Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Hallo Zusammen!
Die Frage, ob der Selbstständiger, b.z.w. freiberufler Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten arbeiten darf ?
Danke !
Die Frage, ob der Selbstständiger, b.z.w. freiberufler Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten arbeiten darf ?
Danke !
AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Wenn Du wen findest der Deine Rechnungen privat bezahlen kann .
Also ja .
Aber als Freiberufler darfst Du nicht nur einen Kunden haben .
Damit meine ich das Du innerhalb eines Jahres mehrere Kunden haben mußt,
sonst kommt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit .
LG
Also ja .
Aber als Freiberufler darfst Du nicht nur einen Kunden haben .
Damit meine ich das Du innerhalb eines Jahres mehrere Kunden haben mußt,
sonst kommt der Verdacht der Scheinselbstständigkeit .
LG
- Griesuh
- Beiträge: 2907
- Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
- Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
- Einsatz Bereich: ambul. Pflege
- Wohnort: In Hessen
AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Hi, wurde diese Frage im Rahmen deiner Ausbildung gestellt??
Klar darf eine selbstständige oder freiberufliche Pflegefachkraft gesetzlich Krankenversicherte versorgen.
Hat nur einen Haken: Diese Kunden müssen alle Rechnungen ( Grund -u. Behandlungspflege) privat bezahlen. Wer kann das aber ??
Denn ein einzel arbeitender Freiberufler hat im Normalfall keine Kassenzulassung und kann dementsprechend nicht mit den Kassen abrechen.
Stellt der freiberufler bei der Pflegekasse einen Antrag zur Einzelpflegekraft und erhält eine Zulassung, so kann er zwar Grundpflege abrechnen, jedoch darf er dann keine Behandlungspflege mehr ausführen.
Versorgt er nur einen einzigen Kunden, so kommt das Finazamt und Zollamt auf ihn zu wegen einer Scheinselbstständigkeit.
Deshalb benötigt er mehrere Kunden.
Dann fängt das nächste Problem an: wie will er alleine an 365 Tage 24 Stunden Rund um die Uhr seine Kunden versorgen??
Klar darf eine selbstständige oder freiberufliche Pflegefachkraft gesetzlich Krankenversicherte versorgen.
Hat nur einen Haken: Diese Kunden müssen alle Rechnungen ( Grund -u. Behandlungspflege) privat bezahlen. Wer kann das aber ??
Denn ein einzel arbeitender Freiberufler hat im Normalfall keine Kassenzulassung und kann dementsprechend nicht mit den Kassen abrechen.
Stellt der freiberufler bei der Pflegekasse einen Antrag zur Einzelpflegekraft und erhält eine Zulassung, so kann er zwar Grundpflege abrechnen, jedoch darf er dann keine Behandlungspflege mehr ausführen.
Versorgt er nur einen einzigen Kunden, so kommt das Finazamt und Zollamt auf ihn zu wegen einer Scheinselbstständigkeit.
Deshalb benötigt er mehrere Kunden.
Dann fängt das nächste Problem an: wie will er alleine an 365 Tage 24 Stunden Rund um die Uhr seine Kunden versorgen??
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Wenn der freiberufliche Pflegefachkraft von eine pflege Firma Auftrag hat, darf der Gesetzlich Vesicherten Patienten versorgen?
Danke.
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- Griesuh
- Beiträge: 2907
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AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Erkläre einmal genauer was du eigentlich wissen willst.
Deine Frage ist doch schon beantwortet.
Hast du eine Aufgabe von der Schule bekommen und kannst sie nicht lösen ??
Was verstehst du unter " Pflegefirma" ??
Ambulanter Pflegedienst? Pflegeheim? Oder eine Leiharbeiterfirma??
Oder was ganz anderes.??
Habe einmal deine anderen Beiträge gelesen.
Auch sie drehen sich um dieses Thema und sind sehr unverständlich geschrieben.
