Urkundenfälschung

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Schwester Wolfgang
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Schwester Wolfgang »

Hallo Malene,
Deine Frage erinnert wieder mal an die berühmte Frage: "Ein Schiff ist 6 m lang und 5 m breit. Wie alt ist der Kapitän?"
In der Annahme, dass Du beim Schreiben emotional bewegt warst, ein paar Zusatzfragen zum besseren Verständnis für uns:
- bist Du sicher, dass sie einen Aufhebungsvertrag und nicht eine Kündigung bekommen hat?
- Wie oft hat denn die Kollegin diesen Fehler gemacht? Einmal, mehrmals?
- Ist ihr dieser Fehler unabsichtlich in der Hektik passiert, oder hat sie absichtlich die Gabe der Zusatznahrung unterlassen?
- wie soll den die Anzeige lauten?
Gruß
Schwester Wolfgang



Benutzer 204 gelöscht

AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Benutzer 204 gelöscht »

Warum hat sie denn den Aufhebungsvertrag unterschrieben ohne sich vorher
beim Betriebsrat zu informieren oder andere zu fragen ?

LG



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Schwester Wolfgang
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Schwester Wolfgang »

Hallo Malanee,
so traurig, wie dieser Umstand ist, denn wenn es sich um eine ältere Kollegin handelt, hat sie wahrscheinlich wenig Chancen auf einen neuen Job - aber eigentlich sollte sie froh sein, dass sie von diesem Arbeitgeber weg ist, denn wer weiß, was ihr sonst noch geblüht hätte.
Das ist in den letzten 20 Jahren nicht das erste mal, dass ich von dieser Taktik eines Arbeitgebers höre, oder lese. Das erste mal betraf es einen guten Freund von mir, der sich ähnlich hat ins Boxhorn jagen lassen.
Aber um es gleich erst mal vorweg zu nehmen: mit fast 100%-iger Sicherheit wird da keine Anzeige kommen. Und außer dem Verlust des Arbeitsplatzes (was allerdings schlimm genug ist) hat die Kollegin nichts weiter zu befürchten.
Es handelt sich um einen nicht unbekannten Trick von unsauberen Arbeitgebern, auf diese Weise MA loszuwerden. In diesem Fall vermute ich mal - eine auf Grund des Alters zu teure MAin. Man setze den MA mit einem Fehler unter Druck, indem man die Sache ordentlich aufbauscht, drohe ihm mit Kündigung, Anzeige usw. und biete ihm als "milderes Mittel" einen Aufhebungsvertrag an, vielleicht noch begleitet mit den Worten: "wenn wir einen Aufhebungsvertrag machen, dann steht da nichts von ihrem Fehler drin. Es braucht also niemand etwas davon erfahren". Wer greift da als unbeleckter Mensch nicht nach dem vermeintlich rettenden Strohhalm? Vor allem vor dem Hintergrund der in letzter Zeit durch alle Medien breitgetragenen Kündigungen wegen Pfandbon oder Maultaschen.
Wenn die Sache sooooo schlimm wäre, dass sie sogar eine Strafanzeige zur Folge haben könnte - dann hätte der so freundlich scheinende Arbeitgeber garantiert mit sofortiger Wirkung gekündigt. Hat er aber nicht! Und er wird auch keine Anzeige erstatten, denn erstens würde er sich selbst damit möglicherweise ins Licht der Öffentlichkeit rücken (und das mögen die wenigsten) und zweitens würde eine solche Anzeige vermutlich wegen Geringfügigkeit gar nicht erst vor Gericht verhandelt.
Denn betrachten wir es mal genau: wem ist denn ein Schaden zugefügt worden? Die Bewohnerin hat einmal die Zusatznahrung nicht bekommen. Ist davon Leben und Gesundheit gleich gefährdet? Hat sie deshalb vielleicht ein Kilo abgenommen und musste wegen Unterernährung eingeliefert werden? Hat sie deshalb nachts nach Nahrung gebettelt, weil sie noch nicht satt war? Oder hätte sie gar an diesem Tag 80 Cent weniger Heimkosten bezahlen müssen, weil die Zusatznahrung nicht gegeben wurde? Nichts dergleichen! Also kein Drama!
Und wenn ich ganz ehrlich bin: dann müsste ich pro Woche mindestens 1x wegen Urkundenfälschung verklagt werden und das im schweren Grade, weil ich nicht mal ein Unrechtsbewußtsein dabei habe. Denn wie oft sitze ich gegen Schichtende und mache noch schnell ein paar Krakel, ohne genau hinzusehen, was ich da unterschreibe, weil ich bitte nicht den Feierabend verpassen will. Und mir war vorher während meiner (Spät)Schicht wichtiger:
- der dementen Frau x ein Abendlied vorzusingen, welches sie beruhigt und ruhig einschlafen lässt,
- der bettlägrigen Frau y aus der Fernsehzeitung das Abendprogramm vorzulesen, damit ich ihr den richtigen Sender einstellen kann
- mit der sehschwachen Frau z nochmal den Stapel Nachthemden durchzusehen, weil die Kollegin das grüne Nachthemnd rausgelegt hatte und sie möchte doch das andere grüne, das, was so schön angerauht ist, darin fühlt sie sich wohler
usw. usw.
Und weil meine Priorität darauf liegt und es mir weniger wichtig ist, ob ich nun das abendliche Po-wischen auch wirklich durchgeführt habe, oder es gerade am Tag X entfallen ist, weil die Tochter zu Besuch war und das übernommen hat, und ich andererseits wie schon erwähnt wegen dieser blöden Doku meinen feierabend nicht verpassen will, mache ich ganz fix Krakel, Krakel, Krakel. Ich nehme eigentlich nur vorweg, worüber sich Politik und Pflegeverbände schon seit Jahren streiten und sich bisher nichts getan hat - ich verschiebe die Priorität von der Schreibtischarbeit auf das Menschliche und Wesentliche, denn nicht entschuldigen würde ich z.B. Abstriche bei Medikamentengabe, wichtigen ärztlichen Verordnungen, u.dgl. Denn eine unrichtig dokumentierte Antibiotikagabe könnte schon schlimme Folgen für den Kranken haben. Aber darüber werden Politik und Pflegeverbände noch lange labern und labern und labern - wie das in Deutschland so üblich ist.

