Minusstunden /nach Schulblock?
AW: Minusstunden /nach Schulblock?
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Zuletzt geändert von Teddy am Di 8. Dez 2009, 13:27, insgesamt 1-mal geändert.
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AW: Minusstunden /nach Schulblock?
Hallo!
Im Prinzip ist eine Schulwoche wie eine Arbeitswoche zu rechnen. Hilfsweise kann man hier auch mit dem Berufsbildungsgesetz argumentieren (auch wenn das Altenpflegegesetz dies eigentlich ausschließt), daß Auszubildende für die Berufsschule freizustellen sind. Altenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung machen hierzu nämlich keine Angaben.
Aber: Die Bundesländer haben sich ziemlich viele Rechte bei der Ausgestaltung der AP-Ausbildung gesichert. Daher gelten auch die jeweiligen Schulgesetze der Bundesländer. Du solltest Dich deshalb an die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde wenden.
Gruß
Im Prinzip ist eine Schulwoche wie eine Arbeitswoche zu rechnen. Hilfsweise kann man hier auch mit dem Berufsbildungsgesetz argumentieren (auch wenn das Altenpflegegesetz dies eigentlich ausschließt), daß Auszubildende für die Berufsschule freizustellen sind. Altenpflegegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung machen hierzu nämlich keine Angaben.
Aber: Die Bundesländer haben sich ziemlich viele Rechte bei der Ausgestaltung der AP-Ausbildung gesichert. Daher gelten auch die jeweiligen Schulgesetze der Bundesländer. Du solltest Dich deshalb an die Schulleitung oder die zuständige Schulbehörde wenden.
Gruß
Jutta und Peter
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