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AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 08:02
von johannes
versuchs doch einfach mal so:

"Wenn Sie mir die Rechtsgrundlage für eine solche Anordnung vorlegen, werde ich dies gern tun."

Ich denke, du wirst nichts mehr von ihr hören. Das ist auch für so manche andere Situation hilfreich.

Gruß

Johannes

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 08:10
von Schwester Wolfgang
. . . jaaa gut, bei Arbeitsunfähigkeit kann man sich streiten - gesetzlich vorgesehen ist nur, dass man sich bei AU unverzüglich zu melden und die vorraussichtliche Dauer anzukündigen hat. Diese Bestimmung lebt dann immer wieder auf, wenn sich die AU fortsetzt. Nun könnte man im Rückschluss annehmen, dass es, wenn keine weitere AU vorliegt, nicht notwendig ist, sich zu melden. Ist auch total richtig. Ich konstruiere mal, wie sich das der Gesetzgeber vorstellt:
ANin Meyer ist AU, ist am Montag um 16:00 nochmal zur Nachuntersuchung bestellt und danach entscheidet es sich, ob sie wieder arbeiten darf. Die PDL darf mit der Bestellung einer Aushilfe nicht ewig warten, denn bei Arbeit auf Abruf muss nach § 12 Teilzeit-und Befristungsgesetz 4 Tage vorher die Aushilfe angekündigt werden. Das heißt, sie müsste die Aushilfe für Dienstag schon am Freitag bestellen. Wenn nun Frau Meyer am Montag um 16:00 gesagt bekommt, dass sie wieder arbeiten darf, erreicht sie die PDL meist eh nicht mehr und außerdem ist ohnehin die Aushilfe bestellt. Was für den Dienstag auch nicht so grundverkehrt wäre, denn nach 5-wöchiger Krankheit muss Frau Meyer sich erst mal einen Überblick verschaffen und an einen vollen Arbeitstag gewöhnen.
Zweite Möglichkeit (etwas näher an der Praxis):
PDL oder WBL/SL bespricht mit Kollegin Einspringer (die auch einverstanden ist), dass sie am Dienstag nicht frei bekommt, sondern erst am Freitag, weil Frau Meyer erst Montagnachmittag zum Arzt geht. Kollegin Einspringer kommt also unabhängig davon, ob Frau Meyer AU oder AF, ist am Dienstag arbeiten und bekommt dafür am Freitag einen freien Tag. In dem Fall erübrigt sich ebenfalls eine Meldung.
Die Realität sieht ein wenig anders aus:
Die PDL kümmert sich nicht in allen Einrichtungen um die Dienstabsicherung, sondern überlässt dass der WBL/SL. Die spricht vor Feierabend noch ab, wer am Dienstag auf seinen freien Tag verzichten darf, falls Frau Meyer nicht zurück kommt und hinterlässt, dass bei Kollegin Einspringer anzurufen ist, wenn sich Frau Meyer nach dem Arztbesuch gemeldet hat. Und so erfährt Kollegin Einspringer evtl. um 18:00, ob sie nun Dienstag zu Tante Lieschen fahren kann, oder arbeiten muss. Ist es nicht so?
Wird in der Einrichtung so korrekt gearbeitet, wie im Beispiel 1 und 2 dann erübrigt sich eine Rückmeldung. Wird hingegen so gearbeitet, wie im Beispiel 3, dann tritt man der auf Nachricht wartenden Kollegin gehörig in den Hintern, wenn man sich nicht meldet, oder?

Nun noch zur Rückmeldung bei Urlaub:
Ich habe auch am letzten Urlaubstag oder angehängten freien Sonntag noch Urlaub oder frei. An diesen Tagen (Urlaub und Frei) stehe ich dem Arbeitgeber nicht für irgendeine Leistung zur Verfügung, erst wieder, wenn ich laut Arbeitsvertrag und Dienstplan wieder arbeiten muss. Kein Arbeitgeber kann mich verpflichten, auf meine private Telefonrechnung von meinem privaten Telefon aus an meinem freien Tag, oder am letzten Urlaubstag im Betrieb anzurufen. Ich habe Urlaub oder Frei und das von 0:00 bis 24:00 und stehe ihm in keiner Weise für irgendwelche klitzekleine dienstliche Tätigkeit zur Verfügung . . . .