Vielleicht hat die Kollegin noch eine Gelegenheit einen neuen Job zu finden - ich drücke ihr dazu den Daumen und grüß sie bitte unbekannterweise von mir . . .

P.S.: Leider kann man jetzt nichts mehr für sie tun - unterschrieben ist unterschrieben :-(
Zuletzt geändert von Schwester Wolfgang am Sa 7. Nov 2009, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: was vergessen



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Kati123
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Kati123 »

So gemein sich das vielleicht anhört, aber wenn der AG das beweisen kann, dann kann ich das sogar nachvollziehen. Ich sehe es vielleicht als etwas überzogen gleich fristlos zu kündigen, aber wenn man es mal von der rechtlichen Seite sehen, dann ist es nunmal eine Urkundenfälschung und das sog. Vertrauensverhältnis ( wie so oft gehört ) ist nicht mehr gegeben.
Von der ehtischen Seite fände ich es auch nicht tragbar, da die Bewohnerin in unserer Obhut ist und nicht umsonst die Zusatzkost erhalten sollte. Die Frage ist natürlich, ob der Vorfall tatsächlich so vorgefallen ist. DAS müßte dann ja der AG beweisen. Ich frage mich, warum sie unterschrieben hat, denn dadurch gibt sie ihre Schuld ja zu.


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Schwester Wolfgang
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . ach Kati, es ist schön dass es perfekte Menschen wie Dich gibt, die nie einen Fehler machen und die auch dann noch Verständnis zeigen, wenn sie für einen versehentlichen Fehler, durch den niemand zu Schaden gekommen ist, gekündigt würden . . . ;-)
Aber: hier ist niemand gekündigt worden, sondern eine arglose Person hinterlistig durch aufbauschen eines minimalistischen Fehlers zum Unterschreiben eines Aufhebungsvertrages überredet worden. Dass sie unterschrieben hat und auf die Argumentation des Arbeitgebers hereingefallen ist, zeugt meiner Ansicht nach nur davon, dass der Kollegin ihr Fehler peinlich war und sie garantiert schon bei einer Ermahnung künftig ängstlich besorgt gewesen wäre, dass ihr solches nicht wieder passiert . . .

P.S.: wie schon in einem anderen thread und in der Fachpresse schon mehrfach beschrieben: wir sind Menschen und können Fehler machen. Seltsamerweise erwartet jeder Außenstehende, aber auch wir selber von uns, dass wir Übermenschen sein sollen, die nie einen Fehler machen. Das Übel in unserem Job sind nicht die Fehler, sondern, wie man damit umgeht! Es werden Schuldige gesucht und keine Ursachen!



