Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

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Alexander
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Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Alexander »

Hallo liebe Pflegenetzler,

hab da mal ne Frage bezüglich des Anspruches von Urlaub bei Aushilfen im ambulanten Pflegedienst. (400-- €)

Ich arbeite nebenher bei einem ambulanten Pflegedienst auf 400,-- € Basis. Meine Arbeitszeiten sind sehr unregelmäßig, mal ist es mehr in einem Monat mal weniger. Meine Frage ist jetzt nicht ob ich generell Urlaubsanspruch habe (das ist geklärt/5 Tage) sondern wieviele Stunden pro Tag Urlaub vergütet werden.
In meinem Fall habe ich im Laufe des bisherigen Jahres 510 Stunden an 105 Tagen gearbeitet. Meiner Meinung nach wäre die durchschnittliche Anzahl der pro Tag geleisteten Stunden maßgebend. Das hieße also in meinem Fall

510 Std/105 Tg. = 4,8 Stunden pro Tag, die mit dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten wären.

Liege ich damit richtig. Mein Arbeitgeber sagt es würden für Aushilfen grundsätzlich nur 1,33 Stunden pro Urlaubstag vergütet! Was ich für absolut lächerlich halte.

Gruss Alexander



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Griesuh
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Griesuh »

So ist deine Frage nicht zu beantworten. Jedoch ist deine Berechnung nicht richtig.
In wieviel Monaten wurden denn die Stunden geleistet? Das wird zur Berechnung benötigt.
Das was du berechnet hast entspräche fast einer 3/4 Stelle.

Berechnet wird dies bei uns: Die geleisteten Stunden geteilt durch die Monate in denen sie erbracht wurden, geteilt durch 4,3 (Wochen mtl.) geteilt durch 5 Arbeitstage. Ergibt den tgl. Stundenanspruch für Urlaub bei Aushilfen

Angenommen du hättest diese Stunden in 11 Monten erbracht, so käme nach dieser Berechnung ein tgl. Stundenanspruch für den Urlaub von 2,25 Stunden heraus.

510:11 = 46,36, geteilt durch 4,3 = 10,78, geteilt durch 5 = 2,16 Std


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Alexander
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Alexander »

Dann ist ein Urlaubstag also weniger "wert" als ein Arbeitstag mit im Schnitt 4,5 Stunden. Das hieße ja ich müsste quasi 2 Tage Urlaub einsetzen um 1 Tag frei zu bekommen. Um das ganze dann noch auf die Spitze zu treiben... stellt euch vor ich wäre mit Doppeldienst (Früh- und Spättour à ca. 4.5 Stunden) geplant. Muss dann aber kurzfristig einen Tag Urlaub nehmen... dann müsste ich nach der obigen Rechnung 4 Tage Urlaub einsetzen um diesen Tag frei zu bekommen. Wie bescheuert wäre das denn. Find ich schon ziemlich komisch.
Keine meiner Touren (absolute Ausnahmen mal ausgenommen) ist kürzer als 4 Stunden. Eher länger je nach Verkehr, Befindlichkeiten der Patienten und anderen Faktoren.

Ich bin seit Februar bei diesem Pflegedienst beschäftigt. Man könnte also mit 10 Monaten für dieses Jahr kalkulieren. 510 Stunden waren es Ende November.

Gruss Alex



Jutta und Peter
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo zusammen!

Woher stammt eigentlich dieser Irrsinn mit der Umrechnerei auf Stunden pro Urlaubstag? Das Bundesurlaubsgesetz rechnet den Urlaub ja auch nicht in Stunden, sondern in (ganzen!!!) Tagen! Wenn über die Länge eines Urlaubstages gefeilscht wird, könnte darüber die Entgeltnorm des Bundesurlaubsgesetzes ausgehebelt werden.

Maßgeblich ist doch, welche Vergütung Du erhälst, wenn Du Deinen gesamten Jahresurlaub auf einmal nimmst. Der Mindesturlaub beträgt 4 Wochen, also rund einen Monat. Wenn Du Deinen Urlaub komplett nimmst, also einen ganzen Monat nicht arbeitest, bekommst Du trotzdem Deine 400 Euro. Wenn jetzt Dein Chef hergeht und eine willkürliche Stundenzahl zugrunde legt, bekommst Du womöglich weniger Geld oder mußt die Stunden quasi "umsonst" nacharbeiten.

Im übrigen muß in Deinem Arbeitsvertrag etwas über die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch stehen. Wenn das nicht eindeutig geregelt ist, solltest Du mit Deinem Vertrag zum Anwalt oder ggf. zur Gewerbeaufsicht gehen.

