Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ähhm - was soll uns dieses jetzt sagen? Hast Du Dich eventuell auf die falsche Internetseite verirrt?



schwarzer sonnenstrahl
Beiträge: 825
Registriert: Fr 23. Apr 2010, 23:44

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von schwarzer sonnenstrahl »

das profil sieht schon sehr dubios aus...


ich schreibe hier alles in kleinschrift, weil man beim sprechen auch nicht großspricht!

Benutzer 1685 gelöscht

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Na, dazu kann Dirk vielleicht am Besten was sagen, ich denke er ist mit dieser Materie vertraut.

Sophie



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von Dirk Höffken »

[quote=""sophie""]Na, dazu kann Dirk vielleicht am Besten was sagen, ich denke er ist mit dieser Materie vertraut.

Sophie[/quote]
Diese Argumentation findet sich in der Regel bei Personen, die dem rechten Spektrum zuzuordnen sind oder bei Menschen, die meinen von der Justiz ungerecht behandelt worden zu seien (ob zurecht oder unrecht sei daningestellt).

Gruß Dirk



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von Dirk Höffken »

Mir war es heute Mittag entfallen, das was ich oben vorsichtig umschrieb nun noch mal sehr deutlich von einem Gericht:
Amtsgericht Duisburg - Beschluss vom 26. Januar 2006 (Auszug) - Aktenzeichen: 46 K 361/04 :
“Die allgemein anerkannte, historisch, politisch und rechtlich legitime verfassungsmäßige Grundlage der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Rechtsordnung und ihrer Institutionen ist das Bonner Grundgesetz vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1) in seiner zuletzt durch das Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863) geänderten Fassung. Es ist nach wie vor in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland in den Grenzen von 1990 ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat. Einen anderen gibt es nicht. Die Bundesrepublik Deutschland ist als Staat mit dem früheren Deutschen Reich identisch, sie ist dessen heutige rechtliche und tatsächliche Erscheinungsform (vgl. BVerfG, Urteil vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73, BVerfGE 36, 1, 15 ff. = NJW 1973, 1539; Beschluss vom 21. Oktober 1987 - 2 BvR 373/83, BVerfGE 77, 137, 149 ff. = NJW 1988, 1313; Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00, 2 BvR 1038/01, NVwZ 2005, 560, 563). …

… Anderslautende Behauptungen und Rechtsansichten beruhen auf ideologisch bedingten Wahnvorstellungen. Sie werden gemeinhin allenfalls von rechtsradikalen Agitatoren (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 23. Oktober 1952 - 1 BvB 1/51, BVerfGE 2, 1, 56 f.; Verfassungsschutzbericht 2003, hrsgg. vom Bundesministerium des Innern, 2004, S. 55, 89 f.) oder von Psychopathen vertreten (vgl. dazu Informationsdienst gegen Rechtsextremismus, http://www.idgr.de, Suchbegriff: kommissarische Reichsregierung).” …


Dem Gericht ist vollumfänglich zuzustimmen! Mehr gibt es zu dem Thema nicht zu sagen!

Gruß Dirk



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Gerichte - Häufig nur Scheinurteile

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . und dabei sollten wir es auch belassen, denn wie ich schon oben schrieb - es erschließt sich nicht der Sinn, was das im Forum Arbeitsrecht zu suchen hat . . .



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