P.S.: der Vorschlag von johannes ist sehr gut!

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 10:09
von johannes
Es muß nirgendwo stehen, daß man sich nicht áus dem Urlaub zurückmelden muß, sondern es muß irgendwo stehen daß man sich zurückmelden muß. Ansonsten kannst du einfach zu dem dir bekannten Dienst wieder antreten. Arbeitsrechtliche Nachteile dürfen dir hieraus eigentlich nicht entstehen.

Johannes

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 14:09
von Pflegekatze
Hallo,

in meinem Laden ist es auch so, das man sich am letzten Urlaubstag melden muss, ist natürlich klasse bei einer 5 Tage Woche,wo der Urlaub von Mo-Freitag gezählt wird und dein freies WE ein Glücksspiel ist. Hatte letzten Monat auch, das ich Di schon angerufen wurde, ob ich Sonntag schon antanzen kann!
Und bei Krankheit sollen wir uns bis 13.00 Uhr am letzten Tag der AU melden, ob ich komme oder nicht. Habe aber auch immer das Problem das mein Arzt nachmittags erst da ist und ich sage das dann auch schon im Vorfeld.
Bei uns gibts so ein Mitarbeiter ABC da steht das alles drin, wenn man sich nicht dran hält gibts arbeitsrechtliche Konsequenzen wie immer gesagt wird.
Also brav melden, klappe halten und arbeiten!
Traurig aber wahr
Pflegekatze

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 15:29
von babona
Hallo allerseits,

beim mir im Heim läuft das auch so das ich mich nach dem Krank wieder gesund melden muss. Und das finde ich auch vollkommen legitim.

Ich meine die Dienste müssen ja geplant werden.
Bei uns gibt es auch arbeitsrechtliche Konsequenzen wenn ich mich nicht rechtzeitug krank melde.
und auch das finde vollkommen legitim.
Dies enstand aber nur weil einige sich nicht gemeldet haben wenn sie krank wurden oder nicht bescheid gesagt haben das sie weiter krankgeschrieben sind-und die kommende Schicht sah dann alt aus wenn nicht mehr rechzeitig ein Ersatz gefunden wurde.

Aber ich muss mich nicht melden wenn ich aus dem Urlaub komme.

In diesem Sinne


Lg

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 19:49
von andrea
Bei uns besteht keine Verpflichtung sich zu melden, die meisten von uns tun das aber trotzdem,auch wegen eventueller Dienstplanänderungen weil man im Urlaub nicht erreichbar war. Erkrankungen möglichst früh bekannt zu geben oder auch die Bekanntgabe, wann man wieder arbeitsfähig ist, finde ich auch Okay. Wenn ich überlege welchem Stress der Kollege ausgesetzt ist auf den letzten Drücker Ersatz für den kranke Kollegen zu finden.
Wahrscheinlich ist es ein Geben und ein Nehmen. Ich weiß,wenn ich kurzfristig um Dienstbefreiung bitte wird man immer versuchen auch mir entgegenzukommen.
Gruß andrea

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 20:01
von Jill
Naja gehört ja zum "guten Ton" das man das macht. Egal ob das im Arbeitsrecht so steht!
Finde ich zumindest :)

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Do 5. Mär 2009, 22:51
von Schwester Wolfgang
. . . ach, es tut richtig gut, so viele edle Menschen zu treffen, die nicht nach Recht und Gesetz fragen, sondern sich fröhlich verheizen lassen und das auch noch legitim und zum guten Ton gehörig finden . . .
Ich frage mich nur besorgt, wie lange Ihr das aushalten wollt.

