Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo,
haben wir nicht auch in der Altenpflege einen Anspruch auf Urlaub wann wir ihn planen?
Jeder sollte seinen Urlaubsplan einreichen, jetzt sieht es so aus das im Prinzip alles voll ist und meine WBL meinte zu mir das ich wahrscheinlich nicht mal 2 Wochen am Stück Urlaub machen kann sondern sie guckt wo was frei ist und mich dort einträgt.
Moment mal, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen das ich meinen Urlaub nehmen kann. Habe ich nicht auch einen Anspruch auf genug Erholungsphasen?
Wir haben keinen Tarifvertrag, könnt mir jemand nen Link geben mit Infos, denn sowas will ich mir eigentlich nicht bieten lassen.
Danke
haben wir nicht auch in der Altenpflege einen Anspruch auf Urlaub wann wir ihn planen?
Jeder sollte seinen Urlaubsplan einreichen, jetzt sieht es so aus das im Prinzip alles voll ist und meine WBL meinte zu mir das ich wahrscheinlich nicht mal 2 Wochen am Stück Urlaub machen kann sondern sie guckt wo was frei ist und mich dort einträgt.
Moment mal, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen das ich meinen Urlaub nehmen kann. Habe ich nicht auch einen Anspruch auf genug Erholungsphasen?
Wir haben keinen Tarifvertrag, könnt mir jemand nen Link geben mit Infos, denn sowas will ich mir eigentlich nicht bieten lassen.
Danke
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo wuselchen,
das Bundesurlaubsgesetz (wie von thomas 09 vorgeschlagen) nützt Dir nur dann was, wenn Du an keinen Tarifvertrag oder ähnliches gebunden bist.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren ist, es sei denn, dringende betriebliche Gründe stehen dem entgegen!
Du siehst also, so einfach ist das alles nicht! Recht haben und bekommen sind leider oft zwei Paar Schuhe!
Hinderungsgrund könnten z.B . Schulferien sein (zwar haben auch Eltern Schulpflichtiger Kinder nicht unbedingt einen vorrangigen Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, - in vielen Betrieben ist das aber eine sogenannte "betriebliche Übung"), Betriebsvereinbarungen über Urlaubsplanung usw, usw. .
Der Erholungsurlaub soll jedoch auch in den meißten Tarifverträgen am Stück genommen werden, das sich sonst eben auch keine erholung einstellen kann.
Die Aussage Deiner WBL kann ich in keinster Weise verstehen. Nicherholte Mitarbeiter haben ein grösseres Risiko zu erkranken! So verlagert sich dann das Problem nur!
das Bundesurlaubsgesetz (wie von thomas 09 vorgeschlagen) nützt Dir nur dann was, wenn Du an keinen Tarifvertrag oder ähnliches gebunden bist.
Grundsätzlich ist es aber so, dass der Urlaub nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren ist, es sei denn, dringende betriebliche Gründe stehen dem entgegen!
Du siehst also, so einfach ist das alles nicht! Recht haben und bekommen sind leider oft zwei Paar Schuhe!
Hinderungsgrund könnten z.B . Schulferien sein (zwar haben auch Eltern Schulpflichtiger Kinder nicht unbedingt einen vorrangigen Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien, - in vielen Betrieben ist das aber eine sogenannte "betriebliche Übung"), Betriebsvereinbarungen über Urlaubsplanung usw, usw. .
Der Erholungsurlaub soll jedoch auch in den meißten Tarifverträgen am Stück genommen werden, das sich sonst eben auch keine erholung einstellen kann.
Die Aussage Deiner WBL kann ich in keinster Weise verstehen. Nicherholte Mitarbeiter haben ein grösseres Risiko zu erkranken! So verlagert sich dann das Problem nur!
I've been a miner for a heart of gold
It's these expressions, I never give
that keeps me searchin' for a heart of gold
and I'm getting old!
