicht beherrscht und handelt sie trotzdem, so dass der Patient (Bewohner) verletzt wird, erfolgt eine Haftung aufgrund Übernahmeverschuldens respektive Durchführungsverantwortung. Folglich kann sie Tätigkeiten, die ihre individuellen Fähigkeiten übersteigen, ablehnen. Dies ist keine Arbeitsverweigerung.
3.
Die Tätigkeiten sind mit Sicherheit vertraglicher Bestandteil und von Dir Durchzuführen.
MfG DH
Zitat:
ARDUA PRIMA VIA (E)ST.
Schwierig ist der erste Weg.
(Ovid, Metamorphosen II 63)
RE: Bitte um Hilfe
Nein das mit der Inko ist kein vertraglicher Teil, das hat man mir ca. 4-5 mon aufs Auge gedrückt und wenn ich da bei gehe dann heißt es auch immer nur Vernachläßige deine pflegerischen Aufgaben nicht (erst die Pflege dann alles andere) Pause kenn ich nicht den es ist bei uns auch nicht gewährleistet Pausen einzuhalten. (inko muß ich meistens vor der Arbeit oder nach der Arbeit machen weil ich es sonst nicht schaffe) und dazu kommt es noch das wir total unterbesetzt sind. Frühdienst manchmal 3-3,5 Pk (wobei man die ex und die wbl nicht mitzählen kann, die selten was in der Pflege machen) und im Spätdienst nur 2-2,5 Pflegekräfte.
RE: Bitte um Hilfe
Ich weiche gezz bestimmt etwas vom Thema der Irene ab, aber es ist mir einfach ein Bedürfnis...
Gibt es die DEUTSCHE MARK auch am 1.8.2003 ?
Mein ja nur so, wo das neue Gesetz inkraft treten soll...
Gibt es die DEUTSCHE MARK auch am 1.8.2003 ?
Mein ja nur so, wo das neue Gesetz inkraft treten soll...
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- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
RE: Bitte um Hilfe
Hallo Irene.
Ich kenne Deinen Vertrag nicht. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass das Verteilen von Inkontinenzmaterialen durch diesen in irgendeiner Form gedeckt ist.
Das Thema Pausen ist im Pflegedienst ein Dauerbrenner. Die Regelungen dürften ja hinlänglich bekannt sein. Weniger bekannt ist aber, dass alle Arbeitszeitregelungen bußgeld- und sogar strafbewehrt sind. Hierbei handelt es sich sogar nur um ein schlichtes Tätigkeitsdelikt. Somit würde ich es mir als Verantwortlicher für den Dienstplan zweimal Überlegen, ob ich die Rechtslage so einfach Ignoriere.
Das mit der Unterbesetzung ist immer so eine Sache. Im Zweifel einfach eine Überlastungsanzeige. Im übrigen bist Du weder vor noch nach der Arbeit verpflichten, mal Abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen, irgendwelche Tätigkeiten für Deinen Arbeitgeber auszuüben. Habt ihr keine Personalvertretung?
MfG DH
Zitat:
Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht entsteht kein Recht
(Unbekannt)
Ich kenne Deinen Vertrag nicht. Es ist aber mehr als wahrscheinlich, dass das Verteilen von Inkontinenzmaterialen durch diesen in irgendeiner Form gedeckt ist.
Das Thema Pausen ist im Pflegedienst ein Dauerbrenner. Die Regelungen dürften ja hinlänglich bekannt sein. Weniger bekannt ist aber, dass alle Arbeitszeitregelungen bußgeld- und sogar strafbewehrt sind. Hierbei handelt es sich sogar nur um ein schlichtes Tätigkeitsdelikt. Somit würde ich es mir als Verantwortlicher für den Dienstplan zweimal Überlegen, ob ich die Rechtslage so einfach Ignoriere.
Das mit der Unterbesetzung ist immer so eine Sache. Im Zweifel einfach eine Überlastungsanzeige. Im übrigen bist Du weder vor noch nach der Arbeit verpflichten, mal Abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen, irgendwelche Tätigkeiten für Deinen Arbeitgeber auszuüben. Habt ihr keine Personalvertretung?