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 08:40
von andrea
Nun ja Schwester Wolfgang ich für meinen Teil empfinde es nicht so dass ich irgendwas aushalten muß oder mich dadurch verheizt fühle.
Ich erwarte von meinem AG vielleicht auch Dinge die er rein vom Gesetz nicht leisten muß. Wie gesagt solange es ein Geben und Nehmen ist hat das überhaupt nichts mit Edelmut oder aushalten müssen zu tun.
Gruß andrea

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 09:12
von Schwester Wolfgang
. . . darf man erfahren, was Du von ihm erwartest, was er vom Gesetz her nicht muss? Es würde mein Verständnis ungemein erleichtern . . .

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 09:33
von andrea
Hallo Schwester Wolfgang
auch ich habe z.B. manchmal urplötzlich einen privaten Termin, bin dann sehr froh wenn man mir diesen Termin trotz des bestehenden Dienstplanes ermöglicht.Ich bin der Meinung dass nicht nur AN sondern auch AG flexibel reagieren sollten.
Logisch ist es wichtig dass zum AN Schutz, Gesetze gehören, es gibt viele AG die ihre AN schonungslos ausnutzen und nur den eigenen Vorteil sehen.
Es gibt allerdings auch Arbeitgeber die neben ihrer Aufgabe den Betrieb möglichst effektiv am Laufen zu halten, auch den Mitarbeiter als Menschen sieht. Ich weiß nicht ob ich da zwingend streng nach Vorschrift reagieren muß und ob ich mir dann Sorgen machen müßte wie lange ich das aushalte...................vor allem bei dem oben genannten Beispiel mit der Rückmeldung von Urlaub oder Krankheit.
Mit dieser Vorgehensweise erleichtere ich sicher nicht nur die Chefetage (sie bekommen ja gar nichts davon mit)sondern auch meine Kollegen die dadurch zusätzlichen Stress vermieden haben.
Mich kostet diese Rückmeldung wenig und eigentlich finde ich persönlich es gut wenn ich weiß was nach längerer Abewesenheit von der Arbeit auf mich zukommt zumal es ja oft die WE sind an denen dieser Wiedereinstieg stattfindet.
Auch wenn sich das jetzt vielleicht blöd anhört, ich arbeite immer auch mit Herzblut und da sind die vielen Paragraphen in Momenten wo ich gern arbeite nicht so wichtig.
Gruß andrea

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 16:23
von Jill
[quote=""Schwester Wolfgang""]. . . ach, es tut richtig gut, so viele edle Menschen zu treffen, die nicht nach Recht und Gesetz fragen, sondern sich fröhlich verheizen lassen und das auch noch legitim und zum guten Ton gehörig finden . . .
Ich frage mich nur besorgt, wie lange Ihr das aushalten wollt.[/quote]


Gegenfrage wieso soll ich mich dadurch verheizt fühlen wenn ich kurz anrufe und Bescheid gebe ich komme morgen wieder und bleibts bei dem Dienst oder hat sich was geändert?
Das selbe gilt wenn ich krank bin es ist doch besser zu Wissen der kommt wieder zum Dienst als evtl Händeringend Ersatz zu suchen und dann in der Schicht mit mehr Personal als nötig da zu sitzen und in der anderen Schicht fehlt einer wegen nix und wieder nix.

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 17:45
von johannes
@ jill & andrea

es geht hier ja nicht um gegenseitige Rücksichtnahme. Hier wird das Verhalten von AG in Frage gestellt, der AN muß sich zu bestimmten Zeiten melden, damit ihm ggf. was auf s Auge gedrückt werden kann, sprich, sein Frei gekürzt wird.

Krankheit: Ist für den AN absehbar, daß er zum Ende der AU-Meldung voraussichtlich noch nicht einsetzbar ist, betrachte ich eine Rückmeldung an den AG als sinn- und rücksichtsvoll. Dies sollte dann auch schon bis zu 3 Tage früher möglich sein, damit eine ausgewogene Dienstplanung möglich ist.

Ist absehbar, daß der AN zum Ende der AU-Meldung wieder einsetzbar ist, braucht es keine Meldung, da dies als gegeben vorausgesetzt werden kann. Die entsprechende Absprache zwischen AG und AN sollte grundsätzlich vorliegen.

