Nachttarif
Verfasst: Do 22. Feb 2018, 21:13
Hallo, ich habe ein paar Fragen bzw. Probleme...
Zunächst die Situation: Ich (Gesundheits- und Krankenpflegerin) habe vor 6 Monaten eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung angenommen, da ich als Studentin dringend etwas brauchte und mir die Stelle an sich sehr zu sagte.
10 Stunden Nachtwache im betreuten Wohnen (von 20.00 bis 6.00) mit einer Nachtpauschale von 90€ vergütet.
Beim Einstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass von den 10 Stunden, ca. 6-7 Stunden Bereitschaftsdienst sind, es gäbe aber keinen Stundenlohn, da eben diese 90€ Nachtpauschale an alle Nachtwachen ausgezahlt würde.
Von der Arbeit selbst her deckt sich das auch, also ich arbeite ca. 3 Stunden lang und muss dann 6-7 Stunden vor Ort sein und „wachen“.
Jetzt bin ich aus der Probezeit raus und das erste Semester ist rum und habe mich mit dem Ganzen etwas mehr auseinander gesetzt und einige Fragen:
1. Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?
2. Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?
Da laut eines Urteils des BAG (5 AZR 716/15) Bereitschaftsdienst doch auch mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und ich ja schließlich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt bin. Oder wird das durch die Pflegeverordnung ausgehebelt?
3. Wie reiht sich da das neue Urteil vom EuGh (C-518/15) ein, worin entschieden wurde, dass Bereitschaftszeit mit der Pflicht am Arbeitsplatz zu sein als Arbeitszeit gilt.
4. Wie sieht dass mit gesetzlichen Nacht und Feiertags-zuschlägen aus? Das habe ich noch nie wirklich verstanden... und wir bekommen aufgrund dieser dubiosen Nacht-Pauschale keine.
Ich weiß, dass ich damit viel zu spät um die Ecke komme, aber vielleicht findet sich hier ja jemand der so nett ist und mir die ganzen Tarifsachen richtig erklären kann, damit ich eine Basis habe auf der ich vor meiner Chefin argumentieren kann.
Ich bin damit ehrlich gesagt ziemlich überfordert.
MfG NJ
Zunächst die Situation: Ich (Gesundheits- und Krankenpflegerin) habe vor 6 Monaten eine Stelle mit geringfügiger Beschäftigung angenommen, da ich als Studentin dringend etwas brauchte und mir die Stelle an sich sehr zu sagte.
10 Stunden Nachtwache im betreuten Wohnen (von 20.00 bis 6.00) mit einer Nachtpauschale von 90€ vergütet.
Beim Einstellungsgespräch wurde mir gesagt, dass von den 10 Stunden, ca. 6-7 Stunden Bereitschaftsdienst sind, es gäbe aber keinen Stundenlohn, da eben diese 90€ Nachtpauschale an alle Nachtwachen ausgezahlt würde.
Von der Arbeit selbst her deckt sich das auch, also ich arbeite ca. 3 Stunden lang und muss dann 6-7 Stunden vor Ort sein und „wachen“.
Jetzt bin ich aus der Probezeit raus und das erste Semester ist rum und habe mich mit dem Ganzen etwas mehr auseinander gesetzt und einige Fragen:
1. Darf ein Arbeitgeber überhaupt eine Pauschale von 90€ festsetzten?
2. Müsste ich nicht mindestens den Pflegemindestlohn von 10,55 pro Stunde verdienen?
Da laut eines Urteils des BAG (5 AZR 716/15) Bereitschaftsdienst doch auch mit dem Mindestlohn vergütet werden muss und ich ja schließlich als Gesundheits- und Krankenpflegerin angestellt bin. Oder wird das durch die Pflegeverordnung ausgehebelt?
3. Wie reiht sich da das neue Urteil vom EuGh (C-518/15) ein, worin entschieden wurde, dass Bereitschaftszeit mit der Pflicht am Arbeitsplatz zu sein als Arbeitszeit gilt.
4. Wie sieht dass mit gesetzlichen Nacht und Feiertags-zuschlägen aus? Das habe ich noch nie wirklich verstanden... und wir bekommen aufgrund dieser dubiosen Nacht-Pauschale keine.
Ich weiß, dass ich damit viel zu spät um die Ecke komme, aber vielleicht findet sich hier ja jemand der so nett ist und mir die ganzen Tarifsachen richtig erklären kann, damit ich eine Basis habe auf der ich vor meiner Chefin argumentieren kann.
Ich bin damit ehrlich gesagt ziemlich überfordert.
MfG NJ