MfG DH
Zitat:
Ex iniuria ius non oritur
Aus Unrecht entsteht kein Recht
(Unbekannt)
RE: Bitte um Hilfe
die Inko Verteilung hat vorher der Hausmeister gemacht.
Personalvertrtung ?( was ist das :rolleyes: ,
es gibt keinen Betriebsrat, keine Vertauensperson oder ähnliches bei uns.
Es werden bei uns nur noch Änderungen gemacht wo wir mehr Arbeit haben.
Personalvertrtung ?( was ist das :rolleyes: ,
es gibt keinen Betriebsrat, keine Vertauensperson oder ähnliches bei uns.
Es werden bei uns nur noch Änderungen gemacht wo wir mehr Arbeit haben.
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RE: Bitte um Hilfe
Hallo Irene.
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass sich das Verteilen des Inkontinenzmateriales aus Deinem Vertrag und Tätigkeitsbeschreibungen ableiten lässt. Eher noch als aus dem Vertrag des Hausmeisters. Selbst wenn beide dazu Verpflichtet wären, kann der Arbeitgeber Umorganisieren. Das ist aber ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht zu Beantworten.
Das mit der Personalvertretung wundert mich jetzt etwas. Aus welchem Grund existiert keine Personalvertretung? Im übrigen: Wer ist der Träger des Hauses?
Änderungen sind ja nicht grundsätzlich Schlecht. Aber auch hier gilt: Nicht alle Änderungen sind so einfach Zulässig. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist nicht so Umfassend wie manche Glauben.
MfG DH
Zitat:
EX DUOBUS MALIS MINIMUM ELIGENDUM EST.
Von zwei Übeln ist das kleinere zu wählen.
(Unbekannt)
Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass sich das Verteilen des Inkontinenzmateriales aus Deinem Vertrag und Tätigkeitsbeschreibungen ableiten lässt. Eher noch als aus dem Vertrag des Hausmeisters. Selbst wenn beide dazu Verpflichtet wären, kann der Arbeitgeber Umorganisieren. Das ist aber ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht zu Beantworten.
Das mit der Personalvertretung wundert mich jetzt etwas. Aus welchem Grund existiert keine Personalvertretung? Im übrigen: Wer ist der Träger des Hauses?
Änderungen sind ja nicht grundsätzlich Schlecht. Aber auch hier gilt: Nicht alle Änderungen sind so einfach Zulässig. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ist nicht so Umfassend wie manche Glauben.
MfG DH
Zitat:
EX DUOBUS MALIS MINIMUM ELIGENDUM EST.
Von zwei Übeln ist das kleinere zu wählen.
(Unbekannt)
Re:
Ich habe schon versucht eine Umschulung zu bekommen da hieß es evtl. in 2 Jahren und als Azubi da reicht mir das Geld nicht dazu ich hab schon vieles versucht aber mir wurden immer Steine in den Weg gelegt nun arbeite ich in der Pflege und mache nebenbei mein Fernstudium in der Altenpflege
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- Kontaktdaten:
@Dirk: Wieso erstaunt es Dich so, daß es einem Betrieb keine Interessenvertretung gibt? Je kleiner so ein "Laden", umso unwahrscheinlicher, das es dort einen BR gibt.
Überhaupt scheint das Heim ja so ziemlich nach Gutsherren-Art geführt zu werden: Es gibt keine Gesetze außer meinem! Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, widersprüchliche Anordnungen, ständige Eingriffe in das Privatleben durch Dienstplanänderungen, examinerte Pflegekräfte, die die Grenzen ihrer Delegationsverantwortung nicht kennen......
Was wohl die Heimaufsicht dazu sagen würde? Oder das Gewerbeaufsichtsamt?
Liebe Irene, gibt es in Deiner Nähe keine besseren Heime?
Gruß
Überhaupt scheint das Heim ja so ziemlich nach Gutsherren-Art geführt zu werden: Es gibt keine Gesetze außer meinem! Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, widersprüchliche Anordnungen, ständige Eingriffe in das Privatleben durch Dienstplanänderungen, examinerte Pflegekräfte, die die Grenzen ihrer Delegationsverantwortung nicht kennen......
Was wohl die Heimaufsicht dazu sagen würde? Oder das Gewerbeaufsichtsamt?
Liebe Irene, gibt es in Deiner Nähe keine besseren Heime?
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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