ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von Kati123 »

Aus gegebenen Anlaß möchte ich mal eine Frage loswerden:

AN kündigt ordentlich mit 4 Wochen Frist ( Privates Haus, steht so im Vertrag ). AN hat knapp 300 ÜS und noch 20 Tage Urlaub. AG will natürlich, dass AN bis zum letzten Tag arbeiten kommt. Wie sieht die Situation rechtlich aus für den AN, der zwar mit Auszahlung der ÜS einverstanden wäre ( weil ja gar nicht mehr ausgleichbar ), aber nicht mit Auszahlung des Urlaubes, weil er in diesem Jahr noch keinen hatte ( 3x verschoben auf Bitten des AG ). Würde bedeuten, der AN hätte in diesem Jahr gar keinen Urlaub ??? ( beim neuen AG muß ja erst die Probezeit rum sein ). Kann der AN auf den Urlaub bestehen ? Wie wird der Urlaub in der Regel ausbezahlt ? Im Vertrag steht, dass dies nicht möglich sei... ? Bin da etwas überfragt ehrlich gesagt.

Wenn AN nun weiter zur Arbeit kommen würde, muß er dann noch ÜS leisten ? AG plant AN mehr als die vereinbarte Wochenarbeitszeit ein, weil zu wenig Personal vorhanden ist ( krank und Urlaubszeit ).

Ich weiß wohl, dass man ohne Anwalt hier wohl nicht weiterkommen wird ( hab auch damit gerechnet ), aber vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ???


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agidog
Beiträge: 895
Registriert: Mi 15. Apr 2009, 11:31

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von agidog »

Moin Kati

Laß dir deine Überstunden auszahlen, nimm deinen Urlaub und lass den AG schauen, wie er zurechtkommt :D

Er hat sich die Situation selber zuzuschreiben :eek:

Nix wie weg

Grüßle agidog


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Thanos

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von Thanos »

Es gibt ein sogenanntes Bundesurlaubsgesetz.

In diesem steht, dass Du Urlaub gekommen solltest, wenn Du ihn beantragst, jedoch betriebliche Gründe dies verhindern können. Auch steht im Gesetz, dass Du Urlaub bei Kündigung ausgezahlt bekommen musst (Gesetz hat nun mal Vorrang vor dem Arbeitsvertrag!)

So als kleine Notlösung kann man ja angeben, wenn der Urlaub laut Vertrag nicht ausbezahlt wird, musst Du ihn ja bekommen ;)

Ach ja, vergiss nicht Dir über Deinen genommenen Urlaub eine Bescheinigung geben zu lassen.



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greeneyed
Beiträge: 93
Registriert: Fr 19. Jun 2009, 09:54

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von greeneyed »

Hallo Kati!

In deinem speziellen Fall, mit so einem netten AG, würde ich auf jedenfall eine Beratung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
Einige Anwälte bieten das für 20€ an.

Grundsätzlich gibt es Möglichkeiten von Arbeitgeberseite den Urlaub nicht zu geben.

Gruß



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-Felicitas-
Beiträge: 1394
Registriert: Sa 22. Jul 2006, 04:41

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von -Felicitas- »

jhfgjh
Zuletzt geändert von -Felicitas- am Mo 1. Mär 2010, 18:39, insgesamt 1-mal geändert.


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gina66
Beiträge: 34
Registriert: Di 16. Jun 2009, 11:07

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von gina66 »

Hallo Kati,

ich hatte auch einmal so einen ähnlichen Fall gehabt.
Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte mir nur die Hälfte von meinem Gehalt überwiesen und da mir noch 10 Tage Urlaub zustanden, hätte er mir diese auch bezahlen müssen.
Nachdem ich meinem Arbeitgeber eine Frist zur Zahlung schriftlich mitteilte und er darauf aber nicht reagierte, ging ich zum Anwalt.
Ich hatte realitiv schnell mein restliches Gehalt, sowie das Geld für die 10 Urlaubtage auf meinem Konto und mein Arbeitgeber musste natürlich auch den Anwalt bezahlen, sowie die Gerichtskosten.

Ich kann dir nur raten, vorher alles abzuklären mit deinem jetztigen Arbeitgeber und auf keinen Fall noch weitere Überstunden machen.
Bitte lass dir auch alles schriftlich geben, damit später nicht Aussgae gegen Aussage steht, falls es soweit kommen sollte.

Wenn dir der Urlaub bereits per Termin genehmigt wurde, dann hast du einen Anspruch darauf ihn zu dieser Zeit auch zu nehmen, selbst wenn wegen Krankmeldungen und Urlaub ein Personalmangel besteht.