Gruß


Jutta und Peter
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FeBarth
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von FeBarth »

ich werfe mal dies hier in die diskussion:

http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html



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Griesuh
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Griesuh »

@ Alexander leider hast du zu deinem Nachteil falsch gedacht.

Ein Urlaubstag wird um bei den von mir genannten Beispiel zu bleiben, mit 2,25 std. berechnet, da du auf 400€ Basis arbeitest.
Das bedeutet für 5 Tage Urlaub bekommst du 11,25 Std. angerechnet.
Da deine Stundenzahl begrenzt ist kannst du auf einer 400€ Basis keine 4,8 std. pro Tag angerechnet bekommen.
Diese Zahlen können variiren, wenn du mehr Stunden in weniger Monaten gearbeitet hast und auch um gekehrt ist möglich. Hängt auch von deinem Stundenlohn ab, wie hoch deine mtl. Arbeitszeit ist.

Bei Aushilfen und Minijobern werden die Stunden des Urlaubstages immer auf den Durchschnittlichen Jahreswert umgerechnet.

Wenn du, wie Jutta u. Peter schon schrieb, einen Monat kompl. Urlaub nimmst bekommst du deine 400€
Jetzt rechne einmal deine vorgestellten 4,8 std. die du möchtest auf 20 Tage um, so mit kämst du auf 96 Std. im Monat. Merkste was??
Zuletzt geändert von Griesuh am Sa 15. Dez 2012, 07:37, insgesamt 1-mal geändert.


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M1950
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von M1950 »

[quote=""Alexander""]In meinem Fall habe ich im Laufe des bisherigen Jahres 510 Stunden an 105 Tagen gearbeitet. Meiner Meinung nach wäre die durchschnittliche Anzahl der pro Tag geleisteten Stunden maßgebend. Das hieße also in meinem Fall

510 Std/105 Tg. = 4,8 Stunden pro Tag, die mit dem vereinbarten Stundensatz zu vergüten wären.

Liege ich damit richtig. Mein Arbeitgeber sagt es würden für Aushilfen grundsätzlich nur 1,33 Stunden pro Urlaubstag vergütet! Was ich für absolut lächerlich halte.
[/quote]

Es kommt in erster Linie darauf an, was in deinem Vertrag an regelmäßiger abgesprochener Arbeitszeit steht. Darauf bezieht sich der Urlaubsanspruch.

(Ein Angestellter mit Monatslohn hat ja auch nicht auf einmal einige Tage mehr Urlaub, wenn er einige Zeit statt der tariflichen Arbeitszeit von 8 Stunden 10 Stunden gearbeitet hat).

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt vier Wochen. Hast du eine vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche, dann bewkommst du bei regelmäßigen 5 Arbeitstagen pro Woche 8 mal 5 Stunden = 40 Stunden mal 4= 160 Stunden Urlaub.

Hast du eine vertragliche Arbeitszeit von 40 Stunden bei 6 Arbeitstagen pro Woche, dann bekommst du pro Tag nur 6,67 Stunden (nämlich 40 geteilt durch 6) mal 6, mal 4, was ebenfalls wieder 160 Stunden ergibt.

Genauso kannst du nun geringere Arbeitszeiten umrechnen.

Mit zusätzlichen (Über)Stunden erwirbst du meiner Meinung nach keinen Urlaubsanspruch.



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Alexander
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Alexander »

[quote=""Griesuh""]
Wenn du, wie Jutta u. Peter schon schrieb, einen Monat kompl. Urlaub nimmst bekommst du deine 400€
Jetzt rechne einmal deine vorgestellten 4,8 std. die du möchtest auf 20 Tage um, so mit kämst du auf 96 Std. im Monat. Merkste was??[/quote]

1. Was für 20 Tage??? Meinst Du damit durchnittliche Arbeitstage im Monat???
2. Wenn ich einen Monat komplett Urlaub nehme, also meine mir zustehenden
5 Tage dann sind es eben NICHT 400,-- € die ich bekommen würde



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Alexander
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Alexander »

[quote=""Griesuh""]
Wenn du, wie Jutta u. Peter schon schrieb, einen Monat kompl. Urlaub nimmst bekommst du deine 400€
Jetzt rechne einmal deine vorgestellten 4,8 std. die du möchtest auf 20 Tage um, so mit kämst du auf 96 Std. im Monat. Merkste was??[/quote]

1. Was für 20 Tage??? Meinst Du damit durchschnittliche Arbeitstage im Monat???
2. Wenn ich einen Monat komplett Urlaub nehme, also meine mir zustehenden
5 Tage dann sind es eben NICHT 400,-- € die ich bekommen würde
sondern deiner Rechnung nach nur 126,-- € (5 Tage Urlaub x 2,25
Stunden x 11.20 Euro Stundenlohn)
Es kommt in erster Linie darauf an, was in deinem Vertrag an regelmäßiger abgesprochener Arbeitszeit steht. Darauf bezieht sich der Urlaubsanspruch.