Auch sind die Berichte die du schreibst sehr merkwürdig. Du schreibst du bist Schüler ( laut deinem Profil) gibst jedoch an Intensivpflege, Nachtwache und sonstige Dinge zu tun, die ein SCHÜLER nicht alleine machen dürfte.
Alles etwas verworren.
Ich hege den Verdacht das Zollamt ist hinter dir her, da es bei dir anscheinend um Scheinselbstständigkeit geht.
Deine Frage ist doch schon beantwortet.
Hast du eine Aufgabe von der Schule bekommen und kannst sie nicht lösen ??
Was verstehst du unter " Pflegefirma" ??
Ambulanter Pflegedienst? Pflegeheim? Oder eine Leiharbeiterfirma??
Oder was ganz anderes.??
Habe einmal deine anderen Beiträge gelesen.
Auch sie drehen sich um dieses Thema und sind sehr unverständlich geschrieben.
Auch sind die Berichte die du schreibst sehr merkwürdig. Du schreibst du bist Schüler ( laut deinem Profil) gibst jedoch an Intensivpflege, Nachtwache und sonstige Dinge zu tun, die ein SCHÜLER nicht alleine machen dürfte.
Alles etwas verworren.
Ich hege den Verdacht das Zollamt ist hinter dir her, da es bei dir anscheinend um Scheinselbstständigkeit geht.
Zuletzt geändert von Griesuh am Mi 23. Mär 2011, 15:24, insgesamt 1-mal geändert.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Ist eine Pflegefirma und von diese Pflegefirma einer freiberufler Auftrag hat.
Die Frage, ob der darf bei der Gesetzlich Vesicherten Patienten von diese Pflegefirma beschäftig sein.
Die Frage, ob der darf bei der Gesetzlich Vesicherten Patienten von diese Pflegefirma beschäftig sein.
- Griesuh
- Beiträge: 2907
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AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
So kommen wir nicht weiter, wir drehen uns im Kreis.
Was verstehst du unter : eine Pflegefirma??
Beantworte erst einmal diese Frage. Dann sehen wir weiter.
Was verstehst du unter : eine Pflegefirma??
Beantworte erst einmal diese Frage. Dann sehen wir weiter.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
AW: Selbstständiger Pfleger bei Gesetzlich Vesicherten Patienten?
Hallo zusammen,
also ich hab mir,parallel zu Dir,Griesuh,auch mal yanl's andere Beiträge/Fragen durchgelesen und es drängt sich mir der Verdacht auf,unser TE arbeitet neben Schule/Studium "unter der Hand" für einen Intensivpflegedienst bei einem gesetzlich versicherten Patienten.
Jetzt kommt aber die Krankenkasse,verlangt die Examensnachweise des Pflegeteams bei besagtem Pat. und nun sind AG und TE in argen Schwierigkeiten,denn der TE dürfte keinen Examensnachweis erbringen können.
Äh,yanl,nun lass mal die Hosen runter und red Klartext,denn mit Deinem Geschreibsel kann man,wie Griesuh schon bemerkte,recht wenig anfangen.
Nu mal Butter bei die Fische,büdde !
also ich hab mir,parallel zu Dir,Griesuh,auch mal yanl's andere Beiträge/Fragen durchgelesen und es drängt sich mir der Verdacht auf,unser TE arbeitet neben Schule/Studium "unter der Hand" für einen Intensivpflegedienst bei einem gesetzlich versicherten Patienten.
Jetzt kommt aber die Krankenkasse,verlangt die Examensnachweise des Pflegeteams bei besagtem Pat. und nun sind AG und TE in argen Schwierigkeiten,denn der TE dürfte keinen Examensnachweis erbringen können.
Äh,yanl,nun lass mal die Hosen runter und red Klartext,denn mit Deinem Geschreibsel kann man,wie Griesuh schon bemerkte,recht wenig anfangen.
Nu mal Butter bei die Fische,büdde !
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