Verstoß gegen das ArbZG

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Starbreeze
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Registriert: Fr 12. Sep 2003, 15:00
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Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von Starbreeze »

Hallo!

Ich habe eine Frage. An wen kann ich mich wenden, wenn mein AG permanent gegen das ArbZG verstößt ?

Ich arbeite bei einem kleinen, privaten Pflegedienst und z.Z. herrscht mal wieder akuter Personalmangel, der dadurch kompensiert wird, das wir ewig durcharbeiten (in meinem Fall > 20 Tage). Und da ich nicht mehr gewillt bin, das einfach so hinzunehmen meine Frage.

Vielen Dank. :)



IMC
Beiträge: 758
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AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von IMC »

Betriebsrat oder MAV habt Ihr nich oder ?


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

Starbreeze
Beiträge: 22
Registriert: Fr 12. Sep 2003, 15:00
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AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von Starbreeze »

Nein, leider nicht. Aber ich glaube, dafür wären wir auch zu wenig.



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von thomas09 »

Gewerbeaufsichtsamt



Maja2003
Beiträge: 433
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AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von Maja2003 »

Du solltest auch selbst dagegen etwas tun und klarstellen, dass er sich bei dir bitte an die Arbeitszeitgesetze halten soll.

Geht ja nicht nur um die vielen Arbeitstage am Stück. Wie schaut es denn mit den Ruhezeiten aus? Da gibts auch oft Probleme wenn man Spätdienst hat und am nächsten Morgen Frühdienst.

Wie ist es mit einer anderen Stelle? Du müßtest normalerweise schnell etwas finden, sodaß du deinem AG auch klare Ansagen machen kannst.



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . klare Frage, klare Aussage:
wenn kein BR und keine MAV existiert, dann nichts wie ab, zum Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast), oder zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn Du Mitglied bist). Soll ja keine Gerichtsverfahren werden, sondern ein freundlicher Brief eines Anwalts kann mitunter Wunder bewirken, denn 20 Tage sind nun mal eindeutig zu viel und wie schon oben von Maja2003 erwähnt, gibt es dabei garantiert zu viele unzulässige kurze Wechsel.
Zwei Anmerkungen noch:
1. Betriebsräte werden laut BetrVG in Betrieben ab 5 MA gewählt.
2. Gewerbeaufsichtsamt (heißt mancherorts auch "Amt für Arbeits-und Sicherheitstechnik") kann sehr hilfreich sein. Viele dieser Ämter sind auch für Hinweise dankbar und kommen kurzfristig und unangemeldet, ohne kundzutun, dass sie einen Hinweis hatten. Aber es gibt auch "Plaudertaschen", die kommen und erzählen, dass sich da jemand beschwert hat. In diesem Fall dürfte man sich schon mal langsam nach einem anderen Pflegedienst umschauen . . .
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Fr 2. Mai 2014, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.



Starbreeze
Beiträge: 22
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AW: Verstoß gegen das ArbZG

Beitrag von Starbreeze »

Erstmal vielen Dank für die Antworten.
Ich hatte es angesprochen, aber die Antwort war relativ gleichgültig. Mit der Gewerbeaufsicht werde ich es mal versuchen, vielleicht klappt es ja anonym und wenn nicht, muss ich mir halt was anderes suchen. Aber das sollte ja kein Problem sein.
Anwalt würde ich mir bis zuletzt aufheben, da ich weder Rechtsschutz habe noch in der Gewerkschaft bin (nicht mehr).
Wie gesagt, vielen Dank das hat mich in die richtige Richtung geschubst. :)



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