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Monchichi
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Monchichi »

Puh Wolfgang,Deinen Beitrag finde ich so schön,daß mir fast die Tränen kommen-ich bin wirklich gerührt!!!

Malanee,von mir drück sie mal,das tut mir richtig leid für Deine Kollegin.


Liebe Grüße,Monchichi



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Kati123
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Kati123 »

Lieber Wolfgang,
wie schön, dass Du mich persönlich kennst, so dass Du meine Perfektion beurteilen kannst. Meinen Respekt...
So und jetzt mal den Trotz beiseite:
Die Userin hat einen Vorfall beschrieben. Sie wollte wissen, so zumindest ihre Fragestellung, ob jemand schonmal sowas erlebt hat und welche Konsequenzen das nach sich ziehen kann. Darauf habe ich geantwortet.
Ich sehe es vielleicht als etwas überzogen gleich fristlos zu kündigen,
aber wenn man es mal von der rechtlichen Seite sehen, dann ist es nunmal eine Urkundenfälschung und das sog. Vertrauensverhältnis ( wie so oft gehört ) ist nicht mehr gegeben.
Ich sehe das Verhalten des AG nicht unbedingt als richtig an... warum ? Ich kann NICHT hinter die Kulissen blicken. Malanee mutmaßt, dass es um das Alter der Kollegin geht, das können wir aber nicht nachvollziehen. Daran hast Du aber Deinen Beitrag aufgehängt. Ich habe geschrieben, dass, wenn der AG es beweisen kann, dies rein rechtlich gesehen seine Vorgehensweise rechtfertigen würde... so gemein es sich anhört.

Wir diskutieren hier gerne über Mußmaßungen und Annahmen...

also deshalb kurz:
Wenn der AG beweisen kann, dass die Pflegerin eine Leistung dokumentiert hat, die sie nicht erbracht hat, dann bietet sich ihm die Möglichkeit die Pflegerin wegen Urkundenfälschung bzw. Leistungsbetrug anzuzeigen und arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten ( die Form dieser entscheidet er ). Desweiteren könnten die Angehörigen oder die Bewohnerin auf der Zivilrechtlichen Ebene gegen die Pflegerin / die Einrichtung vorgehen.

Ich habe den Beitrag rein arbeitsrechtlich betrachtet, aber scheinbar wird hier nicht danach gefragt, sondern erwartet, dass ich hinter diesem Verhalten etwas "Gemeines" vermute und mein Mitleid bekunde. Sicherlich finde ich ein solches Verhalten nicht in Ordnung und würde wahrscheinlich aus der Haut fahren, wenn es einer Kollegin passiert. Aber ich neige dazu immer erst mal selbst zu schauen, was ist eigentlich passiert und wie verhält sich der Fall... und das konnte ich hier leider nicht...


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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . doch, doch, ich betrachte das schon rein arbeitsrechtlich. Und arbeitsrechtlich ist es Unsinn, wegen einem Fehler, der garantiert der bekannten Überlastung und Hektik zuzuschreiben ist, einer Kollegin die Kündigung auszusprechen. Jeder Arbeitsrichter würde da milder urteilen. Und weil dieser ach so liebe, gute und nur auf Recht und Gesetzlichkeit achtende Chef dieses weiß, hat er die arme MAin mit Redensarten besoffen geredet und ihr einen Aufhebungsvertrag angeboten. Und ich glaube, bereits geschrieben zu haben, dass wegen einer solchen Nichtigkeit kein Staatsanwalt und kein Zivilrichter eine Klage akzeptieren würde. Sie würde sie zwar entgegennehmen müssen, wenn wirklich jemand mit derart überzogenen Rechtsvorstellungen käme, würden dann jedoch das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen. Ist so! Kannste glauben! Und schau mal, was in diesem Forum vor nicht allzu langer Zeit jemand (ich glaube es war Bruder johannes) zum Thema Urkundenfälschung geschrieben hat, das es in diesem Zusammenhang nur wie der berühmte schwarze Mann anzusehen ist . . .



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Schwester Wolfgang
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Schwester Wolfgang »

P.S.: Kati123, ich kenne Dich leider nicht, hatte aber gehofft, dass Du das ironische Augenzwinkern hinter meinem Dich-betreffenden Satz richtig wertest und ihn nicht persönlich nimmst. Dazu hatte ich dieses Zeichen eingefügt. Wenn es trotzdem schief angekommen ist, entschuldige bitte!

