Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

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Shemsa
Beiträge: 48
Registriert: Mi 27. Jun 2007, 16:20

Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Shemsa »

Hallo,
bei uns haben viele MA gekündigt oder sind in Ruhestand gegen,einige sind längere Zeit krank. Die fehlende Anzahl an Mitarbeitern wird nicht ersetzt.
Seit Jahren sind unterbesetzt, es wird immer wieder gesagt das keine Bewerbungen eingehen und wir deswegen keine Unterstützung bekommen.Es werden neue Dienstzeiten ausgedacht um die fehlenden MA zuersetzen bzw. den Dienstplan decken.Neueste die Nachtwachen sollen um 16.00 Uhr anfangen und die Halbe Spätschicht arbeiten und dann noch die Routinearbeiten von Nachtdienst erledigen!Wenn wir mit unsere Arbeit fertig sind dann können wir gehen die Glocken werden zusammengeschaltet (mit andere Station).Also neu Dienstzeiten für Nachtdienst werden von 16:00 Uhr bis etwa 00:00 Uhr etwa 8 Stunde statt bisherige 9:15 Std. und vielleicht werden 30 Min. Pause auch abgezogen! Meine Arbeitszeit wird verkürzt muss ich mehr Tage/Nächte arbeiten und meine Nachtzuschläge werden auch weniger.
Meine Frage kann ein Arbeitgeber aus Personal Mangel einfach die Dienstzeiten so verändern wie es für den Betrieb NUR passt! Kann ich mich dagegen währen?
Habe schon BR informiert ist aber alles noch nicht endgültig entschieden (soll heute bei eine Station Besprechung alles noch genauer besprochen werden.
Wie sollen wir Dauernachtwache reagieren????
Freue mich auf Eure Antworten.
Grüße
Shemsa :mad:



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Griesuh
Beiträge: 2907
Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Griesuh »

Grundsätzlich JA.
Gibt es einen BR so ist das mit diesem zu verhandeln.



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . grundsätzlich kann der Arbeitgeber nach § 106 GewO festlegen, wann, was und wo Du im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit zu arbeiten hast, wenn es keine Einschränkungen durch Gesetze, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung gibt.
Nun nehme ich mal an, da ihr ja anscheinend einen Betriebsrat habt, dass es über die Arbeitszeiten eine Vereinbarung gibt. Und diese ist bindend. Wenn Euer Arbeitgeber andere Arbeitszeiten einführen möchte, muss er die bestehende Vereinbarung mit dem Betriebsrat kündigen und Verhandlungen über neue Arbeitszeiten mit dem BR aufnehmen. Und bis die sich einig geworden sind, gelten erst mal die alten Zeiten weiter.
Wenn ich Betriebsrat wäre, müsste mir allerdings erst mal der Arbeitgeber erklären, wieso durch veränderte Nachtschichtzeiten das Personalminus ausgeglichen werden kann. Wenn ich 5 Personen zu wenig habe, dann nützt es nichts, wenn ich die Arbeitszeiten sonstwie hin und herschiebe- es bleibt bei dem Minus von 5 Personen, oder?
Ihr als Nachtwachen könnt erst mal herzlich wenig machen, außer Eurem Betriebsrat Eure Meinung deutlich kundzutun und diese haben alle Möglichkeiten bis hin zum Arbeitsgericht, willkürliche und unsinnige Maßnahmen zu verhindern. Sollten die veränderten Zeiten jedoch einen Sinn machen (sehe ich gemäß obiger Beispielrechnung aber nicht), dann hilft Euch auch kein Arbeitsrichter und wenn sich der BR noch so sperrt . . .



Gast 741
Beiträge: 15
Registriert: Fr 14. Okt 2011, 08:38

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Gast 741 »

Haben die Dauernachtwache MA ein Gewohnheitsrecht nicht?



Benutzer 204 gelöscht

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Gewohnheitsrecht
Das Wort gibt es eigentlich nicht im Arb.recht .Es müsste heissen "betriebliche Übung" :
http://www.anwalt.de/rechtstipps/gewohn ... 02177.html

@Shemsa : wie lange machst Du nur ND ?
Es gibt ein Urteil was zugunsten einer KS aus fiel die nach 10 J. ND in Wechselschichten arbeiten sollte .Aber es ist eine Einzelfallentscheidung
und man beachte das Wort "kann" :
http://www.rp-online.de/wirtschaft/beru ... -1.2589965
16:00 Uhr bis etwa 00:00 Uhr
Bedeutet das das die nächste "Schicht" um 00.00 Uhr beginnt ?

LG
Zuletzt geändert von Benutzer 204 gelöscht am Sa 23. Mär 2013, 20:32, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: vertippt



Shemsa
Beiträge: 48
Registriert: Mi 27. Jun 2007, 16:20

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Shemsa »

Hallo Petra,
ich arbeite seit 10 Jahre im Nachtdienst. Also ich habe Gewohnheitsrecht weiterhin im ND eingesetzt werden.Dadurch da bei uns an PK mängelt sind einige auf Idee gekommen die ND um etwa 5 Stunden VORZURÜCKEN und wir sollen eine spät Spät Dienst eingesetzt werden di um 16 Uhr anfängt und um 00 Uhr endet.
Danach werden die Glocke mit Nachbarstation zusammen geschaltet und unsere Station wird nicht mit eine Nachtkraft besetzt!? Unsere 73 Pat. werden von andere Station versorgt!Ob das zulässig ist???
So läuft in unseren Betrieb heute :mad:
Eure Meinungen werden mich sehr interessieren.
LG Shemsa



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ob das alles so zulässig ist, lässt sich so aus der Ferne schlecht beurteilen, weil man die räumlichen und sonstigen Gegebenheiten des Hauses nicht kennt. wie die Arbeitsrichter immer so hübsch sagen - der Einzelfall ist entscheidend und muss geprüft werden.
Nur: wenn hier detailliert offengelegt würde, wie das Haus strukturiert ist, was für Patienten in welchem Zustand vorhanden sind, dann wäre die Anonymität im Eimer und das soll nicht sein. Außerdem ist die Zulässigkeit des Zusammenschaltens eh eine Sache, die der Träger, bzw. die Leitung des Hauses verantworten muss.

Aber nochmal zu der Änderung der Zeiten eine Zusatzfrage, die ich beim ersten posting ausser Acht gelassen habe: was steht denn in Eurem Arbeitsvertrag?



Gast 741
Beiträge: 15
Registriert: Fr 14. Okt 2011, 08:38

AW: Arbeitszeit Änderung ist erlaubt?

Beitrag von Gast 741 »

Hallo,
wir die Dauernachtwachen sind ÜBERGLÜCKLICH der Betriebsrat hat den PDL Antrag über Arbeitszeitänderung im Nachtdienst abgelehnt.Wir die Nachtwshwester haben auch etwas dazu beigetragen...Man soll sich nicht ALLES gefallen lassen...
Grüße an ALLE die uns mit Rat und Tipps unterstützt haben!!!
danke
:) :) :)



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