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AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo Wuselchen,
geb mal unter suchen Gewerkschaft: Alles zum Thema Urlaub ein
das ist immer noch gültig.
ferdi
geb mal unter suchen Gewerkschaft: Alles zum Thema Urlaub ein
das ist immer noch gültig.
ferdi
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
[quote=""malenurse""]Hallo wuselchen,
das Bundesurlaubsgesetz (wie von thomas 09 vorgeschlagen) nützt Dir nur dann was, wenn Du an keinen Tarifvertrag oder ähnliches gebunden bist.
[/quote]
Aber...ein Tarifvertrag kann die "Mindestanforderungen" nicht zu Ungunsten des AN aushebeln!
-------
Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub zusammenhängend zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG. Link
--------------
Somit stehen dir zumindest 12 Tage am Stück zu.
das Bundesurlaubsgesetz (wie von thomas 09 vorgeschlagen) nützt Dir nur dann was, wenn Du an keinen Tarifvertrag oder ähnliches gebunden bist.
[/quote]
Aber...ein Tarifvertrag kann die "Mindestanforderungen" nicht zu Ungunsten des AN aushebeln!
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Nach § 7 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist der gesetzliche Jahresurlaub zusammenhängend zu gewähren. Dies gilt nur dann nicht, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, so sind zumindest 12 Werktage als Urlaub zu gewähren, § 7 Abs. 2 S. 2 BUrlG. Link
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Somit stehen dir zumindest 12 Tage am Stück zu.
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo
gab es denn eine Urlaubsbesprechung? Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben alle anderen ja ihren Urlaub schon eingetragen.
Sophie
gab es denn eine Urlaubsbesprechung? Wenn ich dich richtig verstanden habe, haben alle anderen ja ihren Urlaub schon eingetragen.
Sophie
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hier einmal ein Muster, wie die Urlaubsplanung für einen 3-wöchigen Urlaub in den Sommerferien möglich ist:
Mit der richtigen Arbeitszeit und der daraus resultierenden Zufriedenheit der Mitarbeiter finden sich phantastische Möglichkeiten.
Sommerferien z. B. sind 6 Wochen.
Mitarbeiter Exe 1 und PH 1 haben eine Woche vor den Sommerferien ihre Freiwoche. Die erste Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die zweite Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 2 und PH 2 haben die erste Ferienwoche ihre Freiwoche. Die zweite Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die dritte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 3 und PH 3 haben die zweite Ferienwoche ihre Freiwoche. Die dritte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die vierte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 4 und PH 4 haben die dritte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die vierte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die fünfte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 5 und PH 5 haben die vierte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die fünfte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die sechste Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 6 und PH 6 haben die fünfte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die sechste Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die erste Woche nach den Ferien ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Wenn ich nun richtig gerechnet habe, konnten in den Sommerferien 12 Mitarbeiter jeweils 3 Wochen Urlaub machen.
Übrigens: Die Mitarbeiter können bei uns drei mal im Jahr jeweils 3 Wochen Urlaub machen, ohne auch nur eine Überschneidung und ohne Ausdünnung der Personaldecke, die zu einer Überbelastung der verbleibenden Mitarbeiter führt.
Man muß nicht so planen, aber man kann. Damit kann der Betrieb auch allen Mitarbeitern gerecht werden. Nichts ist unmöglich!
Mit der richtigen Arbeitszeit und der daraus resultierenden Zufriedenheit der Mitarbeiter finden sich phantastische Möglichkeiten.
Sommerferien z. B. sind 6 Wochen.
Mitarbeiter Exe 1 und PH 1 haben eine Woche vor den Sommerferien ihre Freiwoche. Die erste Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die zweite Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 2 und PH 2 haben die erste Ferienwoche ihre Freiwoche. Die zweite Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die dritte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 3 und PH 3 haben die zweite Ferienwoche ihre Freiwoche. Die dritte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die vierte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 4 und PH 4 haben die dritte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die vierte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die fünfte Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 5 und PH 5 haben die vierte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die fünfte Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die sechste Ferienwoche ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Mitarbeiter Exe 6 und PH 6 haben die fünfte Ferienwoche ihre Freiwoche. Die sechste Ferienwoche ist ihre 1. Urlaubswoche. Die erste Woche nach den Ferien ist ihre Freiwoche. Sie haben drei Wochen Urlaub.