In meinem Vertrag ist keine feste Monats- oder Wochenarbeitszeit festgelegt. Einzige Einschränkung sind das es nicht mehr als ca 35 Stunden im Monat werden. Meine Arbeitszeit wird, sobald ich den Dienstplan meines Hauptarbeitgebers vorliegen habe, unter Berücksichtigung desselben für den Folgemonat geplant. Für das bisherige Jahr hat sich ein Schnitt von ca 40 Monatsunden ergeben. Also mehr als eigentlich geplant.

Im übrigen muß in Deinem Arbeitsvertrag etwas über die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch stehen. Wenn das nicht eindeutig geregelt ist, solltest Du mit Deinem Vertrag zum Anwalt oder ggf. zur Gewerbeaufsicht gehen.
Wie schon gesagt. Im Arbeitsvertrag steht dazu nix fixes. Und den Weg zum Anwalt oder der Gewerbeaufsicht werde ich sicher nicht gehen, da ich mich bei dem Pflegedienst neben diesem (durchaus regelbarem) Problem sehr sehr wohl fühle.
Bei Aushilfen und Minijobern werden die Stunden des Urlaubstages immer auf den Durchschnittlichen Jahreswert umgerechnet.


Da stellt sich dann die Frage: Wie wird eben dieser durchschnittliche Jahreswert ermittelt. Meiner Logik, meinem Sinn für gerechte Entlohnung und meinem unglaublich mathematischem Genie zufolge ;-) errechnet sich eben dieses durchschnittliche Stundenmittel aus der Summe meiner im Jahr geleisteten Stunden geteilt durch die Anzahl der Tage die ich gearbeitet habe. Ich weiß aber auch das Logik und gesetzliche Bestimmungen nicht immer Hand in Hand gehen!!!

Es wird sich sicherlich eine faire Lösung finden.

Greets...
Alex

Never judge a wise man by the color of his skin!!!!
Zuletzt geändert von Alexander am Sa 15. Dez 2012, 14:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Umformuliert



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Alexander, noch mal von vorne.
Was steht zu den Urlaubstagen in deinem Vertrag?
Hast du nun 24 Tage Urlaub? Das ist der Mindestanspruch.
So, wenn du nun in einem Monat 21 Arbeitstage Urlaub nimmst, so bekommst du pro Urlaubstag soviele Stunden angerechnet, dass du mit deinem Stundenlohn wieder auf deine 400€ kommst.

Was verstehst du daran nicht?
Es wurde dir schon mehrfach erklärt.

Du hast in deinem Vertrag eine versteckte Angabe zu deinen soll Monatsstunden stehen, es wird gesagt, dass du maximal 35 Stunden arbeiten darfst. Das bedeutet bei einem 400€ Job, dass du 11,43 € Brutt = Netto die Stunde erhälst.
Nun verhält es sich bei einem 400€ Job so, dass du nicht zwangsläufig jeden Monat genau die 35 Stunden erbringen musst oder die 400€ verdienen darfst. Das bedeutet, dass du umgerechnet auf den Jahresschnitt innerhalb von 12 Monaten die 420 Jahresstunden nicht überschreitest. Das kann bedeuten, dass du in einem Monat mal 40 Sunden im nächsten Monat evtl. nur 32 Stunden arbeitest.
Auf das Jahr hochgerechnet, darfst du dann eben nicht mehr als 420 Stunden arbeiten oder nicht mehr ( und das mit allen Zulagen ) 4800€ im Minijob verdienen. Bist du nur einen Cent darüber, so ist der gesamte Betrag sozialabgaben Pflichtig und zu versteuern.
Aus deiner Angabe von mtl. 35 Stunden ergeben sich bei dir durchschnittliche tgl. Arbeitsstunden ausgehend von 21 Arbeitstagen /Monat von gerundet 1,665 Std/Tag.
Diese 1,665 Std. werden dir pro Urlaubstag berechnet.
1,665 Std./durchschnitt-Tag x 21 Arbeitstage x 11,43 € Stundenlohn ergibt einen Lohn = 399,65€. Somit bist wieder bei deinen 400€.


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Alexander
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AW: Wieviel Stunden pro Urlaubstag!

