verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

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schwästa
Beiträge: 44
Registriert: Di 20. Apr 2010, 21:58

verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von schwästa »

Hallo,

ich bin leider seit September krank geschrieben, habe aber aus dem Jahr 2013 noch 12 Urlaubstage. In einer Woche darf ich nun wieder arbeiten.
Stehen mir nun die 12 Tage aus dem letzten Jahr noch zu, oder verfällt der Urlaub?



Benutzer 204 gelöscht

AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Der Urlaub ist nicht verfallen,denn :
"Urlaub bei Dauerkrankheit verfällt nach 15 Monaten"

http://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkrank ... 53-10.html

LG



oba
Beiträge: 15
Registriert: So 19. Aug 2012, 19:52

AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von oba »

juhu

hab da auch mal ne frage - habe ne halbe stelle und arbeite im altenheim.
hab meinen urlaub nun für 3 wochen im sommer in den urlaubsplan eingetragen,
wann ich den rest nehm wollt ich noch gucken da ich nen paar tage für besuch von meinen eltern einplane.
gestern komm ich zur arbeit und sehe das mir die wbl im mai 1 woche urlaub eingetragen hat - darf die das einfach so?
mav mitglied das ich fragte meinte- ja darf sie, weil ich meine urlaubstage nicht komplett eingetragen hab.



Benutzer 204 gelöscht

AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Die Urlaubsplanung liest sich etwas seltsam für mich.
Gibt es keine feste Termine bis wann die Urlaubswünsche eingetragen sein müssen?
Wann bekommst Du die Info das z.Bsp. der Sommerurlaub genehmigt ist ?

Eigentlich haben doch die meisten AG die Urlaubsplanung für 2014 schon lange abgeschlossen .Man muß doch planen können .
Kann es sein das Du da etwas verpasst hast ?

LG



oba
Beiträge: 15
Registriert: So 19. Aug 2012, 19:52

AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von oba »

nun, bisher war es immer so das man seinen, ich sag mal "grossen" urlaub
(3 wochen) bis januar/februar eintragen musste. die tage die man dann noch über hat, da schaut man dann z.b im juli auf den urlaubsplaner, sieht das ende nov. ne woche frei ist und trägt sich dann da ein.natürlich gibt es auch kollegen die den ganzen jahresurlaub direkt verplanen, aber das war jedem immer selbst überlassen.
die info, ob nun mein sommerurlaub genehmigt ist, die kriege ich schriftlich im höchstfall 4 wochen vor beginn. allerdigs würde die wbl im märz mündlich mitteilen wenns betrieblich nicht hin haut.
es kann natürlich sein das ich etwas verpasst habe, obwohl mir die kollegen das eigentlich mit sicherheit erzählt hätten.
gesetz den fall das ist nun alles rechtens, darf die wbl dann mitarbeiter willkürlich "rauspicken" oder müsste es dann nicht so sein, das nun alle die ihren urlaub nicht komplett verplanten, die tage von der wbl nun einfach eingetragen bekommen?



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . keiner muss seine Urlaub komplett verplanen. Im BUrlG steht lediglich, dass die Wünsche berücksichtigt werden sollen (wenn es keine betrieblichen Gründe gibt, die dagegen sprechen). Demzufolge gibt es auch kein Recht, einen "Zwangsurlaub" einzutragen.
Man kann als PDL - wenn man nett ist - den MA darauf hinweisen, dass an dieser Stelle noch die Möglichkeit wäre, Urlaub zu nehmen. Wenn das mehrmals im Jahr passiert und der MA das ablehnt, kann ihm/ihr lediglich passieren, dass zum Jahresende keine Möglichkeit mehr ist, den Urlaub zu nehmen, aber das ist dann pp (persönliches Pech) und Risiko des MA.
Zwangsurlaub - ts. ts, ts . . .
Lass Dir doch spaßeshalber mal die Rechtsgrundlage dafür zeigen ;-)



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: verfällt Urlaub durch zu langes Krank sein?

Beitrag von johannes »

Ich kann mich immer nur wundern, was sich AG so alles einfallen lassen - oft völlig an der Rechtsordnung vorbei und was sich AN so alles gefallen lassen, ohne den AG nach der Rechtsgrundlage seines Handelns zu fragen.

Und dann reden wir vom mündigen Bürger/Arbeitnehmer?


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