Frei nach Nachtdienst

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estefania80
Beiträge: 4
Registriert: Mo 22. Okt 2012, 16:27

Frei nach Nachtdienst

Beitrag von estefania80 »

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Nachtschicht

Ich habe 5 Nächte, komme Donnerstag morgen raus, und soll Freitags schon wieder zum Frühdienst kommen...

Ist das rechtens? Wie lange muss die Ruhezeit sein?
Darf man mich holen zum Frühdienst oder nicht?

Ich habe lange nicht in der Nacht gearbeitet, deswegen weiß ich da nimmer so richtig Bescheid.

Vielen Dank im voraus für die Antworten

gruß



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von thorstein »

a. Wurde der Dienstplan so erstellt?
b. Oder nachträglich geändert?
Bei b. nur mit deiner Zustimmung möglich.
Bei a. warum hast du dich nicht beschwert? Wer erstellt solche Dienstpläne?
Hängst du an diesem AG?
Ach ja: gibt es einen Betriebsrat?

Die Ruhezeit wird hier zwar eingehalten, heisst aber nicht, das man das so hinnehmen sollte.



estefania80
Beiträge: 4
Registriert: Mo 22. Okt 2012, 16:27

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von estefania80 »

Hallo,

danke für deine Antwort

zu a.) der Dienstplan wurde so erstellt
Dienstplan macht WBL/PDL

Habe mich beschwert aber das hat nichts genützt.
Betriebsrat/MAV gibt es noch keine, kann mich also an niemanden wenden



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von thorstein »

Rein rechtlich ist da wohl nichts zu machen. Bleibt also die Frage, wie sehr du an diesem AG hängst. Wenn er auf Beschwerden nicht reagiert, scheint er sich wohl sicher zu sein, dass du die Sache schluckst.
Müssen deine KollegInnen auch so arbeiten? Ist das einmalig oder soll das die Regel darstellen?



estefania80
Beiträge: 4
Registriert: Mo 22. Okt 2012, 16:27

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von estefania80 »

Bisher einmalig.
Ich werd es auf jeden Fall nochmal ansprechen



Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
Kontaktdaten:

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo Estefania!
thorstein hat geschrieben:Rein rechtlich ist da wohl nichts zu machen.
Falsch!
§ 6 Arbeitszeitgesetz: Nacht- und Schichtarbeit
(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt, nach Nachtdiensten eine Ruhezeit von mindestens 24 Stunden einzuhalten; bei längeren Nachtschichtfolgen sollte die Ruhezeit mindestens 48 Stunden betragen. Ein Frühdienst am Tag nach dem Nachtdienst widerspricht den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und ist damit gesetzwidrig.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

estefania80
Beiträge: 4
Registriert: Mo 22. Okt 2012, 16:27

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von estefania80 »

Hallo,

vielen Dank, das hilft mir weiter.

gruß



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von thorstein »

Das ist ein richtiger Einwand.
Gestaltungsempfehlungen für die Nacht- und Schichtarbeit
1. Die Anzahl der aufeinander folgenden Nachtdienste sollte möglichst gering sein. Dabei wird eine maximale Anzahl von
vier Nachtdiensten in Folge als Richtgröße angenommen. Eingestreute Nachtdienste, das heißt, ein bis zwei Nachtdienste
in Folge sind noch besser.
2. Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen. Wünschenswert ist eine Ruhephase von 48 Stunden (zwei Tage).
3. Geblockte Wochenendfreizeiten sind besser als einzelne freie Tage am Wochenende. Trotz der erheblichen Zunahme flexibler Arbeitszeitmodelle in den letzten Jahren hat das Wochenende seine große soziale Bedeutung bisher nicht eingebüßt.
4. Schichtarbeiter/-innen sollten möglichst mehr freie Tage im Jahr haben als Tagarbeiter. Die Mehrbelastung durch Arbeit in
der Nacht sollte möglichst durch Freizeit ausgeglichen werden.
5. Ungünstige Schichtfolgen sollten vermieden werden, das heißt nach Möglichkeit vorwärts rotieren. Bei einer Vorwärtsrotation
(Früh-Spät-Nacht) kann sich der Körper besser anpassen.
6. Der Frühdienst sollte nicht so früh beginnen. Je früher der Dienst beginnt, desto früher müssen die Mitarbeiter/-innen
aufstehen, um pünktlich am Arbeitsplatz zu sein. Der Schlaf verkürzt sich.
7. Der Nachtdienst sollte möglichst früh enden. Je früher der Schlaf beginnt, desto länger und ungestörter ist er.
8. Zugunsten individueller Vorlieben sollte möglichst auf starre Anfangszeiten verzichtet werden. So können individuelle
Präferenzen berücksichtigt werden.
9. Die Massierung von Arbeitstagen oder Arbeitszeiten auf einen Tag sollte begrenzt werden. lange Dienste und eine große
Anzahl von Diensten in Folge verheißen lange Freizeitblöcke, stellen aber auch eine sehr große Belastung dar. Pausen
gehören ebenfalls zur Dienstplanung – auch im Nachtdienst.
10. Dienstpläne sollten vorhersagbar und überschaubar sein. Die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Dienstplanung
und die Verbindlichkeit der Dienstpläne machen Arbeitszeit und Freizeit besser planbar.
Was sind nun gesicherte Erkenntnisse und was Empfehlungen oder, wann wird der Dienstplan gesetzwidrig?
Besonders irritierend finde ich Punkt 6 und 7.
Wünschenswert ist eine Pause von 48 h! das ist aber mit Sicherheit keine gesicherte Erkenntnis.
Und die mindestens 24 h werden bei estefania sogar eingehalten.
Aber vielleicht zitiere ich auch die falsche Quelle?



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johannes
Beiträge: 3704
Registriert: Sa 17. Nov 2001, 23:53
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AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von johannes »

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin empfiehlt ...
Tja, seit wann ist eine Empfehlung ein Gesetz?
Ein Frühdienst am Tag nach dem Nachtdienst widerspricht den arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und ist damit gesetzwidrig.
Am Tag nach dem Nachtdienst - also am Morgen, wenn man aus der Nacht kommt - ist gar nicht möglich. Ich kenne auch keinen Betrieb, in dem das geschieht - außer in Wachfirmen.

Vielleicht sollte man sich doch einmal die 7-Tage-Woche zu Gemüte führen. Nach 7 Tagen Arbeit folgen 7 Tage frei, ob im Tag- oder im Nachtdienst.


Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
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Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem

desiderata
Beiträge: 36
Registriert: Di 23. Okt 2012, 22:13

AW: Frei nach Nachtdienst

Beitrag von desiderata »

nachtarbeit ist ohnehin nicht gesund.
eigentlich sollte man die dienstplanschreiber fragen, ob sie solche dienste machen möchten.
auch wenn so etwas erstmalig praktiziert wird. wenn es funktioniert, d.h. man es sich gefallen läßt, wird es schnell zur regel.
eine mav wäre schon gut , um solche misstände zu beheben.



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