Beitrag von Alexander »

[quote=""Griesuh""]Alexander, noch mal von vorne.
Was steht zu den Urlaubstagen in deinem Vertrag?
Hast du nun 24 Tage Urlaub? Das ist der Mindestanspruch.
So, wenn du nun in einem Monat 21 Arbeitstage Urlaub nimmst, so bekommst du pro Urlaubstag soviele Stunden angerechnet, dass du mit deinem Stundenlohn wieder auf deine 400€ kommst.

Was verstehst du daran nicht?
Es wurde dir schon mehrfach erklärt.

Du hast in deinem Vertrag eine versteckte Angabe zu deinen soll Monatsstunden stehen, es wird gesagt, dass du maximal 35 Stunden arbeiten darfst. Das bedeutet bei einem 400€ Job, dass du 11,43 € Brutt = Netto die Stunde erhälst.
Nun verhält es sich bei einem 400€ Job so, dass du nicht zwangsläufig jeden Monat genau die 35 Stunden erbringen musst oder die 400€ verdienen darfst. Das bedeutet, dass du umgerechnet auf den Jahresschnitt innerhalb von 12 Monaten die 420 Jahresstunden nicht überschreitest. Das kann bedeuten, dass du in einem Monat mal 40 Sunden im nächsten Monat evtl. nur 32 Stunden arbeitest.
Auf das Jahr hochgerechnet, darfst du dann eben nicht mehr als 420 Stunden arbeiten oder nicht mehr ( und das mit allen Zulagen ) 4800€ im Minijob verdienen. Bist du nur einen Cent darüber, so ist der gesamte Betrag sozialabgaben Pflichtig und zu versteuern.
Aus deiner Angabe von mtl. 35 Stunden ergeben sich bei dir durchschnittliche tgl. Arbeitsstunden ausgehend von 21 Arbeitstagen /Monat von gerundet 1,665 Std/Tag.
Diese 1,665 Std. werden dir pro Urlaubstag berechnet.
1,665 Std./durchschnitt-Tag x 21 Arbeitstage x 11,43 € Stundenlohn ergibt einen Lohn = 399,65€. Somit bist wieder bei deinen 400€.[/quote]

Wenn ich denn die von dir genannten 21 Urlaubstage bekommen würde wäre Deine Rechnung ja ok! Fakt ist aber das ich 5 (in Worten FÜNF) Tage Urlaubsanspruch habe. Was ist daran jetzt nicht zu verstehen. Das macht mich halt stutzig. Und 5 x 1,66 x 11,83 € macht eben nicht 399,65 €!

Sind 5 Tage Jahresurlaub bei einer Anrechung von 1,66 Stunden pro Urlaubstag jetzt zu wenig???
Ja oder nein! Ich denke schon das ich mich hier deutlich ausgedrückt habe. Es sind FÜNF Tage und nicht 21!!!

Nix für ungut... aber ich habe nie etwas anderes geschrieben!

Gruss Alex :D :mad: :D :) :confused: :( 8) :music ;)

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Beitrag von thomas09 »

@Alexander:
Ich hab auch einen 400€ Job. Die Urlaubstage werden dann auf eine VZ-Stelle umgerechnet. Wie bei dir kommen dann ca. 5Tage zusammen und wie eine VZ-Stelle, werden die dann mit 7,7/38.5Std/Wo vergütet.

Die 1,33Std. bei 5Tagen können nicht stimmen.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Hi, es wurde hier schon mehrfach erklärt und berichtet, dass es einen gestzl. urlaubsanspruch von mind. 24 Tagen gibt. Jetzt wird bei einem Voll - Job der Urlaubstag mit den üblichen 7,5 Std. berechnet.
Rechne ich dies auf eine Teilzeitstelle oder einen Minijob um, so er geben sich bei der geringeren Stunden zahl wirklich nur diese 5 Tage mit Berechnung von 7,5 std. Dann würde der Urlaubstag auch mit diesen 7,5 Std. berechnet.
5 Tage mal 7,5 Std. wären dann deine monatlichen 35 Std. ( Wobei diese Rechnung jetzt sogar 37,5 Std. ergibt.) Und du bräuchtest in diesem Monat nicht mehr arbeiten.
Damit du jedoch auch 24 Tage Urlaub nehmen kannst, so sollte es auch sein, wird dein Urlaubstag eben nicht mit 7,5 Std. sondern nur mit diesen 1,6 xx Std. berechnet. Somit könntest du dann auch 24 Tage Urlaub nehmen.


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Alexander
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Beitrag von Alexander »

Also werden entweder die Urlaubstage reduziert da Teilzeit oder eben ich habe Anspruch auf die volle Urlaubstagsanzahl einer Vollzeitkraft (2 8) die dann mit entsprechend reduzierter Stundenzahl angerechnet wird? Richtig?



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Alexander :yo


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Beitrag von Alexander »

Na geht doch!!! :wall

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