Fortbildung im Frei

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Shemsa
Beiträge: 48
Registriert: Mi 27. Jun 2007, 16:20

Fortbildung im Frei

Beitrag von Shemsa »

Hallo,

auf meinen DP für November neben meine 9 Nachtdienste steht an einen Freie Tag FL (Flexibl Dienst).Ich habe meine Teamleiterin gefragt was das zum Bedeuten hat sie hat gesagt FL hat die Bereichleiterin eingetragen und soll zur Fortbildung kommen(ich bin an dem Tag mit frei eingetragen nicht mit ND,arbeite als Dauernachtwache/Halbzeit).
Meine Frage an Euch:Kann mine BL meine Freizeit planen? :mad:

Danke für eure antworte
Grüße
Shemsa



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Fortbildung im Frei

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . sie hat ja nicht Deine Freizeit geplant, sondern Deine Arbeitszeit - das schon mal als kleinen und feinen Unterschied. Was aus der Fragestellung nicht hervorgeht - ob der FL-Tag erst nachträglich eingetragen wurde, also nach Bekanntgabe des Dienstplanes, oder ob Du den Plan gleich so fertig mit FL zu sehen bekommen hast.
Stand es von Anfang an so da, ist das völlig korrekt, denn nach §106 GewO darf der Arbeitgeber Zeit, Ort und Inhalt der Arbeitsleistung festlegen (muss er ja auch, sonst gäbe es ein Chaos). Auch der Umstand, dass die BL das eingetragen hat, darf Dich nicht irritieren, denn sie ist mit Sicherheit berechtigt dazu.
Sollte es erst nachträglich eingetragen worden sein, nachdem Du den Plan schon zur Kenntnis genommen und Deine Aktivitäten danach geplant hast, ist es nicht rechtens. Allerdings würde ich mit empörten Reaktionen nur dann reagieren, wenn ich an diesem Tag was wichtiges und unaufschiebbares geplant hätte. Ansonsten könnte man im Interesse der guten Zusammenarbeit darauf hinweisen, dass es zwar nicht richtig war, ich aber als freundlicher Mensch trotzdem komme . . .



Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Fortbildung im Frei

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo Shemsa!

Einige Bundesländer haben inzwischen Berufsordnungen für Pflegekräfte erlassen, in denen unter anderem die Verpflichtung steht, sich kontinuierlich weiterzubilden - leider nicht in Bayern. Indirekt kann man diese Verpflichtung aber aus der gesetzlichen Verpflichtung zur Qualitätssischerung ableiten. Insofern gehört die Teilnahme an Fortbildungen zu Deinen arbeitsvertraglichen Nebenpflichten. Da Fortbildungen schlecht im Nachtdienst angeboten werden können, mußt Du wohl mal in einem freien Tag kommen.

Da Bayern noch keine Berufsordnung erlassen hat, solltest Du mal bei Deinem Betriebsrat anfragen (sofern es einen gibt), welche Betriebsvereinbarungen es zu diesem Thema gibt. Solch eine Betriebsvereinbarung wäre auch für Dich bindend.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

Shemsa
Beiträge: 48
Registriert: Mi 27. Jun 2007, 16:20

AW: Fortbildung im Frei

Beitrag von Shemsa »

Vielen Dank Schwester Wolfgang. :)
Vielen Dank Jutta und Peter. :)

LG
Shemsa



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