Wenn ich nun richtig gerechnet habe, konnten in den Sommerferien 12 Mitarbeiter jeweils 3 Wochen Urlaub machen.
Übrigens: Die Mitarbeiter können bei uns drei mal im Jahr jeweils 3 Wochen Urlaub machen, ohne auch nur eine Überschneidung und ohne Ausdünnung der Personaldecke, die zu einer Überbelastung der verbleibenden Mitarbeiter führt.
Man muß nicht so planen, aber man kann. Damit kann der Betrieb auch allen Mitarbeitern gerecht werden. Nichts ist unmöglich!
Ein Mensch existiert nicht - er lebt!
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
Keiner ist so blind wie der, der nicht sehen will.
Ich vertrete nicht immer die herrschende Meinung - aber ich habe eine Meinung!
Einer sucht für ein Problem eine Lösung - ein Anderer sucht für eine Lösung ein Problem
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Guten Morgen,
also bei uns im Haus ist es so,dass z.B. von August bis Mitte Dezember sogenannte "Urlaubskalender" auf die Stationen gegeben werden und sich die Kollegen mit 1,2 oder 3 Wochen,jenachdem,wie sie sich ihre Tage aufteilen,darin eintragen.
Vorher gibts ne Dienstbesprechung,wie die Urlaubsplanung im Groben erfolgen soll,also wann die Leute mit Kindern und wann die anderen,so dass es hinterher kein Geschrei gibt. Es können sich auch ruhig mal mehrere Leute zur gleichen Zeit eintragen,dann muß ich mich sputen und mir Kollegen aus'm Springerpool besorgen.
Wer allerdings meint,sich erst zu "Ultimo" eintragen zu müssen,der ist natürlich selber Schuld,wenn er seine Wunschtage nicht bekommt,dürfte klar sein.
Nee,Urlaubsplanung ist absolut kein "Hit" oder gar schwierig,Kommunikation und Teamwork sind alles.
also bei uns im Haus ist es so,dass z.B. von August bis Mitte Dezember sogenannte "Urlaubskalender" auf die Stationen gegeben werden und sich die Kollegen mit 1,2 oder 3 Wochen,jenachdem,wie sie sich ihre Tage aufteilen,darin eintragen.
Vorher gibts ne Dienstbesprechung,wie die Urlaubsplanung im Groben erfolgen soll,also wann die Leute mit Kindern und wann die anderen,so dass es hinterher kein Geschrei gibt. Es können sich auch ruhig mal mehrere Leute zur gleichen Zeit eintragen,dann muß ich mich sputen und mir Kollegen aus'm Springerpool besorgen.
Wer allerdings meint,sich erst zu "Ultimo" eintragen zu müssen,der ist natürlich selber Schuld,wenn er seine Wunschtage nicht bekommt,dürfte klar sein.
Nee,Urlaubsplanung ist absolut kein "Hit" oder gar schwierig,Kommunikation und Teamwork sind alles.
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo Iceage,
das kommt darauf an, wieviele Mitarbeiter du hast, wieviele davon schulpflichtige Kinder haben und auch noch wieviele MA gleichzeitig in Urlaub gehen können.
Aber schon richtig, mit gutem Willen von allen Seiten und Teamwork hauts eigentlich immer hin.
Sophie
das kommt darauf an, wieviele Mitarbeiter du hast, wieviele davon schulpflichtige Kinder haben und auch noch wieviele MA gleichzeitig in Urlaub gehen können.
Aber schon richtig, mit gutem Willen von allen Seiten und Teamwork hauts eigentlich immer hin.
Sophie
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo Sophie,
also wir in der Notaufnahme sind 28 Kollegen,davon haben 9 Kinder im Kindergarten-und Schulalter und dank unserem Springerpool kann ich,wenn ich fix bin und rechtzeitig "vorbestelle", 6 Kollegen gleichzeitig in Urlaub lassen.
