Schichtzulage für Azubis
Verfasst: Mo 19. Dez 2016, 21:31
Hallo,
ich arbeite seit ein paar Jahren im Ev. Christophoruswerk (Diakonie NRW) als Altenpflegehelferin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun habe ich am 06/2015 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in diesem Hause begonnen. Aufgrund dessen, dass ich bereits ein paar Jahre in dem Unternehmen gearbeitet habe, erhalte ich zu meinem Ausbildungsgeld noch Wegebau. Das bedeutet, dass ich weiter mein Grundgehalt bekomme. Allerdings will mir mein Arbeitgeber keine Schichtzulagen bezahlen obwohl ich ständig Schichtarbeit leiste. Das heißt: Ich arbeite früh wie spät, samstags wie sonntags, feiertags und ab und an auch Nachtschicht und erhalte hierfür keine Zuschläge. Ich komme mir verarscht vor und frage mich warum ich dann nicht nur Frühschicht zugeteilt bekomme und ob dies so rechtens ist. Stehen mir als Auszubildende tatsächlich keine Schichtzuschläge zu?
In meinem Ausbildungsvertrag unter dem Punkt "Weitere arbeitsvertragliche Regelungen" steht folgendes:
Für den Ausbildungsvertrag gelten darüber hinaus die folgenden arbeitsvertraglichen Regelungen des Trägers der praktischen Ausbildung:
Die Bestimmungen der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler nach dem Krankenpflegegesetzt oder dem Hebammengesetzt (KrSchO) in der jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung. Jetzt kommts: Zeitzuschläge und Schichtzulagen (§11 Abs.1 und 2 KeSchO) werden jedoch nicht gezahlt. IST DIES RECHTENS?
ich arbeite seit ein paar Jahren im Ev. Christophoruswerk (Diakonie NRW) als Altenpflegehelferin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Nun habe ich am 06/2015 eine Ausbildung zur Pflegefachkraft in diesem Hause begonnen. Aufgrund dessen, dass ich bereits ein paar Jahre in dem Unternehmen gearbeitet habe, erhalte ich zu meinem Ausbildungsgeld noch Wegebau. Das bedeutet, dass ich weiter mein Grundgehalt bekomme. Allerdings will mir mein Arbeitgeber keine Schichtzulagen bezahlen obwohl ich ständig Schichtarbeit leiste. Das heißt: Ich arbeite früh wie spät, samstags wie sonntags, feiertags und ab und an auch Nachtschicht und erhalte hierfür keine Zuschläge. Ich komme mir verarscht vor und frage mich warum ich dann nicht nur Frühschicht zugeteilt bekomme und ob dies so rechtens ist. Stehen mir als Auszubildende tatsächlich keine Schichtzuschläge zu?
In meinem Ausbildungsvertrag unter dem Punkt "Weitere arbeitsvertragliche Regelungen" steht folgendes:
Für den Ausbildungsvertrag gelten darüber hinaus die folgenden arbeitsvertraglichen Regelungen des Trägers der praktischen Ausbildung:
Die Bestimmungen der Ordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Schülerinnen und Schüler nach dem Krankenpflegegesetzt oder dem Hebammengesetzt (KrSchO) in der jeweils geltenden Fassung findet sinngemäß Anwendung. Jetzt kommts: Zeitzuschläge und Schichtzulagen (§11 Abs.1 und 2 KeSchO) werden jedoch nicht gezahlt. IST DIES RECHTENS?