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mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 17:46
von Lilli2710
Da es in meiner Einrichtung bei weitem keine 30% sind möchte ich euch gern mal fragen, ob man sich nun darauf berufen kann (wäre auch mit 25% zufrieden), da ich Dauernachtwache bin und es ja nun dazu ein Urteil gibt?

Reicht ein Urteil aus, dass jeder AG nun diese 25% zahlen muss ??? Denn im Arbeitsgesetz finde ich über 25 bzw. 30% nichts.
Auch die anderen Kollegen, welche ND machen, fragen sich das. Da keiner so richtig Bescheid weiß hätte ich gern eure Meinung gehört und würde mich freuen, wenn ihr außerdem oben eine Antwort anklickt :D .


***Bis zu 30 Prozent Zuschlag für Nachtdienste***

Danke im Voraus.

(Wir haben keinen Tarifvertrag und sind eine private Einrichtung mit ca 180 Bewohnern.)

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 19:36
von peri
"Wer nachts arbeitet, hat Anspruch auf Zuschläge. Für alle Branchen, in denen tarifvertragliche Regeln dazu fehlen, hat nun das Bundesarbeitsgericht klargestellt: In der Regel muss der Zuschlag bei 25 Prozent liegen - für Dauernachtarbeit sind es sogar 30 Prozent."

TVÖD sieht 20 Prozent vor. Tja, Pech gehabt :mad:

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:05
von Lilli2710
[quote=""peri""]"
... TVÖD sieht 20 Prozent vor. Tja, Pech gehabt :mad: [/quote]

Entweder stehe ich jetzt auf dem Schlauch .... aber ich verstehe nicht, was deine Antwort mit meiner Frage zu tun hat ?
Ich bin nicht im öffentlichen Dienst.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:10
von peri
[quote=""Lilli2710""]
peri;178080 hat geschrieben:"
Ich bin nicht im öffentlichen Dienst.
Aber ich. Und ich habe das Urteil betreffend Pech gehabt. Kapiert? Na siehste.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 15. Dez 2015, 20:18
von Lilli2710
Wow ... kam etwas unfreundlich rüber.
Auch wenn ich es kapiert hab wie du es meinst, ist meine direkte Frage damit leider nicht beantwortet :
Kann man jetzt die 25% bzw. 30% verlangen, müssen AG das jetzt zahlen auch wenn es "nur" ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht gibt und nicht im Arbeitsgesetz verankert ist?

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 09:06
von doedl
Hallo Lilli,

Arbeitsgesetze sind keine starren Werke, sondern werden maßgeblich durch die Rechtssprechung verändert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist also anzuwenden; der Arbeitnehmer hat definitiv Anspruch auf mind. 25 % Nachtzuschlag, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

Gruß

PS: Was soll eine Umfrage, ob ein Urteil ausreicht?? Bin leicht verwirrt.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mi 16. Dez 2015, 17:55
von Lilli2710
[quote=""doedl""]Hallo Lilli,

Arbeitsgesetze sind keine starren Werke, sondern werden maßgeblich durch die Rechtssprechung verändert. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist also anzuwenden; der Arbeitnehmer hat definitiv Anspruch auf mind. 25 % Nachtzuschlag, sofern der Tarifvertrag nichts anderes vorsieht.

Gruß

PS: Was soll eine Umfrage, ob ein Urteil ausreicht?? Bin leicht verwirrt.[/quote]

Hallo doedl,

vielen lieben Dank für deine konkrete Antwort.

Die Umfrage deshalb, weil ich genau das nicht wußte wie das funktioniert mit dem Arbeitsgesetz und der Rechtssprechung und damit sich nicht jeder unbedingt hier die Mühe machen und schreiben muss dachte ich mir, ein Klick reicht ;) (aus dem Ergebnis hätte ich dann meine Schlüsse gezogen ;) ).

Sollte das nicht richtig sein, kann die Umfrage gern gelöscht werden.

Danke, liebe Grüße.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Fr 18. Dez 2015, 17:53
von doedl
Ahso, hab es verstanden, danke.

Leider ist Arbeitsrecht in der Regel für Umfragen schlecht geeignet, da viele unserer User hier nicht gut informiert sind.

Dann auf in den Kampf, Lilli, fordere Deinen Nachtzuschlag!

Gruß und toi toi Doedl

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Fr 18. Dez 2015, 19:35
von Lilli2710
Dankeschön ... ist schon in arbeit ;)

Kann man wen bitten die Umfrage raus zu nehmen?

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 08:50
von Schwester Wolfgang
. . . ich möchte auch noch meinen Senf dazu geben:
Oben bei der Umfrage habe ich angeklickt "nein, nur ein Urteil reicht nicht". Und zwar aus folgendem Grund:
doedls Aussagen sind korrekt. Deutschlands Arbeitsrecht besteht zu hohem Anteil aus Richterrecht, also Bezugnahme auf Richtersprüche. Hohen Stellenwert haben dabei die Sprüche des BAG.
Aber das alleine reicht nicht. Ich habe es schon erlebt, dass wir freudestrahlend in einer Sache vor Gericht gezogen sind, einen Spruch des BAG in der Tasche und der Richter hat uns gleich erst mal ausgebremst mit den Worten "ich kenne das Urteil, aber ich prüfe hier den Einzelfall". Backpfeife weg!
Und zum anderen, auch wenn das Urteil auf Euch absolut zutrifft (eine mögliche Ausnahme hast Du ja oben gelesen), kann Euer Arbeitgeber sich einfach zurücklehnen und sagen - ich kenne das Urteil, aber ich meine, dass das für uns nicht zutrifft, also zahle ich nicht. Dann bleibt Euch nichts weiter, als den Weg zum Arbeitsgericht anzutreten und die Forderung einzuklagen.
Dazu braucht es einen Anwalt, eine gute Rechtsschutzversicherung, oder Gewerkschaftszugehörigkeit und natürlich eine gehörige Portion Mut.
Du siehst also, allein der Richterspruch reicht nicht, denn bei dem derzeitig in deutschen Landen stark abgekühlten Verhältnis im Arbeitsleben, kann ich mir nur wenige Arbeitgeber vorstellen, die das freiwillig zahlen . . .

