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Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 17:08
von Leah123
Hallihallo liebes Forum!

Mit wieviel Stunden wird der Urlaub im Dienstplan berechnet?
Ich muss z.B. 172h im Monat erbringen. Und meine Dienstarbeitszeit pro Schicht beträgt 12h.

Unsere Chefin berechnet den Urlaub aus den letzten 3 Monaten der IST-Arbeitsleistung geteilt durch 65 Arbeitstage. So wird dann der Urlaub mit jeweils 8,25h; 8,55h,8,99h oder eben auch mal nur mit 7,50h berechnet. Also je nachdem, wieviel an arbeitsleistung die letzten 3 Monate zusammen gekommen ist.

Die Chefin begründet das damit, dass wir Stundenlohnempfänger sind und kein Grundgehaltempfänger.

Beim leidigem Thema Krank ebenso. Bin ich im Monat z.B. mit 192h im DP eingeteilt und werde davon 3 Tage krank (3x 12h = 36h), habe also nun tatsächlich nur noch 156h an Arbeitsleistung erbracht, werden mir nur meine vertraglichen 172h angerechnet. Nicht die geplanten 192h.

Meine Frage ist nun, ob das EFZG bei Stundenlohnempfänger keine Rolle spielt? Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 18:27
von johannes
Urlaub:

Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Pflege!

Nach dem AZG besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 24 Arbeitstagen im Jahr, bezogen auf eine 6-Tage-Woche.

Hieraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber für jeden regelmäßig gearbeiteten Arbeitstag in der Woche 4 Tage Erholungsurlaub vorgesehen hat. Arbeitsstunden an den Arbeitstagen haben mit der Urlaubsberechnung absolut nichts zu tun!

Krank folgt grundsätzlich der Arbeit!

Vielleicht ist es hier besser, sich eine qualifizierte Rechtsberatung zu holen! Mir klingt das nach Ausb.....

Leah123

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 20:00
von Leah123
[quote=""johannes""]
Hieraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber für jeden regelmäßig gearbeiteten Arbeitstag in der Woche 4 Tage Erholungsurlaub vorgesehen hat. [/quote]

Also diese Aussage verstehe ich nicht. Wie kommt man auf die 4 Urlaubstage für jeden regelmäßig gearbeiteten AT in der Woche?? Wieviel Arbeitstage wurden denn da angesetzt?
Ich habe im übrigen 26 Urlaubstage im Jahr (bei einer 6-Tages-Woche und 172h SOLL-AZ im Monat) ..... :sc hlaf

[quote=""johannes""]
Arbeitsstunden an den Arbeitstagen haben mit der Urlaubsberechnung absolut nichts zu tun!
[/quote]
Hier muss ich auch passen. Verstehe ich diese Aussage richtig, dass an den Urlaubstagen keine Stundenberechnung vorzunehmen ist? Aber es muss doch am Monatsende eine Abrechnung der IST - Arbeitsstunden stattfinden, um zu sehen, ob aufgrund der SOLL-Arbeitsstunden Mehr-oder Minusstanden entstanden sind. Es kann doch nicht sein, dass die Urlaubstage ohne Anrechnung von Stunden erfolgt. ...das würde ja bedeuten, dass man ins Minus läuft oder aber für jeden Urlaubstag gleichzeitig noch einen Arbeitstag ansetzen muss. .......


[quote=""johannes""]
Krank folgt grundsätzlich der Arbeit![/quote]
So sehe ich das ja auch, deshalb wäre interessant für mich zu wissen, ob das EFZG bei "Stundenlohnempfängern" nicht ebenso Anwendung findet.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 21:07
von Suse2
bei uns sind es 33 Tage in der 5,5 Tage Woche
und die U-Tage werden Stundenmäßig entsprechende des Stellenanteil berechnet VZ 7,0 Std 0,5 Stelle mit 3,5 Std.

Kranktage so wie der Dienst geplant ist

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 22:40
von johannes
@leah

1. Für den Gesetzgeber besteht die Arbeitswoche aus 6 Arbeitstagen von Montag bis Samstag. Diese Arbeitswoche ist die Grundlage für den Erholungsurlaubsanspruch.

Der gesetzliche Erholungsurlaubsanspruch beträgt 24 Arbeitstage, also für jeden Arbeitstag der Berechnungsgrundlage Arbeitswoche 4 Tage.

Ob nun ein AN an jedem Wochenarbeitstag 8 Stunden (Regelarbeitszeit), 10 Stunden (max. Arbeitszeit) oder nur 1 Stunde arbeitet, spielt keine Rolle, er bekommt für jeden Arbeitstag 4 Tage Urlaub.

Arbeitet der AN nur an 5 Tagen in der Woche, sind das dann gesetzlich mindestens 20 Urlaubstage, an 4 Tagen in der Woche noch 16 Urlaubstage, usw.. Da bei der sog. 5,5 - Tage - Woche an 6 Arbeitstagen gearbeitet wird, sind also mindestens 24 Urlaubstage fällig.



2. Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, dass ein AN besser gestellt wird, wie bei Dir z. B. 26 Arbeitstage, bei uns eben 21 Tage, weil in der einen Woche nur 3 Arbeitstage gearbeitet wird und in der anderen Woche 4 Arbeitstage (in Verbindung mit der dazugehörigen Freiwoche sind das konkret 42 Tage oder 6 Wochen), aber niemals weniger als 24 Arbeitstage!

