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Dienstkleidung

Verfasst: So 5. Mär 2017, 10:36
von Hanna
Hallo zusammen,
leider weiß ich nicht wo mein Beitrag so richtig hingehört. Ich fange mal an, evtl. bitte verschieben.

Meine Frage bezieht sich auf den Einsatz in der amb. Intensivpflege, also 1:1 Pflege.
Unser AG hat Arbeitskleidung, hier T- Shirts, eingeführt. Leider mit riesigem Rückenlogo - Vorderseite angenehmes kleines Firmenlogo, keine Namen der Pflegekräfte.
Eine Kundin möchte auf keinen Fall, dass solche Shirts mit großem Firmenlogo in ihrer Wohnung getragen werden, geschweige denn wenn wir zusammen das Haus verlassen.
Fast alle aus dem Team sind froh die Shirts nicht tragen zu müssen.

Frage: Wie sieht das bei euch mit Dienstkleidung aus?
Wie sieht das rein rechtlich aus? Muss ein Patient die Einführung von
Arbeitskleidung hinnehmen? Kann er sich das verbieten?

Gruß
Hanna

AW: Dienstkleidung

Verfasst: So 5. Mär 2017, 12:38
von resigniert
ganz dumme Frage von mir: was steht im Pflegevertrag?
Hat Kunde professionelle Pflege gebucht oder auch das Recht zusätzlich Kleidung zu bestimmen?
Ich arbeite im KH und bin deshalb unwissend was die häusl. Intensivpflege bestrifft.
. Dein AG hat beschlossen diese Dienstkleidung anzuschaffen und auch die Pflegeverträge abgeschlossen - also bespricht ER dies mir den unwilligen Kunden

AW: Dienstkleidung

Verfasst: So 5. Mär 2017, 15:22
von christ.ai
Hier mal die Rechte des Arbeitsnehmers.
Weigert sich ein Arbeitnehmer beharrlich die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen und bleibt auch nach einer Abmahnung bei dieser Haltung, berechtigt das den Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Denn wie die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Cottbus in einem jetzt veröffentlichen Urteil verkündete, unterliegt die Frage der Dienstkleidung grundsätzlich dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (Urteil vom 20.3.2012, Az.: 6Ca 1554/11).
Ansonsten hat der AG logischer Weise keine Handhabe, einem Kunden vorzuschreiben was dieser in seiner Wohnung zulässt oder eben ablehnt.

Insbesondere in Anbetracht der sehr vertraulichen Beziehungsebene bei einer 1:1 Pflege kann der AG zwar die Dienstkleidung verlangen. Der Patient kann aber auch einfach kündigen. Das wird der AG vermutlich mal nicht riskieren.

Für dich als AN bleibt:
1. Du musst die Kleidung anziehen, bzw. grundsätzliche Bereitschaft signalisieren dies zu tun.
2. Der Kunde kann dies verbieten.
3. Dein AG muss sich entscheiden ob ihm die Kleidung wichtiger ist als die Kundschaft.

Ist genau das gleiche, wie das ausziehen von Schuhen in der Kundenwohnung. Dies ist aus Unfallversicherungsgründen nicht erlaubt. Wenn die Kunden damit nicht klarkommen müssen sie kündigen. Oder alternativen bereitstellen die den Versicherungsvorgaben genügen - z. B. Hausschuhe für jeden Pfleger eigene.

Eine Alternative gibt es in deinem Fall wohl nicht. So muss sich also dein AG entscheiden, was ihm wichtiger ist.

AW: Dienstkleidung

Verfasst: So 5. Mär 2017, 20:41
von Benutzer 10209 gelöscht
Die Situation in der ambulanten ist glasklar.

Wir sind Gast in der Häuslichkeit des Patienten.
Er hat das Hausrecht.
Wenn er nicht wünscht, dass wir dort als Littfasssäulen auflaufen, ist das sein gutes Recht.

