Aufhebungsvertrag

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Gundel
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Aufhebungsvertrag

Beitrag von Gundel »

Darf man einen Aufhebungsvertrag telefonisch zusichern und dann nicht aushändigen weil eine allg. Dienstanweisung nicht unterschrieben wurde?

Bin grad irritiert!



Benutzer 204 gelöscht

AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Willkommen im Forum !

§ 623
Schriftform der Kündigung

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Hilft Dir das ?

LG



Gundel
Beiträge: 11
Registriert: Mi 20. Feb 2013, 16:05

AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Gundel »

Danke ... für deine Begrüßung und schnelle Antwort
Mein Anwalt meinte gestern es sei nicht rechtens. Werde aber diesbezüglich heute nochmals ein Telefonat führen vielleicht löst sich das Problem ja ....



Rasputin
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

aufjedenfall nicht unterschreiben, es sei denn du hast bereits neue Arbeit oder bist nicht auf das Arbeitslosengeld angewiesen!


Die Erinnerung ist das einzige Paradies, aus dem wir nicht vertrieben werden können

Gundel
Beiträge: 11
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Gundel »

Warum soll ich nicht untesrchreiben?



Alexandra1
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Alexandra1 »

Weil du sonst Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen kannst ( Arbeitslosengeld) ausser du hast bereits einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche.



Rasputin
Beiträge: 956
Registriert: Mi 16. Jun 2004, 18:50

AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Rasputin »

Huhu,

weil du dann eine Sperre vom Arbeitsamt bekommst, da du dich freiwillig entscheidest, dort aufzuhören, solche Verträ#ge nie unterschreiben wenn man keinen neuen Job in der tasche hat oder auf Arbeitslosengeld angewiesen ist, desswegen


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*Angie*
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von *Angie* »

Ein AUFHEBUNGSVERTRAG kommt im Arbeitslosenrechtlichen Sinne fast immer einer eigenen Kündigung gleich - sprich: Du verwirkst ohne supertriftigen Grund Deinen Anspruch auf ALG.

Angenommen, im neuen Job haut es nicht hin und Du bist in 3 Monaten arbeitslos - dann wird Dir die Agentur für Arbeit einen Strick daraus drehen, dass Du einen solchen Auflösenvertrag unterschrieben hast und Du bekommst wahrscheinlich eine Sperre von 12 Wochen.

Dein Anwalt sollte das wissen!!!

Mehr dazu findest Du hier: .... klick ....


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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Schwester Wolfgang
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . nu, nu halt mal! Aus der Fragestellung geht nicht hervor, dass sich Gundel beim Arbeitsamt melden möchte. Ich interpretiere ihre Frage eher so, dass sie selbst um einen Aufhebungsvertrag gebeten hat und ihr die Aushändigung jetzt wegen einer allg. Dienstanweisung verweigert wird.
Vielleicht hat sie ja reich geheiratet und will aufhören zu arbeiten, oder sie hat eine andere Arbeit gefunden, oder sie will auf die Seychellen für 2 Jahre tauchen gehen, oder als Animateurin in einer Hotelanlage in Thailand arbeiten . . . :D



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*Angie*
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von *Angie* »

:D ... na, in einem S O L C H E N Fall
wäre die rechtliche Lage natürlich zunächst
irrelevant ;)


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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Schwester Wolfgang
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . aber nur die Frage nach den Folgen eines Aufhebungsvertrages. Die rechtliche Frage war ja, ob ihr die Aushändigung trotz mündlicher Zusage verweigert werden kann. Aber das hat pegean ja schon beantwortet . . . ;)



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*Angie*
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von *Angie* »

Ja ja ja .... aber wenn man schreibt, was man sonst noch zum Thema weiß,
können andere es auch nachlesen :P

*hast ja recht


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

Gundel
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Gundel »

Also die Seychellen wären ja ne suuuuper Alternative :D
Und den reichen Ehemann hab ich auch nicht :hehe

Aber das problem hat sich in sofern gelöst das ich 2 Paragraphen der besagten Dienstanweisung unterschrieben habe (mit dem zusatz das ich nur dann den Aufhebungsvertrag bekomme ... falls es noch hässlich wird kann ich wenigstens sagen das ich unter Druck gehandelt habe).

Ab 1.3 fängt mein neues Arbeitsverhältnis an ... mobile Pflege.
Bisher war ich WBL in einem Heim. Bin dann nach 4,5 Jahren dort schwanger geworden. Als ich dann nachfragt wie es mit Arbeitszeiten ausschaut entsprechend meiner Betreuungszeiten der Krippe wurde mir gesagt das dies nicht machbar wäre mit mir als Fachkraft und WBL.
Im gleichen Gespräch wurde mir aber deutlich gemacht das es ja noch einige Stellen in der Umgebung gebe die solche Zeiten möglich machen könnten.
Die Zeiten sind von 7:15 bis 16:30Uhr.
Nun ja um den Stress des Rechtes aus dem Wege zu gehen hab ich mir nen anderen job gesucht.
Ich freue mich jetzt auf den 1.3 und die neue Arbeitsstelle. So kann ich mein Kind betreuen und noch gutes Geld zum familienunterhalt beisteuern ;)

In diesem Sinne wünsch ich euch nen guten Start in die Woche.
Lg Gundel



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Schwester Wolfgang
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AW: Aufhebungsvertrag

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . irgendwie kommt mir die Sache mit der Dienstanweisung spanisch vor, aber ich muss ja nicht alles verstehen und wissen.
Aber da Du den Begriff "unter Druck" gerade mal so hübsch in die Runde geworfen hast - eine Kollegin, die verbal "unter Druck" gesetzt wurde, musste sich, als es strittig wurde, vom Arbeitsrichter fragen lassen, ob jemand sie mit einer Waffe oder wenigstens einem Knüppel bedroht hätte. Worte zählen leider nicht dazu.
Das nur mal so am Rande . . .
Aber Dir für die Zukunft alles Gute und denke einfach positiv - vielleicht wirds ja noch mit der reichen Heirat und den Seychellen :)



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