Urlaub: Bei einem genehmigten Urlaub ist eine Rückmeldung nicht erforderlich, da die Dienstplanung den Urlaub ja bereits berücksichtigt. Sollte sich nach dem Urlaub tatsächlich etwas am Dienstplan geändert haben, kann der AG dies dem AN entweder postalisch oder per AB mitteilen, z. B. daß er statt Früh- erst zum Spätdienst erscheinen muß.

Ist allerdings für den AN absehbar, daß er nicht pünktlich aus dem Urlaub zurück kommen kann (eingeschlossen wegen Lawinen), ist eine entsprechende Meldung nicht nur sinnvoll, sonder als Pflicht anzusehen, damit ein geordneter Dienst fortgeführt werden kann.

Die Situationen sind auf jeden Fall differenziert zu sehen. Keinesfalls aber kann es sein, daß ein AN sich mehrere Tage - wie oben beschrieben - vor dem offiziellen Dienstbeginn wieder zurückmelden muß, damit ihm sein Frei gekürzt werden kann!

Das sage ich übrigens als AG!

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 18:10
von Jill
Ganz ehrlich versteh ich das "Problem" an sich nicht wegen so einem kurzen Anruf mehr oder weniger einen "Aufstand" zu bauen.

Übrigends sollte es Menschen geben die keinen AB haben. Wozu auch wenn man mich erreicht ok wenn nicht pech :smile

Wie dem auch sei jedem wie es beliebt letztendlich macht Ihr aber grad aus einer Mücke einen Elefanten.

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 19:48
von Schwester Wolfgang
Hallo Jill,
schau mal bitte ganz nach oben! Die ursprüngliche Frage vom Gast war, ob er sich nach Urlaub und Krankheit melden MUSS. Diese Frage haben wir von der arbeitsrechtlichen Seite her beleuchtet, mit fast übereinstimmender Meinung: nach Krankheit -JA. Nur beim Urlaub scheiden sich die Geister. Dem fragenden Gast ist jedoch kaum mit Befindlichkeiten gedient und es will auch keiner aus einer Mücke einen Elefanten machen. Wer sich melden möchte - bitte, es gibt kein Gesetz, welches ihm dies verbietet. Aber man MUSS nicht und das war hier die Frage. Denn anscheinend ist beim Gast das Arbeitsklima nicht das beste. Ich betone es nochmal - Befindlichkeiten helfen ihm in dieser Situation nicht weiter und auch nicht, wenn ihm jetzt noch jemand ein schlechtes Gewissen einredet.
Wer macht nun die Mücke und wer den Elefanten? ;-)

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Fr 6. Mär 2009, 22:08
von andrea
Hallo Schwester Wolfgang und Johannes
wenn ihr meinen ersten Beitrag lest steht da bei uns gibt es diese Verpflichtung nicht. Dann eine allgemeine Beschreibung wie wir es bei uns freiwillig halten.
Nun ja, dann wurde von dir Schwester Wolfgang auf, zumindest für meine Empfindungen bezogen, die Aussage gemacht, dass du in Sorge bist wie lange wir das wohl aushalten wollen.
Dadurch ist wohl ein Diskussionsthema entstanden, was mit der eigentlichen Frage von Gast nix mehr zu tun hat, weil bei ihm ja der Zwang dahinter steht.
Und in diesem Fall habt ihr Zwei natürlich Recht.
Wie gesagt wir, Jill und ich und unsere Kollegen, machen das freiwillig, ohne dass es irgendwo eine Verpflichtung dafür gibt.
@ gast
ich verstehe dich sehr gut, würde auch nicht gern aus meinem Urlaub herausgeholt und wurde es Gott sei Dank nie. Meine Antwort sollte nur klar stellen, dass ich mich freiwillig melde und keinerlei Druck vom AN in diesem Punkt auf uns ausgeübt wird.
Gruß andrea

AW: muß ich mich aus urlaub/krank zurückmelden?

Verfasst: Sa 7. Mär 2009, 08:33
von johannes
Na, dann ist ja alles wieder in Butter