Und dann lies Dir mal genau - Satz für Satz durch, was im StGB über Urkundenfälschung steht:
§ 267 StGB [Urkundenfälschung]
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3.durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht.

Trifft davon hier irgendwas zu?
Und wie sollte die zivilrechtliche Anklage der Angehörigen lauten? Anklage wegen einmaligen versehentlichem Nichtgeben einer Zusatznahrung? Hört sich das nicht albern an? Gibs mal zu! :-)



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Kati,
So gemein sich das vielleicht anhört, aber wenn der AG das beweisen kann, dann kann ich das sogar nachvollziehen. Ich sehe es vielleicht als etwas überzogen gleich fristlos zu kündigen, aber wenn man es mal von der rechtlichen Seite sehen, dann ist es nunmal eine Urkundenfälschung und das sog. Vertrauensverhältnis ( wie so oft gehört ) ist nicht mehr gegeben.
Dann würde bei uns niemand mehr arbeiten, denn bei uns ist der umgekehrte Fall, nämlich dass Lagerungen, Bilanzierungen oder Essprotokolle oftmals lückenhaft sind; trotz Unterweisungen, Ermahnungen. Jetzt haben wir eine Vereinbahrung getroffen, dass es in Zukunft Abmahnungen gibt. Letztendlich ist das zwar der umgekehrte Fall, jedoch mit gleicher Wirkung. Was nicht dokumentiert wurde, gilt als nicht durchgeführt. Ich nehme mich da nicht aus, ich habe es auch schon vergessen, ich bin nämlich ein Mensch.

Hier gleich, ohne Abmahnung mit Kündigung zu reagieren finde ich persönlich völlig überzogen und zeugt von keiner Fehlerkultur. Ich glaube auch nicht, dass eine Klage vor einem Arbeitsgericht standhalten würde. Meiner Meinung nach ist dieses Vergehen noch banaler als der "Maultaschenvorfall" weil dies ja aus bewusstem Handeln geschah.

Ich hoffe für die AN, dass sie bei einem anderen AG eine Stelle findet, in Zeiten von Pflegekraftmangel ja durchaus möglich.

Grüsse
Sophie



Dirk Höffken
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Malanee,

problematisch ist primär der unterschriebene Aufhebungsvertrag!

So zweifle ich schon mal grundsätzlich an einem strafbaren Verhalten. Ob die Drohung mit einer Anzeige rechtwidrig war, um die Unterschrift zu erlangen lässt sich so nicht sagen. Du solltest deiner Kollegin empfehlen einen Anwalt eine Anfechtung prüfen zu lassen.

Im übrigen, und das gilt für den gesamten Thread, Emotionen und Moral sind selten gute Ratgeber!

Allen einen schönen Restsonntag.

Gruß Dirk



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Kati123
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AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Kati123 »

@Wolfgang: ich bin im Moment viel zu konfus um Pünktchen hinter Aussagen wahrzunehmen :confused:

@sophie: Oh Mann, wat soll ich denn noch schreiben ? Mir kommt es auch zu hart vor, aber arbeitsrechtlich gesehen hat der AG da schon alle Möglichkeiten. Was letztendlich daraus gemacht wird, wird sich evtl. vor Gericht zeigen. Und NATÜRLICH ist jeder AG blöd, wenn er in der heutigen Zeit solche Waffen auffährt....

Ihr habt ja ein tolles Bild von mir.... emotionslos und gemein :eek:
*schnief*


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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . hey Kati123,
also das hat Dir nun wirklich keiner unterstellt, dass Du emotionslos und gemein wärst, ganz im Gegenteil! Es wäre jammerschade um diese Forum, wenn Du nicht mehr schreiben würdest! Es lebt ja gerade von der Gegensätzlichkeit der Ansichten. Und: um ganz, ganz ehrlich zu sein - Dein Beitrag hat mich dazu gebracht, mir nochmal eingehend den § 267 StGB durchzulesen. Ich hatte zwar noch ein vage Erinnerung und die feste Überzeugung, dass eine in der Hektik ausgeführte Unterschrift nicht als Urkundenfälschung definiert werden könnte, aber den genauen Wortlaut habe ich, wenn ich mich recht erinnere, vor 15 Jahren zum letzten mal gelesen, bei einem ähnlichen Anlass. Hat doch also was gebracht, wenn Du mich animiert hast, meinen eigenen Standpunkt nochmal zu festigen.
Was macht Dich denn so konfus? Wenn wir Dir aus der Ferne helfen können und sei es nur durch teilnehmendes Lesen Deines Kummers, dann schreib doch einfach auf, was Dich quält. Und wenns nix fürs Forum ist, dann schick einfach eine PN :-)