P.S.: Und bevor Du im Betrieb was sagst, denke immer an den weisen Spruch:"wer den Mund spitzt, muss auch pfeifen". Soll heißen, dass Du den Weg bis zum Ende durchstehen musst, wenn Du einmal angefangen hast, denn sonst machst Du Dich unglaubwürdig und nur zur Zielscheibe von Spott (Haha, Aufstand der Zwerge, oder Sturm im Wasserglas).

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 17:33
von Lilli2710
Hallo Schwester Wolfgang,

auch dir vielen Dank für deine ausführliche Antwort.

Danke dir auch für den super Rat am Ende deiner Ausführung :D

Es wurde von mehreren Kollegen an die Leitung rangetragen, da wir mehrere Dauernachtwachen sind (da mehrere Wohnbereiche) und auch andere Kollegen Nachtdienste schieben, wenn wir frei oder Urlaub haben.

Momentan ist der Stand so, dass die Leitung prüft in wie weit das Urteil bindend ist.
Und ganz viele Kollegen haben eine gute Rechtschutz bzw. Anwalt ;)
Na schauen wir mal ... ;)

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 17:43
von Schwester Wolfgang
. . . ich drück Euch die Daumen!

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Mo 21. Dez 2015, 18:49
von Lilli2710
Dankeschön ;)

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Di 5. Jan 2016, 22:25
von Schwester Wolfgang
. . . denke bitte dran: wer kämpft, kann verlieren - wer nicht kämpft, hat schon verloren . . .

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Do 9. Jun 2016, 10:02
von Lilli2710
Rückmeldung :

Mein "Kampf" hat sich zeitlich ein wenig verschoben aus privaten Gründen.
Doch nun habe ich einen schriftlichen Antrag an den Geschäftsführer gestellt (PDL & Leitung befürworten das, können jedoch leider nicht entscheiden).
Der Antrag beruht sich auf die Entscheidung des BAG und beinhaltet ersteinmal die Bitte um Anpassung ab 07/16. Nun mal abwarten was passiert ...
Bei negativer Nachricht bin ich durchaus bereit, auch weitere Schritte zu gehen ;-)

(ich halte euch auf dem Laufenden)

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 07:37
von johannes
welcher Sachverhalt liegt denn vor?

Der Gesetzgeber (hier Steuer~ und Sozialversicherungsrecht) sagt, dass

- für Nachtarbeit in der Zeit von 20:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr 25 % Nachtzuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden können bis zu einen Std.-Lohn von € 25,00. Darüber hinaus fallen St und SV an.

- für Nachtarbeit in der Zeit von 0:00 Uhr bis 4:00 Uhr 40 % Nachtzuschlag steuer- und sozialversicherungsfrei gezahlt werden können bis zu einen Std.-Lohn von € 25,00. Darüber hinaus fallen St und SV an.

Das heißt also: 6 x 25 % = 150 % + 4 x 40 % = 160 % ~ 310 % : 10 = 31 % können im Durchschnitt steuerfrei als Nachtzuschlag gezahlt werden. Das wird demnach auch die Grundlage für den Richterspruch sein.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 11:58
von Lilli2710
@ johannes

Es geht darum, dass wir in unserer Einrichtung sehr wenig Nachtzuschlag bekommen (12%) und ich nun für mich Antrag mit (vorerst) der Bitte auf Angleichung gestellt habe (Dauernachtwache 30%).

Habe auf das Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. Dezember 2015, Az. 10 AZR 423/14; Vorinstanz: LAG Hamburg, Urteil vom 9. April 2014, Az. 6 Sa 106/13 hingewiesen.
Doch dieses ist so leider nicht im ArbZG verankert ;) Du schreibst ja selbst "... gezahlt werden kann ...".

Oder was wolltest du wissen?

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Fr 10. Jun 2016, 22:08
von johannes
ICH wollte nichts wissen. Hab nur die mir verfügbare Info gegeben. Das AZGes spricht m. W. nur von angemessener Berücksichtigung. Das BAG nun sagte, was es für angemessen hält.

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:21
von Lilli2710
Oh Sorry, da hab ich aber deinen Satz ...

[quote=""johannes""]welcher Sachverhalt liegt denn vor?...........[/quote]

... gehörig falsch verstanden ;) :D :D :D

AW: mindestens 25% bei Nachtarbeit?

Verfasst: Sa 11. Jun 2016, 09:23
von Schwester Wolfgang
. . . und dann gibt es beratungsresistente Arbeitgeber, die sagen:"interessiert mich nicht, was das BAG da meint" und wenn man den Schritt zum Arbeitsgericht wagt, gibt es dann noch eigensinnige Richter am zuständigen Arbeitsgericht, die sagen "ja, ich kenne das Urteil des BAG, aber ICH prüfe hier den Einzelfall". Aber ich will niemandem den Mut nehmen, denn wie besagt mein Lieblingsmotto? Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren . . .