Urlaub

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
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Crostini
Beiträge: 7
Registriert: Di 13. Nov 2012, 09:01

Urlaub

Beitrag von Crostini »

Hallo!

Ich habe meine aktuelle Stelle zum 31.12.2012 gekündigt und habe noch einen Urlaubsanspruch von 14 Tagen.

Diesen Urlaub möchte ich nun zum Ende meines Beschäftigungsverhältnisses nehmen. Die PDL sagte mir aber, dass sie den Urlaub nach Ihrem Dafürhalten verteilen würde, über Weihnachten hätte ich in jedem Fall Dienst zu machen.

Geht das so einfach?



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Urlaub

Beitrag von Schwester Wolfgang »

§ 7 BUrlG:
"(1)Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Die Messlatte für "dringend" liegt allerdings ziemlich hoch. Der normale Pflegewahnsinn gehört mit Sicherheit nicht dazu. Deswegen würde ich Dir empfehlen, wenn Du keine Abgeltung (Bezahlung) haben möchtest, unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitrecht aufzusuchen (falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast), oder zur Rechtsabteilung der Gwerkschaft zu gehen (falls Du Mitglied bist). Hast Du beides nicht, wirst Du wohl die Bezahlung in Kauf nehmen und arbeiten gehen müssen . . .



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Urlaub

Beitrag von thorstein »

In diesem Fall reicht es schon aus, wenn der Resturlaub irgendwann in den nächsten Wochen genommen wird. Wahrscheinlich besteht über Weihnachten sowieso Urlaubssperre. Wenn der Urlaub bislang nicht beantragt wurde, hat der AG meist auch das Recht, ihn zu verplanen.
Für eine Ausbezahlung des Urlaubs sehe ich auch keine Grundlage.
Wie hoch ist eigentlich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Mitarbeiter, der zum 1 Januar gekündigt hat, an Weihnachten noch arbeitet?
Und wer darf solche Fehlplanungen ausbaden?



thomas09
Beiträge: 1191
Registriert: Mi 12. Mai 2010, 10:32

AW: Urlaub

Beitrag von thomas09 »

@crostini:
Die PDL sagte mir aber, dass sie den Urlaub nach Ihrem Dafürhalten verteilen würde
Nein geht natürlich nicht.
Die Rechtsgrundlage hat SchwWolfg beschrieben.

Bevor ich nun schon wieder zum RA gehe:
Beantrage deinen Urlaub schriftlich, gib ihn ab und lass dir nen Eingangsstempel geben.
Sollte deine PDL dir sagen, dass du den Urlaub so nicht bekommst, bestehe darauf dieses schriftlich zu erhalten.
So lange du nichts schriftlich hast, gehst du davon aus, dass du den Urlaub so nehmen kannst und kommunizierst das auch so.
Gesprächsnotiz machen!
Der AG hat lange genug Zeit seine Planung darauf einzurichten.
Sollte man sich nicht einig werden, du nimmst einen Teil vorher z.B.
Du kommst z.B. dem AG entgegen, in dem du die letzten 5Tage am Ende nimmst, dann bist du auch am 21.12 fertig.
Denke an die Überstundenabgeltung und mache schriftlich klar, dass du mit einer finanziellen Abgeltung nicht einverstanden bist - wenn du willst.

Mach das sofort, bevor der Dienstplan steht.
Sei ruhig ein wenig forsch z.B.
Sollte ich keine schriftliche Antwort bis (z.B. nächsten 10Tage) erhalten, gehe ich davon aus, dass meine Urlaub wie beantragt genehmigt ist.

Der Gang zum RA bleibt dir dann immer noch.

Dass das rechtlich nicht Einwandfrei ist, ist klar, aber Frechheit siegt ...

viele PDLs kennen sich im ARrecht nicht so wirklich aus und wenn die PDL nicht in die Gänge kommt, möchte ich als PDL nicht vor einem Richter beim ARgericht stehen, der macht die rund.

Selbstbeurlaubung kann eine Kündigung zurFfolge haben, hast du ja schon - so what.
Schadenersatz - mit Kündigung eines MA muss ein AG immer rechnen und abklären und planen, dazu hat der AG lange genug Zeit, nämlich die, die ihm der Gesetzgeber als Kündigungsfrist eingeräumt hat, wenn er die nicht nutzt, zZ - zelber Zschuld.

@thorstein: Urlaubssperre wegen Weihnachten in einem AG oder KH? Na dass würde ne Lachnummer beim ARgericht.
Zuletzt geändert von thomas09 am Di 13. Nov 2012, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.



Crostini
Beiträge: 7
Registriert: Di 13. Nov 2012, 09:01

AW: Urlaub

Beitrag von Crostini »

@ all:

Ich habe meinen Urlaub zu einem Zeitpunkt schriftlich beantragt, als der Dienstplan für Dezember noch nicht fertig war.
Eine Genehmigung/Ablehnung des Urlaubs, bzw. die Verteilung meines Urlaubs wollte mir die PDL nicht extra schriftlich mitteilen, weil ich "das ja dann im Dezember-Dienstplan sehen könnte."

Den Dienstplan für Dezember habe ich bis heute nicht.

Tatsächlich gab es in den vergangenen Jahren eine Art Urlaubssperre über Weihnachten/Silvester, d.h. die PDL hat einfach keinen Urlaub erteilt.

Ich arbeite in einem Tendenzbetrieb, also: kein Betriebsrat/MAV, ebenso auch keine Betriebsvereinbarungen. Gewerkschaft und Arbeitsgericht sind definitiv nicht zuständig.
Also: Dienstplanung nach Gutsherrenart und das nicht erst seit gestern...

Ich fürchte, ich komme um den Rechtsanwalt nicht herum, denn eine "Grippe" über Weihnachten ist mir dann echt zu blöd.



Crostini
Beiträge: 7
Registriert: Di 13. Nov 2012, 09:01

AW: Urlaub

Beitrag von Crostini »

Sorry, Doppelpost



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Urlaub

Beitrag von thorstein »

Was gibt es denn für Tendenzbetriebe in der Pflege, ausser kirchlichen Trägern?
Und wofür sind Gewerkschaften nicht zuständig? Wahrscheinlich ist der AG kein tarifpartner, aber die gewerkschaft kann dich selbstverständlich arbeitsrechtlich beraten und vertreten.

Warum hast du Anfang November noch 14 Tage Urlaub?
Gibt es keine Urlaubsplanung für das Jahr?
Den Dienstplan für Dezember habe ich bis heute nicht.
Ich auch nicht. Aber morgen hängt er dann aus.



Crostini
Beiträge: 7
Registriert: Di 13. Nov 2012, 09:01

AW: Urlaub

Beitrag von Crostini »

[quote=""thorstein""]Was gibt es denn für Tendenzbetriebe in der Pflege, ausser kirchlichen Trägern?
[/quote]

"Der gesamte Bereich der Geschäftstätigkeit gemeinnütziger Vereine ist nicht vom Ziel der Gewinnerzielung geprägt. Daher können sämtliche Betriebe, die diese Vereine zur Durchsetzung ihrer Vereinsziele betreiben, Tendenzbetriebe im Sinne von § 118 Abs. 1 BetrVG sein. Das gilt selbst dann, wenn diese Vereine oder Verbände Krankenhäuser, Rettungsdienste, Kindereinrichtungen etc. betreiben, die sich durch nichts von vergleichbaren Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand unterscheiden."

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzbetrieb

Noch deutlicher schreibe ich hier nicht, wo ich beschäftigt bin, sonst kann ich es ja gleich plakatieren. :)



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Urlaub

Beitrag von thorstein »

Inzwischen ist mir auch noch einer eingefallen.



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