Ich möchte diesen Tread noch einmal aus der Versenkung holen da ich euch das Ergebnis versprochen hatte :
Der Antrag wurde von dem (Betriebs)Anwalt abgelehnt mit folgender Begründung :
Bei diesem Kläger handelt es sich um ein LKW- Fahrer, welcher Pakete befördert. Diese Tätigkeit hätte aber auch am Tag ausgeführt werden können und da die Chefin darauf bestand das in den Nächten zu erledigen, mußte sie 25% Nachtzuschlag zahlen.
Nun ist es (nicht nur) in der Pflege so, dass die Versorgung auch in der Nacht stattfinden
muss, der AG hat also keine andere Wahl. Dadurch wäre er "bestraft", müsste er 25% bzw. 30% (Dauernachtwache) zahlen.
Diese Begründung wurde auch durch viele viele § und anwaltliches Kauderwelsch begründet, so dass wir sie von unserem Anwalt prüfen ließen.
Dieser kam zu dem Entschluss, dass dieses schon irgendwie begründet und eine Kannbestimmung wäre, aber jedoch trotzdem große Aussicht auf Erfolg hätte wenn man klagen würde (kommt wohl auch immer etwas auf den Richter an
).
Gleichzeitig riet unser Anwalt uns jedoch von einer Klage ab mit der Warnung " der AG kann Sie deshalb zwar nicht kündigen, aber er sitzt immer am längeren Hebel und wird einen Grund finden, wenn er will" (versetzen etc.).
Er meinte auch, er zieht den Hut vor uns, dass wir überhaupt schon soweit gegangen sind, er hätte schon mehrere Personen aus der Pflege vertreten, jedoch waren die entweder schon gekündigt oder hatten eh vor zu kündigen.
Er riet uns, uns mit mehreren Kollegen zusammen zu tun (mindestens 10) und eine Sammelklage einzureichen. So vielen Kolleginnen kann er nicht gleichzeitig "eins auswischen".
Und da die Kollegen zwar alle laut meckern und dann kneifen ...
Hätten meine Kollegin und ich etwas erreicht wäre es ja toll gewesen, davon zu profitieren (die Bösen wären wir ja gewesen). Aber von einer Sammelklage wollte dann doch niemand etwas wissen ... "Ach neiiiiin ... guck mal, es gibt Einrichtungen den gehts noch mieser".
Jaaaaa, aber es gibt auch viele Einrichtungen, da gehts um vieles besser.
Und in einer von diesen wäre ich längst, gäbe es nicht die befristeten AV.
Ich hab einen Festvertrag und der ist
für mich, in meinem Alter (Bj. 62) nun mal sehr viel wert