3. Es ist eine irrige Auffassung vieler, dass Pflegekräfte Stundenlöhner sind. Pflegekräfte sind Angestellte und keine Arbeiter (arbeitsrechtliche Formulierung). Damit sind sie Gehaltsempfänger! Eine Vollzeitanstellung wird somit auf Grundlage einer 35 -, 38,5 - oder 40 - Stunden-Woche vergütet. Die weitere Unterscheidung sind dann Teilzeitarbeitsverhältnisse auf Grundlage der Wochenarbeitszeit. Diese haben korrekterweise im Arbeitsvertrag zu stehen!

4. Da Urlaub wie Arbeitszeit behandelt wird, siehe 3., erübrigt sich die Stundenhoppelei. Teilt ein AG seine AN innerhalb der üblichen Arbeitszeit ständig mit unterschiedlichen Stunden ein, führt er mit Sicherheit nichts Gutes im Schilde. AN sollten sich dann eher nach einem anderen AG umsehen, bei dem klare Verhältnisse herrschen.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Mo 24. Okt 2016, 22:44
von johannes
@suse

bei euch ist es real eine 6 - Tage - Woche, auch wenn sie 5,5 Tage - Woche - genannt wird, da ihr an 6 Tagen auf der Matte zu stehen habt.

Da der AG aber mit 33 Urlaubstagen über den gesetzlichen Mindesturlaubstagen liegt, gibt es nichts zu beanstanden, weil er das ja darf. Entscheidend ist, dass der Urlaub identisch mit der Arbeitszeit zu vergüten ist. Will sagen: in einem Urlaubsmonat erhält der AN exakt genau so viel Vergütung wie in einem Arbeitmonat.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Di 25. Okt 2016, 05:43
von Suse2
wir arbeiten in der 5,5 Tage Woche,
es werden in Wochen - 11 Tage gearbeitet
sin m. E. keine 6 Tage er die Kollegen auf der Matte stehen müssen.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: Di 25. Okt 2016, 08:16
von johannes
richtig, sind in einer Woche 5 Tage und in der anderen Woche 6 Tage. Das macht zwar einen rechnerischen Durchschnitt von 5,5 Tagen, aber bei korrekter kaufmännischer Rundung sind 6 Tage die Berechnungsgrundlage. Man kann natürlich auch zum Nachteil des Schwächeren runden, das wird aber kaum Bestand haben, wenn es vor Gericht kommt.

AW: Berechnung der Urlaubstage und Krank

Verfasst: So 11. Dez 2016, 06:27
von Leah123
[quote=""johannes""]
4. Da Urlaub wie Arbeitszeit behandelt wird, siehe 3., erübrigt sich die Stundenhoppelei. Teilt ein AG seine AN innerhalb der üblichen Arbeitszeit ständig mit unterschiedlichen Stunden ein, führt er mit Sicherheit nichts Gutes im Schilde. AN sollten sich dann eher nach einem anderen AG umsehen, bei dem klare Verhältnisse herrschen.[/quote]

Hallo Johannes, die Stundenhoppelei ist aber bei uns real, da zum Monatsende "abgerechnet" wird und auf unserem Stundenkonto sammeln sich dann entweder Plus-oder Minusstunden an. Der Urlaubstag wird somit mit einem Stundenwert im Dienstplan angegeben.

Beispiel

Dezember 5 Urlaubstage und 13 Tage arbeiten

Pro AT, der nun erbracht wird, werden dem Stundenkonto = 156h Arbeitszeit gutgeschrieben (12h x13 AT).
Pro 5 Urlaubstag wird ein Stundenwert aus den letzten 3 Monaten der Arbeitszeit zuvor ermittelt. Hier: ca. 6,25h (je nachdem, wieviel Plus-oder Minusstunden man die letzten 3 Monate hatte).
Bei 5 Urlaubstagen werden dem Stundenkonto nun also noch 31,25h hinzugefügt (6,25h x 5 UT)
Ergibt für den Monat Dezember: 156h+31,25h = 187,25 Stunden für das Stundenkonto. Bedeutet: 15,25h Mehrarbeit

Ich hoffe, ich konnte dir die Problematik veranschaulichen, denn es muss ja eine Stundenberechnung der Urlaubstage geben, da man ja ansonsten im Dezember 16 Minusstunden einfahren (172h-156h) würde, was sich widerrum dann ja auch wieder auf die nächste Urlaubsberechnung (Berechnung AZ der letzten 3 Monate) auswirken würde!

Bleibt man z.B. vor dem Urlaub einen ganzen Monat zu Hause, weil man Überstunden abbummelt, hat man Pech und dieser Monat wird einem dann mit 0-Stunden angerechnet :eek:

Kompliziert, ich weiß :confused:

Es würde vieles vereinfachen, wenn man den Urlaubstag bei 172h im Monat und einer 5-Tage-Woche mit 8,5h ansetzt. (172h im Monat : 4 Wochen : 5 Tage-Woche), da man dann weiß, wieviel Stunden man im Monat zumindest noch bis zur Regelarbeitseit "aufarbeiten" muss. Aber so scheints wohl nicht zu laufen. :sc hlaf