Guten Morgen,
Auf der Suche über die Pauschalvergütung einer sehr guten Bekannten (1600 Brutto, keine Nachtzuschläge und keine Sonn- und Feiertagszuschläge) die als Pflegehilfskraft in einer Einrichtung für betreutes Wohnen arbeitet, habe ich dieses Forum entdeckt und leider nichts über die Suche gefunden (bzw nicht richtig gesucht?)
Ich selbst komme aus dem Bau-Bereich im Bauhauptgewerbe und kann mir das deswegen so garnicht vorstellen, leider fand ich nichts aussagekräftiges im Internet dazu. Daher die Frage ob das alles so rechtens und normal ist mit einer Pauschalvergütung, womit alles abgegolten ist?
Vielen Dank
Pauschalvergütung, alles mit abgegolten?
- Lilli2710
- Beiträge: 238
- Registriert: So 11. Mai 2014, 16:25
- Beruf: KPH / APH Dauernachtdienst
- Einsatz Bereich: Altenpflegeheim
AW: Pauschalvergütung, alles mit abgegolten?
Hallo,
ich glaube mal gelesen zu haben, dass ein AG keine Zuschläge zahlen muss außer Nachtzuschläge.
Bin mir da aber nicht zu 100% sicher.
Falls es so sein sollte muss man rechnen, ob man mit 1600.- Brutto besser, gleich oder schlechter dasteht.
Die AG zahlen auch unterschiedliche Zuschläge.
So gibt es bei uns einen Sonntagzuschlag von (nur) 35%, Feiertag von (nur) 50% und Nachtzuschlag von 1,28 €/Std.
Hab noch einen Link gefunden.
Sollte ich falsch liegen mit meiner Aussage, bitte berichtigen.
ich glaube mal gelesen zu haben, dass ein AG keine Zuschläge zahlen muss außer Nachtzuschläge.
Bin mir da aber nicht zu 100% sicher.
Falls es so sein sollte muss man rechnen, ob man mit 1600.- Brutto besser, gleich oder schlechter dasteht.
Die AG zahlen auch unterschiedliche Zuschläge.
So gibt es bei uns einen Sonntagzuschlag von (nur) 35%, Feiertag von (nur) 50% und Nachtzuschlag von 1,28 €/Std.
Hab noch einen Link gefunden.
Sollte ich falsch liegen mit meiner Aussage, bitte berichtigen.
Zuletzt geändert von Lilli2710 am Fr 18. Nov 2016, 20:09, insgesamt 1-mal geändert.
AW: Pauschalvergütung, alles mit abgegolten?
Nun ja, wer Zuschläge pauschal mit einrechnet, stellt grundsätzlich den AN schlechter, da hierbei diese "Zuschläge" mitversteuert und mitversichert werden, also viel niedriger ausfallen. Allerdings erweist sich auch der AG damit einen Bärendienst, da er ja ebenfalls für diese Zuschläge die Sozialversicherungsbeiträge aufwenden muss.
Sollen sie nach den Vorstellungen des Gesetzgebers aber steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, müssen sie gesondert ausgewiesen werden!
Sollen sie nach den Vorstellungen des Gesetzgebers aber steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, müssen sie gesondert ausgewiesen werden!
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
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AW: Pauschalvergütung, alles mit abgegolten?
Persönliche Meinung !
Die pauschale Abgeltung gehört grundsätzlich verboten.
Der Gesetzgeber profitiert davon und hat daher kein Interesse an einem Verbot.
Der Arbeitgeber verteilt damit Stress ohne Ende :
Wenn ein Arbeitnehmer eh´einen Fixlohn erhält, hat er keinen Anreiz zu Unzeiten zu arbeiten.
Die PDL, die unter solchen Bedingungen den Laden schmeissen soll, ist nicht zu beneiden.
Die pauschale Abgeltung gehört grundsätzlich verboten.
Der Gesetzgeber profitiert davon und hat daher kein Interesse an einem Verbot.
Der Arbeitgeber verteilt damit Stress ohne Ende :
Wenn ein Arbeitnehmer eh´einen Fixlohn erhält, hat er keinen Anreiz zu Unzeiten zu arbeiten.
Die PDL, die unter solchen Bedingungen den Laden schmeissen soll, ist nicht zu beneiden.
Zuletzt geändert von Benutzer 10209 gelöscht am Fr 18. Nov 2016, 21:52, insgesamt 1-mal geändert.
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