Arbeitszeit

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
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oba
Beiträge: 15
Registriert: So 19. Aug 2012, 19:52

Arbeitszeit

Beitrag von oba »

Bei uns im Altenheim müssen die Teilzeitkräfte nun an ihren Arbeitstagen weniger arbeiten, damit sie öfter zu Arbeit kommen müssen.
Ist es eigentlich rechtlich das Pflegepersonal täglich für
2,75 Stunden zur Arbeit kommen muss?
Irgendwie habe ich im Kopf das man mindestens 3 Stunden arbeiten muss
und es dazu auch einen § gibt.



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitszeit

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . das ist wieder mal so eine typische Frage wie die: ein Schiff ist 20m lang und 10m breit - wie alt ist der Kapitän?
Um da was genaueres dazu schreiben zu können, müsste man einiges wissen:
- gibt es einen Tarifvertrag und wenn ja - welchen?
- gibt es einen BR, PR, oder eine MAV?
- wenn ja, gibt es eine Vereinbarung zu den Arbeitszeiten?
- was steht in den Arbeitsverträgen?

Das was Du meinst, ist der § 12 TZBefrG über Arbeit auf Abruf und darin steht, dass eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 3 Stunden anzunehmen ist, wenn keine tägliche Arbeitszeit vereinbart ist. An diesen 3 Stunden orientieren sich auch die Richter im Streitfall.
Aber: wir haben in Deutschland innerhalb gewisser Grenzen das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es gibt durchaus z.B. Reinigungskräfte, die mehrere Arbeitsverträge zu je einer Stunde täglicher AZ haben - z.B. von 5:00 - 6:00 Uhr beim Bäcker den Laden wischen, von 6:00 - 7:00 die Büros der Sparkasse und von 7:00 bis 8:00 die Geschäftsräume des Beerdigungsinstituts usw. usw. Dagegen ist ja wohl dann auch nix einzuwenden. Wäre ja Unsinn, diesen diese Verträge zu verbieten.
Anders bei Euch - ich entnehme der Fragestellung, dass die Kolleginnen bisher andere Arbeitszeiten haben. Sollte darüber was schriftlich existieren, oder gar vertraglich vereinbart sein, dann wäre die Veränderung der Arbeitszeiten eine unzulässige einseitige Änderung der Vertragsbedinungen.

Dabei gibt es jedoch so viele wenn und aber, ganz abgesehen von den oben angeführten Fragen, so dass sich auf jeden Fall der Gang zur Rechtsabteilung der Gewerkschaft (wenn man MItglied ist), oder zu einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht (wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat) empfiehlt. Einfach erst mal so zum abchecken und als Rechtsberatung, denn die können sich den Arbeistvertrag auf versteckte Klauseln u.ä. ansehen.

Fazit: so einfach mal so aus dem Ärmel heraus geht eine solche Veränderung der Arbeitsbedingungen erst mal nicht, aber es müsste schon detaillierter geprüft werden . . .



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitszeit

Beitrag von Schwester Wolfgang »

P.S.: Ich möchte noch anfügen, warum eine solche einseitige Veränderung der Arbeitszeiten unzulässig ist:
Man geht im Allgemeinen irrigerweise gern davon aus, dass Teilzeitkräfte eh nur welche sind, die auf Gnade und Ungnade dem Arbeitgeber dankbar sind, dass sie überhaupt ein paar Stunden arbeiten dürfen. Also meint man, dass sie immer frei verfügbar sind und stets gern bereit, Mehrstunden zu leisten, oder die Arbeitszeit zu verschieben.
Aber: wie mein obiges Beispiel zeigt, kann es auch ganz anders sein, nämlich - die Teilzeitkraft macht noch zusätzlich an anderer Stelle einen Job. Und wenn es Kisten auspacken im Großmarkt ist. Sie muss sich also von daher darauf verlassen können, dass die bisher üblichen Arbeitszeiten auch weiter so eingehalten werden, sonst geht ihr womöglich ihr Zweitjob wegen Zeitüberschneidungen verloren.
Also nochmal: einfach mal so eben die Arbeitszeiten ändern, weil es besser in den Kram passt, das geht nicht!



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-Jenny-
Beiträge: 41
Registriert: Do 24. Feb 2005, 21:02

AW: Arbeitszeit

Beitrag von -Jenny- »

Ich würde ein freundliches klärendes Gespräch mit dem Management über die Unvereinbarkeit mit dem Privatleben und der neuen Arbeitszeit anstreben, denn auch wenn sich der Arbeitgeber im Rahmen des Gesetzes verhält, sehe ich:

§ 226 BGB Schikaneverbot und Profitsucht
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/ hier der 12.

Wenn keine einvernehmliche Arbeitszeitabsprache möglich ist – Arbeitsplatzwechsel und im nächsten Arbeitsvertrag die tägliche Schichtzeiten vorab schriftlich festlegen. Die Nachahmungsgefahr ist doch gegeben.



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