Allerdings darf der Arbeitgeber genausogut festlegen, wie seine Mitarbeiter zu erscheinen haben.

Passt beides nicht zusammen, hat der Pflegevertrag halt keine Zukunft.

~~~ Wie wäre es mit einem Kompromiss ? :
Eine leichte Weste wird über dem Firmenshirt getragen und bei diesem Patienten nicht ausgezogen. Wenn ein festes Team dort im Einsatz ist, sind die Kosten für die Firma überschaubar. ~~~

@ Schuhe
Ganz heikles/blödes Thema - weil "kultursensibel".
BG, TRBA und unsere Standards sagen uns, was wir an den Füßen zu haben haben.
~~~ Wenn ich die Teppiche in diesen Haushalten sehe, kann ich die Patienten gut verstehen. Darauf würde ich auch nicht mit Strassenschuhen rumtrumpeln wollen. Die Filzlatschen für Besucher entsprechen aber nicht den Arbeitsschutzbestimmungen. Eine Kompromisslösung wären hier Kunststoffüberschuhe, wie man sie aus den MRSA-Sets kennt. Die Dinger sind wirklich billig. Ob man sie über die "40-Euro-Pauschale" bekommt ? Keine Ahnung. Wäre aber sinnvoll. ~~~

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Mo 6. Mär 2017, 06:46
von doedl
Hi Alle

sorry, aber Dienstkleidung muss vom Kunden akzeptiert werden!

Schließlich handelt es sich um Wäsche, die vom AG gestellt wird, den Hygieneanforderungen entsprechen muss und letztlich auch nach Hygienerichtlinien gewaschen werden muss.

Wo der Kunde Rücksicht zum Schutz seiner Privatsphäre fordern kann, ist das Verlassen der Wohnung. In einem 20 Familien- Wohnblock kann man nicht so einfach schließen, wer nun den Pflegedienst braucht- in einem Zweifamilienhaus ist das dagegen ersichtlich.

Komische Kunden habt Ihr, grins.

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 12:22
von Schwester Wolfgang
. . . ich muss christ.ai zustimmen - die Pflegekraft muss das mit dem Pflegekunden nicht ausdiskutieren, muss sich auch nicht selbst irgendwelche Verrenkungen einfallen lassen - das ist Sache derjenigen, die dafür mehr Geld bekommen . . .

P.S.: beim nochmaligen Durchlesen fällt mir wieder mal auf, wie gern sich doch Mitarbeiter/innen den Kopf des Arbeitgebers zerbrechen. Und bekommen sie das in der Regel gedankt?

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Di 7. Mär 2017, 19:24
von Benutzer 10209 gelöscht
Naja ---- Wer ist denn die Knautschzone zwischen Firma und Kunden ???

Dass man sich Gedanken macht, um die Reibungsverluste zu minimieren,
liegt doch in unserem ureigenen Interesse.

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 00:12
von Hanna
Danke für eure Rückmeldung. Inzwischen wurde vom AG entschieden, dass wir die Shirts nicht tragen müssen.
Die Kundin war so sauer, und gleichzeitig hilflos. Ständig auf dem Rücken der Pflegekräfte lesen zu müssen, dass sie ein Intensivpflegefall ist war für sie unertäglich. Vor allem weil die Dienstkleidung nach 3 Jahren jetzt plötzlich eingeführt worden ist.
LG

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 06:18
von doedl
Also gütliche Einigung- sehr gut.

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Mi 8. Mär 2017, 22:09
von Aldepflecherin
[quote=""Hanna""]..ständig auf dem Rücken der Pflegekräfte lesen zu müssen, dass sie ein Intensivpflegefall ist war für sie unertäglich..
LG[/quote]

Finde ich absolut nachvollziehbar.

AW: Dienstkleidung

Verfasst: Fr 10. Mär 2017, 20:01
von *Angie*
:yo geht doch!