LG,
Manuela



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von Schwester Wolfgang »

. . . die von agidog beschriebene Aussage kann ich so nicht stehen lassen:
es heißt zwar im Volksmund stets "Urlaub nehmen". Das ist aber nicht ganz richtig, denn Urlaub muss "gewährt" werden, also Vorsicht mit Urlaub nehmen ;-)



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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von Kati123 »

:confused: Ich glaube, ich habe mich da etwas mißverständlich ausgedrückt.
Ich habe noch ziemlich viele Urlaubstage über, weil ich meinen Urlaub ( geplant im Mai, dann im Juni, dann im August ) verschieben mußte, weil mein AG "dringende betriebliche Gründe" schriftlich angemeldet hatte und deshalb meinen Urlaub ablehnte. Nun habe ich ja nur noch 4 Wochen lt. Plan dort zu arbeiten und bin vorerst auch noch weiter krankgeschrieben.
ABER: Mein AG möchte gerne, dass ich nach dem Krankenschein noch bis zum letzten Tag arbeite, das heißt, ich hätte dieses Jahr gar keinen Urlaub und würde völlig gestresst in mein neues Arbeitsverhältnis gehen. Die Überstunden, das wurde mir heute zugesichert, werden vergütet, aber der Urlaub ??? Ich meine, irgendwie ist das ja Erholungsurlaub und der würde dann ja ( wie die Überstunden auch ) voll versteuert werden. Irgendwie sehe ich das nicht ein. Dann arbeite ich ja nur noch für den Staat.
Mir wurde vorhin auch ganz klar gesagt, dass sie keine Zeitarbeitsfirma anrufen, nur weil ich meinen Urlaub haben will.

Ich meine, ich kann mich auch durchweg krankschreiben lassen, aber das ist doch krotesk. Dann können sie mir auch den Urlaub gewähren und sparen sich das Geld und ich bekomme meine Erholung.

Da ich ja die Entlassungstechniken meines AG nun schon zum 23. Mal miterlebe ( so viele sind unschön gegangen ), hatte ich schon alles rechtlich abklären lassen, aber ich wollte das im Guten beenden und erst sah es auch danach aus ( von wegen, ich kann jederzeit zurückkommen und so ).
Aber bei solchen Dingen werde ich ärgerlich! :mad:

Ich habe REchtsschutz und werde das auch in Anspruch nehmen, wenn es nicht anders geht. Bisher hatte ich nur AG, denen ich auch heute noch wohlwollend die Hand reichen kann... :confused:

@FeliX: ich bin ja auch noch nicht gesund, aber mein AG spekuliert halt, dass ich keine 4 Wochen mehr krankgeschrieben sein werde. Wenn es nach mir geht, dann mache ich dort keinen einzigen Dienst mehr, sonst waren 2 Wochen Schonung für die Katz. Ich verstehe halt auch nicht, warum sie sich so krummstellen, denn sie sagte, dass sie mit einem Krankenschein rechnet, dann kann sie mir doch auch den Urlaub geben und spart das Geld für den Urlaub ... *kopfschüttel*


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*Angie*
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Registriert: Sa 17. Jun 2006, 15:54
Beruf: Mensch & ex. AP

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von *Angie* »

Freu Dich doch, wenn sie Dir lieber Geld für den Urlaub schenken wollen?

Von mir wollen die "HOHEN HERREN" ja nur was an Geld zurück haben, weshalb am 21. sogar ein Gerichtsvollzieher kommt *Vogelzeig*.

Meinen Vorschlag, meine restlichen Urlaubstage zu behalten und auch meine Ü-Stunden gegenzurechnen haben sie gleich abgeschmettert, weil sie wissen:
ICH hab nichts in der Hand als Beweis (hab ich auch nicht) ... Wußte ja nicht dass ich gar nicht mehr wiederkomme.

Möchte denen ihre 200 Euronen am liebsten in 1- Cent-stücken in ihre fe**en Är***e schieben, echt!

Ach, was ärgere ich mich da ....

Ich bin weg, DU bist da weg - hoffe, alle anderen "guten Geister" finden auch noch einen fairen Arbeitsplatz.

Fazit: Schon zur Strafe würd ich denen nichts schenken (nicht mal mehr ein Lächeln!!)


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

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agidog
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Registriert: Mi 15. Apr 2009, 11:31

AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von agidog »

@ Schwester Wolfgang

hast ja recht -- ach is das schön dass immer mal jemand da ist, der einen auf seine Fehler hinweist :D

@ Angie

Der Ausspruch mit dem nichtgegönnten Lächeln ist gut :)

Grüßle agidog


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Kati123
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AW: ÜS & Urlaub bei Kündigung... ???

Beitrag von Kati123 »

@Angie: Weisste, früher hätte ich auch gesagt, schöööön viel Kohle ! ABer ich brauche im Moment eher die Zeit um mich zu erholen. Ich bekomme schon ordentlich Geld für die Überstunden. Und irgendwie fühle ich mich auch "betrogen", wenn diese hart erarbeiteten Stunden dann einfach ausbezahlt werden, zumal ich davon ja auch noch Steuern abgeben muß. Das wäre so, als würdest Du Vollzeit arbeiten, aber nur Teilzeit ausgezahlt bekommen. :mad:
Nö, da ist noch nicht das letzte Wort gesprochen !

Ich kann halt rechtlich gesehen nichts daran ändern... leider !


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