Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

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Herbstkind
Beiträge: 129
Registriert: Mi 22. Okt 2008, 10:26

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Herbstkind »

Seit kurzem weiß ich, dass ich schwanger bin. :)

Nun ist es bei uns in der Arbeit so, dass man bei diesem Grund ein sofortiges Beschäftigungsverbot von der Heimleitung ausgesprochen bekommt, da wir nur demente Bewohner haben und somit eine Gefährdung für die Mutter/Kind bestehen würde usw.

Jetzt habe ich aber das Problem, dass meine Frauenärztin mir kein Beschäftigungsverbot ausstellen kann, was die Heimleitung angenommen hat. Sie sagt, das müsse der AG machen. Sie konnte mir nur eine Bestätigung über die Schwangerschaft ausstellen.

Das habe ich dem AG so mitgeteilt und dieser meint, evtl. würde dann wohl der Betriebsarzt das Verbot ausstellen. Problem ist aber, dass ich diesen nicht tel. erreiche, da diese meist im Außendienst unterwegs ist. Na toll. Was mach ich jetzt? Wie komme ich zu dem Attest? Das Ganze hin und her macht mich noch fertig. :eek:



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

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Bislang habe ich noch nicht gehört, dass Demenz eine ansteckende Erkrankung wäre oder mit einer Strahlenbelastung einhergehen würde. Daher ist ein Beschäftigungsverbot nicht gaaaaaanz so einfach zu begründen. Du bist schwanger und nicht krank.
Klar, dass sich hier eine "Lohnersatzleistung" bei den Kassen kaum loseisen lässt.

Dass Dich Dein AG quasi aus dem Haus wirft und Dir nicht einen geschützten Arbeitsbereich anbieten kann (z.B. WB-Sekretärin, QMHB-Revisor o.ä.) ----
Äusserst schwaches Bild !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Sofortmaßnahme: Du erscheinst weiterhin zur Arbeit. (Punkt)
Du hast Deinen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Wenn Dich Dein AG aus dem Haus haben möchte, soll er Dich bei vollen (!) Bezügen freistellen. Schließlich bist Du - de facto - arbeitsfähig, und hast Dir nichts zu Schulden kommen lassen.
Wie er sich das Geld wiederholt ist sein Problem. Warum solltest Du da hinterher rennen?

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resigniert
Beiträge: 318
Registriert: Mi 6. Feb 2013, 20:35

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von resigniert »

bei uns funktioniert das Beschäftigungsverbot auch über den AG.
Bei uns werden 100% der Schwangeren ins Beschäftigungsverbot geschickt.
Das Haus hat zu 100% keine alternativen Arbeitsplätze - die sind von AN schon besetzt



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das ist vollkommen richtig. Ein Beschäftigungsverbot kann vom Arzt erlassen werden, aber auch vom Arbeitgeber. Um die Antwort von Elfriede mal zu relativieren:
Demenz ist keine ansteckende Krankheit und auch nicht strahlenbelastet. Richtig! Aber demente Menschen sind oft unberechenbar. Und sie könnten der schwangeren Kollegin z.B. in den Bauch treten. Es käme zur Fehlgeburt, mit allen rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitgeber. Und um diese zu umgehen, darf der Arbeitgeber sehr wohl ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Nur: die Mitarbeiterin muss nicht herumrennen und sich ein Attest besorgen. Das Verbot kommt vom Arbeitgeber, also muss er sich schon selbst auch bemühen . . .



Herbstkind
Beiträge: 129
Registriert: Mi 22. Okt 2008, 10:26

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Herbstkind »

Danke für eure Antworten.

Was meint ihr, wie soll ich mich nun verhalten bis das ganze geklärt ist?

Habe mich für diese Woche von meinem Hausarzt krank schreiben lassen. Aber wie gehts weiter? Da ich die Betriebsärztin tel. nicht erreiche, habe ich eine Mail geschickt, bekomme aber bisher keine Antwort. Wie soll ich mich nun weiter verhalten? Von seitens meines AG bekomme ich irgendwie auch keine richtige Antwort. :confused:



Benutzer 10209 gelöscht

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Danke Sr. Wolfgang,
war mir nicht so bekannt (... durch den AG).