Hat die letzten Jahre eigentlich immer gut geklappt,muss ich sagen .
also wir in der Notaufnahme sind 28 Kollegen,davon haben 9 Kinder im Kindergarten-und Schulalter und dank unserem Springerpool kann ich,wenn ich fix bin und rechtzeitig "vorbestelle", 6 Kollegen gleichzeitig in Urlaub lassen.
Hat die letzten Jahre eigentlich immer gut geklappt,muss ich sagen .
- doedl
- Beiträge: 6411
- Registriert: Sa 11. Aug 2001, 19:12
- Beruf: Pflegedinosaurier
- Einsatz Bereich: Geschäftsführung Sozialstation
- Interessen: Mauern, Verputzen, Betonieren, grins
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo
ich kann mir doch beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Urlaubsplan 12 Monate "voll" sind.... wie soll das denn gehen?
Zwischen Urlaub eintragen und Urlaub bekommen gibts ja wohl auch noch etwas Unterschied- ein Urlaub muss ja auch genehmigt werden. Der Grundsatz- wer zuerst kommt, mahlt zuerst- darf bei der Urlaubsplanung sicherlich nicht gelten.
Gruß Doedl
ich kann mir doch beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Urlaubsplan 12 Monate "voll" sind.... wie soll das denn gehen?
Zwischen Urlaub eintragen und Urlaub bekommen gibts ja wohl auch noch etwas Unterschied- ein Urlaub muss ja auch genehmigt werden. Der Grundsatz- wer zuerst kommt, mahlt zuerst- darf bei der Urlaubsplanung sicherlich nicht gelten.
Gruß Doedl
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen- Mahatma Gandhi
-
- Beiträge: 255
- Registriert: Mo 20. Apr 2009, 15:06
- Kontaktdaten:
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
[quote=""wuselchen""]Hallo,
haben wir nicht auch in der Altenpflege einen Anspruch auf Urlaub wann wir ihn planen?
Jeder sollte seinen Urlaubsplan einreichen, jetzt sieht es so aus das im Prinzip alles voll ist und meine WBL meinte zu mir das ich wahrscheinlich nicht mal 2 Wochen am Stück Urlaub machen kann sondern sie guckt wo was frei ist und mich dort einträgt.
Moment mal, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen das ich meinen Urlaub nehmen kann. Habe ich nicht auch einen Anspruch auf genug Erholungsphasen?
Wir haben keinen Tarifvertrag, könnt mir jemand nen Link geben mit Infos, denn sowas will ich mir eigentlich nicht bieten lassen.
Danke[/quote]
Hallo,
hier mal einige Grundsätze, die auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber gelten:
1.) jeder Arbeitnehmer kann seiner Urlaub frei planen!
2.) der Urlaub ist gemäß Gesetz zusammenhängend zu gewähren, d.h. mindestens 2 Wochen am Stück sind nicht nur "Recht", sondern eigentlich sogar "Pflicht", ansonsten verstößt der Arbeitgeber gegen den Grundsatz der Fürsorgepflicht.
3.) Bei der Ausstellung des Jahresurlaubsplanes darf es niemals nach dem Motto "wer zuerst kommt, ..." gehen, sondern es sind erstmal die Wünsche aller Arbeitnehmer aufzunehmen und dann bei schwierigen Zeiten (z.B. Schulferien) abzuwägen, wer ein bevorrechtigtes Interesse haben könnte.
4.) Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muß er in die Urlaubsplanung einbezogen werden, denn hier besteht MItbestimmungsrecht.
5.) Wenn mir mein Vorgesetzter sagen würde, ich könne keine 2 Wochen am Stück machen, dann würde ich ihm eine Urlaubsplanung von 4 Wochen am Stück vorlegen, mal sehn, wie er darauf reagiert!
Gruß
medsonet.1
haben wir nicht auch in der Altenpflege einen Anspruch auf Urlaub wann wir ihn planen?
