Kündigungs rechte

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Mausischatz90
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Kündigungs rechte

Beitrag von Mausischatz90 »

Hallo Leute,
Ich habe mal eine frage in mein Vertrag steht 6wochen kündigungsfrist ist das rechtlich?
Mein neuer Arbeitsgeber meinte das seih veraltet und stimmt nicht und kann da zum 16.10anfangen das große Problem ist ich habe jetzt zum 15.10gekündigt also 4wochen und mein noch Chef azeptiert die kündigung nicht also also er macht mir die hölle heiss...
Was stimmt den nu jetzt? sind die 6wochen kündigungsfrist wirklich veraltet oder hat mein noch chef recht das ich die 6wochen einhalten muss?

Mit freundlichen Grüßen



IMC
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Beitrag von IMC »

Und auch hier wieder die Standardfragen vorneweg : Welcher Tarifvertrag gilt bei Dir,wenn einer gilt ? Was für ne Stelle hast Du,also Vollzeit,Teilzeit oder noch weniger ? Und was steht genau in Deinem AV in puncto Kündigung ?
Ist ja oft gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit.


Burn Out ist was für Anfänger...Ich hab Fuck Off ! :D

Mausischatz90
Beiträge: 21
Registriert: Di 22. Mai 2012, 18:33

AW: Kündigungs rechte

Beitrag von Mausischatz90 »

also ich bin Altenpflegehelferin mein Arbeitsgeber ist ein Privatpflegeheim bin vollzeit 38.8std woche
da steht drin dieser Arbeitsvertrag wird auf unbestimmte zeit geschlossen und beim unbefristeten 6wochen und befristet 4wochen steht drinne.

bin noch kein Jahr da....



Jutta und Peter
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Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo!

Bei nicht tariflich geregelten Arbeitsverhältnissen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Die Kündigungsfrist bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Eine arbeitnehmerseitige Kündigungsfrist darf auf keinen Fall länger sein als die Kündigungsfrist, falls der Arbeitgeber kündigt.

Aber: Solange bestimmte gesetzliche Regeln nicht verletzt werden, kann einzelvertraglich auch eine längere Kündigungsfrist vereinbart werden. Du mußt Dich dann an die vereinbarte Kündigungsfrist halten. Sprich am besten mit Deinem künftigen Arbeitgeber, daß er sich wohl 2 Wochen länger gedulden muß, bis Du bei ihm anfangen kannst.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

thorstein
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Beitrag von thorstein »

Zunächst einmal stimmt das, was im vertrag steht. Ausser man hat eine verlässliche Quelle, die etwas anderes sagt. Da wünsche ich jetzt schon viel Spass beim neuen Arbeitgeber.



RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

Falls Du eine Rechtschutzversicherung hast, die Arbeitsrecht beinhaltet, dann kannst Du dich kostenlos telefonisch direkt über die Versicherung beraten lassen.
Halte dabei den Arbeitsvertrag griffbereit!

Falls der Chef austickt: Schmerzensgeldklage wegen Mobbing durch Vorgesetzte + AU! Manche Chefs raffen es nicht, dass Pflegekräfte die Auswahl des Arbeitsplatzes haben. Als Pflegekraft ist es manchmal besser auf Geld zu verzichten, aber etwas für Leib und Seele zu tun!



RR77/38
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Beitrag von RR77/38 »

Gibt es schon!
Unter Mobbing durch Vorgesetzte googeln!



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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . dann schau Dir die offizielle Definition von Mobbing mal genau an . . .



Mausischatz90
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Beitrag von Mausischatz90 »

ich hab heute mit der Arbeitsrechthotline telefoniert was ich machen kann
1.mein Chef hat recht mit den 6wochen kündigungsfrist
2. da ich unter Mobbing steh kann ich mit sofort kündigen aber mit ein Atest vom Arzt das ich für den Betrieb Arbeitsunfähig bin.
3.info bei der Agentur für Arbeit holen ob ich die Sperzeit umgehe....


Ich werde alles nur noch schriftlich mit mein Einrichtungsleiter machen da er kein privates gespräch mit mir möchte und mich am telefon nur runter macht.....



thorstein
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Beitrag von thorstein »

Was ist bitte die offizielle Definition von Mobbing? Ist damit eine juristische gemeint?
Um welche Urteile geht es? Quellen, Nachweise, Links?
Oder wie soll man die finden?



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . Das Landesarbeitsgericht (LAG) Thüringen hat sich als erstes deutsches Arbeitsgericht umfassend mit dem Thema Mobbing auseinandergesetzt und in seinem Urteil vom 10.04.2001 (Aktenzeichen: 5 Sa 403/00) folgende Definition von "Mobbing" aufgestellt.

"Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfaßt der Begriff des >Mobbing< fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit des Betroffenen verletzen. Ein vorgefaßter Plan ist nicht erforderlich. Eine Fortsetzung des Verhaltens unter schlichter Ausnutzung der Gelegenheiten ist ausreichend. Zur rechtlich zutreffenden Einordnung kann dem Vorliegen von falltypischen Indiztatsachen (mobbingtypische Motivation des Täters, mobbingtypischer Geschehensablauf, mobbingtypische Veränderung des Gesundheitszustandes des Opfers) eine ausschlaggebende Rolle zukommen, wenn eine Konnexität zu den von dem Betroffenen vorgebrachten Mobbinghandlungen besteht. Ein wechselseitiger Eskalationsprozeß, der keine klare Täter-Opfer-Beziehung zuläßt, steht regelmäßig der Annahme eines Mobbingsachverhaltes entgegen."

Da es bislang noch keine anderen arbeitsgerichtlichen Definitionen von "Mobbing" gibt, kann dieser Definitionsvorschlag des LAG Thüringen bis auf weiteres als "die" juristische Definition von "Mobbing" angesehen werden . . .

P.S.: also fortgesetzt und nicht mal nur kurzzeitig . . .

P.P.S.: eine nichtjuristische Definition und Erläuterung mit Hintergrund findet sich übrigens ganz einfach bei Wikipedia :-)
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Di 18. Sep 2012, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

@ thorstein, bezügl. deines Beitrages von Gestern 18:35:
Mal selbst e bische Google und suche. Denn wer suchet der findet.


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Mausischatz90
Beiträge: 21
Registriert: Di 22. Mai 2012, 18:33

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Beitrag von Mausischatz90 »

kann mir jemand mal bitte weiterhelfen ?
ich wollte mein Arbeitgeber einen Brief schreiben mit Aufhebungsvertrag zum 15.10 aus Gesundheitlichen gründen wie kann ich denn,den schreiben?



andrea
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Registriert: Di 16. Jul 2002, 19:15

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Beitrag von andrea »

Hallo Mausischatz,
einfach einen Brief aufsetzen mit der Bitte um Aufhebungsvertrag. Du selbst kannst keinen Aufhebungvertrag ausrufen. Dein AG muss damit einverstanden sein.
Meist klappt das auch denn was sollte ein AG mit einem Angestellten der keine Lust mehr hat für ihn zu arbeiten.
Ich an deiner Stelle würde einen kurzen Text aufsetzen in doppelter Ausführung und deinen AG persönlich bitten diesen Vertrag mit dir einzugehen.
Gruß andrea


„Rechthaben ist erst eine Kunst; wenn auch die anderen glauben, dass mans hat!”

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