Also Herbstkind,
Füße hochlegen und abwarten. Du alles getan was zu tun war.
Im Zweifel rufst Du Deinen AG noch mal an, und lässt Dir Deine Freistellung schriftlich zustellen.



Herbstkind
Beiträge: 129
Registriert: Mi 22. Okt 2008, 10:26

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Herbstkind »

Habe heute nochmals mit meinem AG gesprochen. Die Betriebsärztin stellt das Beschäftigungsverbot aus, allerdings wird nun erstmal mein kompletter Jahresurlaub eingetragen bevor das Beschäftigungsverbot eintritt. Angeblich würde die Betriebsärztin das immer so machen?

Nun meine Frage: Ist das rechtens? Kennt das auch jemand von euch so?



christ.ai
Beiträge: 39
Registriert: Do 18. Feb 2010, 09:46

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von christ.ai »

Hallo Herbstwind,

rechtens ist das meiner Meinung nicht umbedingt. Denn der Uralub verfällt nicht. Gemäß folgenden Link ist es nämlich so, dass aller Resturlaub denn du nicht nehmen kannst - wegen dem Beschäftigungsverbot + Mutterschutz + erziehungszeit - dir erhalten bleibt!!!

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 12145.html

Das heisst, du behältst die ganzen Urlaubstag und diese übertragen sich automatisch solange ins jeweils nächste Jahr, bis du aus der Elternzeit kommst und wieder in den Job einsteigst. Dann musst du sie aber nehmen. Oder aber, wenn du nicht wieder bei dem gleichen Arbeitgeber anfängst, werden die Urlaubstage ausgezahlt.

Vor dem Hintergrund würde ich sagen: Überleg es dir, ob du einfach auf deinen Urlaub verzichtest und den AG ein Geschenk machen willst. Müssen tust du es wohl nicht.

Ansonsten kann ich nur raten - google mal nach unter: "Schwanger Beschäftigungsverbot Urlaub"

Und natürlich wenn du eine Rechtschutz für Arbeitsrecht hast ruf dort mal an.



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . hm, ja, da habe ich so meine kleinen Zweifel, was den Verfall von Jahresurlaub angeht - meines Wissens nach neuerer Rechtsprechung verfällt Urlaub 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres . . .



überflüssig
Beiträge: 371
Registriert: Sa 7. Aug 2010, 21:11

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von überflüssig »

....nach neuerer Rechtsprechung verfällt Urlaub 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres
Wirklich? Das wäre eine klammheimliche Änderung mehr... zu Ungunsten der AN natürlich...
Off-Topic:

Mit solchen neuen Bedingungen schafft man es sicher, mehr Leute in die Pflege zu locken (Ironie off)

VG überflüssig

PS. Wenn ich in der Situation der TE wäre und mich an meinem Arbeitsplatz wohl fühlen würde, wäre ich auch bereit den Urlaub vor zu schieben....



Herbstkind
Beiträge: 129
Registriert: Mi 22. Okt 2008, 10:26

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Herbstkind »

Hm, ich habe das Ganze mal gegoogelt, finde aber untershiedliche Aussagen dazu?



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . was den Verfall von Jahresurlaub betrifft, musst Du auf das Datum der Veröffentlichung achten, denn da ging es ganz schön hin und her und vielleicht ist das Ende des Auf-und Ab noch nicht erreicht. Erst hieß es, das Urlaub gar nicht verfallen darf. In wilder Panik vor den Folgekosten haben alle Betriebe sich ihrer ruhenden Arbeitsverhältnisse entledigt. Dann hat man zurückgerudert und gemeint, dass er doch verfallen darf und inzwischen hat man sich bei 15 Monaten nach Ablauf de Urlaubsjahres eingepegelt . . .



Herbstkind
Beiträge: 129
Registriert: Mi 22. Okt 2008, 10:26

AW: Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Beitrag von Herbstkind »

Weiß jemand wie das mit der Gehaltszahlung weiter läuft? Hatte angenommen, mein bisheriges Gehalt weiter gezahlt zu bekommen, habe jetzt aber nur etwa die Hälfte bekommen??? ��



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