Jeder sollte seinen Urlaubsplan einreichen, jetzt sieht es so aus das im Prinzip alles voll ist und meine WBL meinte zu mir das ich wahrscheinlich nicht mal 2 Wochen am Stück Urlaub machen kann sondern sie guckt wo was frei ist und mich dort einträgt.
Moment mal, ist es nicht Aufgabe des Arbeitgebers dafür zu sorgen das ich meinen Urlaub nehmen kann. Habe ich nicht auch einen Anspruch auf genug Erholungsphasen?
Wir haben keinen Tarifvertrag, könnt mir jemand nen Link geben mit Infos, denn sowas will ich mir eigentlich nicht bieten lassen.
Danke[/quote]
Hallo,
hier mal einige Grundsätze, die auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber gelten:
1.) jeder Arbeitnehmer kann seiner Urlaub frei planen!
2.) der Urlaub ist gemäß Gesetz zusammenhängend zu gewähren, d.h. mindestens 2 Wochen am Stück sind nicht nur "Recht", sondern eigentlich sogar "Pflicht", ansonsten verstößt der Arbeitgeber gegen den Grundsatz der Fürsorgepflicht.
3.) Bei der Ausstellung des Jahresurlaubsplanes darf es niemals nach dem Motto "wer zuerst kommt, ..." gehen, sondern es sind erstmal die Wünsche aller Arbeitnehmer aufzunehmen und dann bei schwierigen Zeiten (z.B. Schulferien) abzuwägen, wer ein bevorrechtigtes Interesse haben könnte.
4.) Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, muß er in die Urlaubsplanung einbezogen werden, denn hier besteht MItbestimmungsrecht.
5.) Wenn mir mein Vorgesetzter sagen würde, ich könne keine 2 Wochen am Stück machen, dann würde ich ihm eine Urlaubsplanung von 4 Wochen am Stück vorlegen, mal sehn, wie er darauf reagiert!
Gruß
medsonet.1
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Suchen anklicken und Gewerkschaft: Alles zum Thema Urlaub eingeben, ist immer noch gültig.
ferdi
ferdi
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Der Einfachheit halber hier der Link zu dem von ferdi vorgeschlagenen Thema:
http://forum.pflegenetz.net/showthread. ... ema+Urlaub
.... und iwe ferdi sagte: IST IMMER NOCH GÜLTIG!
http://forum.pflegenetz.net/showthread. ... ema+Urlaub
.... und iwe ferdi sagte: IST IMMER NOCH GÜLTIG!
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
AW: Urlaubsanspruch, ich soll gucken wo was frei ist
Hallo,
danke für eure Antworten:
Also, eine Urlaubsbesprechung gab es nicht. Jeder hat seinen Urlaubswunsch bei der Teamleitung abgegeben und diese hat es in den Urlaubsplan eingetragen. Dann wurden die Mitarbeiter angesprochen, wo sich der Urlaub überschnitten hat und diese sollten es dann untereinander regeln.
Ich habe meinen Urlaubswunsch quasi als letzte abgegeben, da ich einfach durch private Probleme nicht eher dazu kam.
Nachdem ich jetzt nochmal mit der Teamleitung gesprochen habe und diese wohl mit der Heimleitung, ging es dann doch plötzlich das mein Sommerurlaub zumindest teilweise genehmigt wurde.
danke für eure Antworten:
Also, eine Urlaubsbesprechung gab es nicht. Jeder hat seinen Urlaubswunsch bei der Teamleitung abgegeben und diese hat es in den Urlaubsplan eingetragen. Dann wurden die Mitarbeiter angesprochen, wo sich der Urlaub überschnitten hat und diese sollten es dann untereinander regeln.
Ich habe meinen Urlaubswunsch quasi als letzte abgegeben, da ich einfach durch private Probleme nicht eher dazu kam.
Nachdem ich jetzt nochmal mit der Teamleitung gesprochen habe und diese wohl mit der Heimleitung, ging es dann doch plötzlich das mein Sommerurlaub zumindest teilweise genehmigt wurde.
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