Hey, und hier noch eine neue Bauernregel zum aufheitern (weil Du anscheinend auf Sprüche abfährst): "steht im November noch das Korn, ist es wohl vergessen wor`n" :-)



Benutzer 1685 gelöscht

AW: Urkundenfälschung

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Kati,

schliesse mich Wolfgang an, wollte nur die Sinnlosigkeit dieser Aktion nochmals beschreiben.

Off-Topic:

Hallo Wolfgang,

[quote]Hey, und hier noch eine neue Bauernregel zum aufheitern (weil Du anscheinend auf Sprüche abfährst): "steht im November noch das Korn, ist es wohl vergessen wor`n" :-) [/quote]

Na die haste aber wohl bestimmt selber erfunden. :hehe

Hier noch so ein Schenkelklopfer:
Liegt der Bauer tot im Zimmer, lebt er nimmer


Grüsse aus Westerland
Sophie



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Griesuh
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Registriert: So 23. Jul 2006, 15:03
Beruf: GuK, PDL, Inhaber eines ambul. Pflegedienstes, jetzt in Rente
Einsatz Bereich: ambul. Pflege
Wohnort: In Hessen

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Beitrag von Griesuh »

Alles super, schön und gut was bisher geschrieben wurde.
Nur das was geschehen ist ist KEINE Urkundenfälschung, sondern es ist BETRUG. Warum Betrug? Sie hat eine Leistung abgezeichnet die nicht erbracht wurde.
Eine Urkundenfälschung wäre z. B. wenn ein nicht examinierter eine Ernennungsurkunde vorlegt die er selbst angefertig hat und sich als Pflegekraft aus gibt, oder du deinen Personalausweis mit andern Daten versiehst. Das ist dann Urkundenfälschung.

Um beurteilen zu können wie es zur Kündigung kam und ob diese gerechtfertigt war kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, da wir die genauen Hintergründe nicht kennen.

LG


Gute Pflege braucht mehr Zeit

Dirk Höffken
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Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

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Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo Griesuh,

es hilft keinem wenn hier ständig neue Straftatbestände ins Spiel gebracht werden!

Im übrigen ist auch Betrug eher unwahrscheinlich. Das ergibt sich schon aus dem Gesetzeswortlaut ohne das man einen Strafrechtkommentar aus dem Regal holen müsste.

Allen nun noch einen schönen Sonntag abend.

Gruß Dirk



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Kati123
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Beitrag von Kati123 »

@Wolfgang: Sorry, ich stecke gerade in einem beruflichen Wechsel, der mir ziemlich den letzten Nerv raubt. Man freut sich immer, wenn man aufsteigt, vergißt aber auch schnell, dass dies auch mehr arbeit erfordert ( auch wenn die Kollegen einen gerne als " die sitzt ja nur am Schreibtisch rum " abstempeln ). Siehs mir nach, ich steige gerade in größere Stiefel, wie mein Mann so schön zu sagen pflegt und versuche die Sache auch von der anderen seite zu betrachten. Letztendlich wissen wir ja alle nicht, was vorgefallen ist.

@Dirk: Wieso ist das kein Betrug. Hab mal nachgelesen bei Wiki...
Unter Betrug versteht man

* im strafrechtlichen Sinn ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter in rechtswidriger Bereicherungsabsicht das Opfer durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen gezielt so irreführt, dass es sich selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt.

* im nichtstrafrechtlichen Sinn eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, die nicht auf einen Vermögensvorteil abzielt und damit eine strafrechtlich gesehen irrelevante Form des Betrugs ist (zur Abgrenzung auch als "Betrügerei" bezeichnet). Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Täter dabei keine anderen strafbaren Delikte begeht. Motive hierfür sind oft immaterielle Werte wie wissenschaftlicher Ruhm; eine Bestrafung hat allenfalls außergerichtlich zu erfolgen.
und weiter....
Objektiver Tatbestand [Bearbeiten]

* Die Tathandlung ist die Vorspiegelung falscher oder die Unterdrückung wahrer Tatsachen. (Aufgrund der schlechten Abgrenzbarkeit spricht man von der einheitlichen Tatmodalität der Täuschung über Tatsachen.)

