MAV
Verfasst: Do 25. Mai 2017, 10:59
Wir haben auf der Sozialstation eine Schülerin die das Einjährige schon hat und jetzt weiter macht zur Pflegefachkraft
Sie ist im 2.Ausbildungsjahr
Nun wird sie von unserer PDL ständig in der Hauswirtschaft, also auch putzen eingesetzt, da wir dafür zur Zeit zu wenig Personal haben
Ist das erlaubt ,da sie zur Zeit nur das Einjähriges hat? Welche Tätigkeitensmerkmale greifen da? Wenn ja in welchem Ausmaß? Wenn nicht, welcher Paragraph greift da.Haben Auszubilden da besondere Rechte
LG Tippsli
Sie ist im 2.Ausbildungsjahr
Nun wird sie von unserer PDL ständig in der Hauswirtschaft, also auch putzen eingesetzt, da wir dafür zur Zeit zu wenig Personal haben
Ist das erlaubt ,da sie zur Zeit nur das Einjähriges hat? Welche Tätigkeitensmerkmale greifen da? Wenn ja in welchem Ausmaß? Wenn nicht, welcher Paragraph greift da.Haben Auszubilden da besondere Rechte
LG Tippsli