Minusstunden

Forum für Fragen von Pflegekräften aus dem Arbeits- oder Tarifrecht, aktuelle Urteile etc.
Hier gepostete Beiträge und Antworten ersparen im Ernstfall nicht den Gang zum Anwalt!
Antworten
ferdi
Beiträge: 994
Registriert: Di 10. Mai 2005, 18:55

Minusstunden

Beitrag von ferdi »

§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Arbeitsmangel: Arbeitgeber trägt das Risiko
Arbeitgeber dürfen nicht mit ihren Mitarbeitern vereinbaren, dass sie bei erwartetem Auftragsmangel Urlaub nehmen müssen. Grundsätzlich hat das Wirtschaftsrisiko eines Unternehmens der Arbeitgeber zu tragen. Dies würde in unzulässiger Weise auf die Arbeitnehmer durch eine solche Vereinbarung verlagert. Sie ist unwirksam, wenn Anlass und Menge der möglichen Arbeitszeitreduzierung nicht näher konkretisiert sind. (LAG Nürnberg, 14.10.2006)

BAG, 09.07.2008 - 5 AZR 810/07
Betriebsrisiko
Der Arbeitgeber trägt auch dann das Risiko des Arbeitsausfalls gem. § 615 Satz 3 BGB, wenn er selbst den Betrieb aus Gründen, die in seinem betrieblichen oder wirtschaftlichen Verantwortungsbereich liegen, einschränkt oder stilllegt.
--------------------------------------------------------------------------

Aufgezwungene Minusstunden?
Zu wie viel Minusstunden darf der Arbeitgeber mich zwingen bzw. über welchen Zeitraum hinweg? Darf ich Minusstunden ablehnen? Kann er mich zwingen, meinen Jahresurlaub bei Arbeitsmangel zu nehmen? Müsste er nicht, auch für einen nur kurzen Zeitraum, Kurzarbeit anmelden?

Antwort: Ein Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, Minusstunden „zu nehmen“. Sofern der Arbeitsvertrag keine Regelung enthält, wonach eine flexible Arbeitszeit besteht bzw. eine Betriebsvereinbarung im Betrieb existiert, die eine flexible Arbeitszeit mit Plus- und Minusstunden vorsieht, sind Sie nur verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu leisten. Sie müssen Ihren Arbeitsvertrag für die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung anbieten. Kann der Arbeitgeber diese Arbeitsleistung nicht abnehmen, so hat dies für Sie keine Nachteile. Der Arbeitgeber darf also nicht im Fall von Auftragsmangel Sie unbezahlt bzw. durch Anhäufung von Minusstunden von der Arbeitsleistung freistellen.
Erst recht ist es unzulässig, dass Minusstunden mit Urlaub verrechnet werden. Der Urlaub steht Ihnen zu. Insbesondere der gesetzliche Urlaub darf nicht verrechnet werden.
Wenn der Arbeitgeber Sie nicht vertragsgerecht beschäftigen kann, weil Auftragsmangel besteht, so kommt tatsächlich die Anmeldung von Kurzarbeit in Betracht, sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Macht Ihr Arbeitgeber hiervon keinen Gebrauch, ist er trotz fehlender Arbeit verpflichtet, Ihnen die volle Vergütung zu zahlen. Minusstunden dürfen insofern nicht aufgeschrieben werden.

--------------------------------------------------------------------------
Minusstunden:
§ 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

die Auslegungen des § 615 BGB besagen Minusstunden gibt es nicht.

Die „Minusstunden“ sind schon im Dienstplan geplant und die Einsatzpläne danach ausgerichtet.
Damit ist das ein Annahmeverzug des Arbeitgebers und darf nicht zu Lasten der Arbeiternehmer gehen.

Das hab ich anfang des Monats meinem AG geschickt. Da ich bis Heute Urlaub habe wird das dicke Ende Morgen kommen. Aber meine BetriebsratskollegInnen wissen auch bescheid und warten schon auf die Antwort.



thorstein
Beiträge: 1068
Registriert: So 2. Sep 2007, 01:41

AW: Minusstunden

Beitrag von thorstein »

Hallo ferdi,

das heißt bei dir gibt es keine tarifvertraglichen Regelungen und im Arbeitsvertrag steht auch nichts?
Und die Frage nach dem Zeitraum wurde offenichtlich nicht beantwortet. Gilt das dann für die Woche, für den Monat, das Jahr oder sogar für jeden Tag?

Grüsse



Benutzeravatar
Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Minusstunden

Beitrag von Schwester Wolfgang »

@ thorstein,
ferdi, so sehr ich sie wegen ihres Engagements schätze, ist einfach Spitze im abkopieren von Texten und Zitaten - echte Meinungen darfst Du jedoch nicht erwarten . . .



medsonet.1
Beiträge: 255
Registriert: Mo 20. Apr 2009, 15:06
Kontaktdaten:

AW: Minusstunden

Beitrag von medsonet.1 »

Hallo ferdi,

vielen Dank für die gesetzlichen Ausführungen des BGB, die natürlich unbestritten sind. Ob du dir allerdings damit einen Gefallen tust, wenn du dies deinem Arbeitgeber vorlegst, möchte ich lieber nicht beurteilen.

Da ihr ja einen Betriebsrat habt, wäre dies wahrscheinlich der bessere Weg gewesen, um ein Problem mit dem Thema Minusstunden zu lösen:

1.) über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht - jeder Dienstplan bedarf der Zustimmung des Betriebsrates! Diese Zustimmung kann übrigens der Arbeitgeber nicht vom Arbeitsgericht ersetzen lassen!

2.) Normalerweise regelt man das Thema Arbeitszeit/Arbeitszeitkonto mit einer Betriebsvereinbarung. Dort trifft man auch klare Absprachen, wie z.B. mit dem Thema Minusstunden verfahren wird.
Bei uns z.B. dürfen bei einem Mitarbeiter nur max. 20 Minusstunden fortgeschrieben werden, alle Stunden darüber verfallen am Jahresende zu Lasten des Arbeitgebers.

Gruß

medsonet.1



Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 12 Gäste