Täuschung ist hierbei die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen, durch die eine unrichtige Vorstellung über Tatsachen erzeugt oder aufrechterhalten werden soll. Die Täuschung kann ausdrücklich (schriftlich, mündlich, durch Gesten), schlüssig (das Gesamtverhalten des Täters ist nach der Verkehrsanschauung als Erklärung über eine Tatsache zu verstehen) oder durch Unterlassen (Nichtverhindern / Beseitigen eines Irrtums trotz Aufklärungspflicht) erfolgen.

Tatsachen sind alle konkreten Geschehnisse und Zustände der Vergangenheit oder Gegenwart, die die Außenwelt oder psychische Vorgänge betreffen und dem Beweis zugänglich sind (Lackner in Lackner/Kühl, StGB, § 263 Rdnr. 4). Keine Tatsache ist der Preis einer Ware. Die bloße Behauptung, eine Sache sei einen bestimmten Betrag wert, stellte somit keine Täuschung über Tatsachen dar. Tatsachen sind aber Eigenschaften der Ware, an die der Preis anknüpft.

* Die Täuschungshandlung muss einen Irrtum (d.h. das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität) bei einem Dritten erregen (Hervorrufen) oder unterhalten (Erschwerung der Aufklärung oder Bestärkung der Fehlvorstellung). Daran fehlt es, wenn der Betreffende sich überhaupt keine Gedanken macht (sog. ignorantia facti) oder bereits vorhandene Fehlvorstellungen lediglich ausgenutzt werden (anders wiederum, wenn beispielsweise aus Geschäftsbeziehungen eine Aufklärungspflicht besteht).

* Aufgrund des Irrtums muss der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornehmen. Vermögensverfügung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt. Der Begriff des Vermögens ist hierbei stark umstritten. Nach dem vermittelnden juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff fallen hierunter zumindest die Positionen, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen.

* Aus der Vermögensverfügung muss ein Vermögensschaden resultieren. Der Vermögensschaden wird berechnet anhand einer Gesamtsaldierung der Vermögenslagen vor und nach der Vermögensverfügung unter Berücksichtigung einer etwaigen Schadenskompensation. Dabei ist es unerheblich, ob der Getäuschte und der Geschädigte identisch sind (wenn nicht, dann sog. Dreiecksbetrug).
Mein Chef meinte heute, dies sei Leistungsbetrug, da Leistungen abgerechnet werden, die tasächlich nicht erbracht wurden.

Wie siehst Du das ?


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Schwester Wolfgang
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Beitrag von Schwester Wolfgang »

Kati123, . . . oi, oi - fein, dass Du das so schön recherchiert hast. Aber findest Du wirklich, das da irgendwas davon zutrifft? Doch nur, wenn dieser Eintrag tatsächlich in betrügerischer Absicht und nicht nur einmal ausgeführt wurde. Wenn jemand in der täglichen Hektik, ohne böse Absicht, mal einen Krakel an die falsche Stelle setzt, wo kann da der Leistungsbetrug vermutet werden? Welchen Leistung wäre denn unberechtigt gezahlt worden, weil 1x eine Zusatznahrung nicht gegeben wurde? Auch wenn die Kollegin ordentlich dokumentiert hätte, dass sie die Brühe nicht gegeben hat, hätten sich dadurch die Leistungen der Pflegekasse nicht verringert. Sie erhöhen sich auch nicht, wenn sie es gibt. Wo, himmelarschundzwirn, ist hier um eine Leistung betrogen worden. Vielleicht war die alte Dame sogar ganz glücklich, dass sie das Zeug mal nicht trinken brauchte ;-)
Da neige ich noch eher dazu, denjenigen, der sich von der Wiese des Nachbarn ein Gänseblümchen pflückt, als Dieb in den Hungerturm zu stecken, denn der weiß, dass diese Wiese nicht ihm gehört und hat sich trotzdem in den Besitz des Gänseblümchens gebracht.
Ich bin nach wie vor der festen Überzeugung, dass der Arbeitgeber wußte, auf welch schwachen Füßen eine Kündigung gestanden hätte. Jeder Anwalt hätte die Kündigungsschutzklage mit Freuden durchgezogen, weil es leicht verdientes Geld gewesen wäre. Oder meint Ihr immer noch, dass man mit Kanonen auf Spatzen schießen sollte? Lasst mal lieber die Kirche im Dorf . . .

P.S.: soll jetzt Dirk ein Unschuldsplädoyer halten? ;-)



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