Gehalt Datenschutzbeauftragter

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Hametum
Beiträge: 37
Registriert: Do 22. Jun 2006, 21:45

AW: Gehalt Datenschutzbeauftragter

Beitrag von Hametum »

Hallo

Als erstes sollte man diesen Schritt mit Weitsicht betrachten. Ich denke mit 43J. ist man sicher nicht zu alt für die Pflege, doch unter den heutigen Bedingungen ist das erreichen des Rentenalters in der Pflege ziemlich unwahrscheinlich.

Also für mich persönlich würde sich diese Frage nicht stellen.

Zu 1)

Sicher ist eine Versetzung mit der eigenen Zustimmung jederzeit möglich.

Zu 2)
Auch fallen die ganzen Zuschläge weg, Aber das Leben wird wesendlich ruhiger und planbarer. Das ist ein purer Gewinn an Lebensqualität.
Mit der Eingruppierung ist es nicht so ganz einfach.
Diese richtet sich eher nach den Qualifikationen und der Bereitschaft des Unternehmens diese zu würdigen. Da man als Datenschutzbeauftragter genau so wie ein Qualitätsmanager eine Stabsfunktion inne hat(Keine Weisungsbefugnisse) ,ist das Argument 1300 Mitarbeiter sicher nicht tragend für die Gehaltsstruktur.

Zu 3)

Ich denke da bist du zu optimistisch. bei mehreren Einrichtungen und der MA Anzahl glaube ich eher dass es ein Fulltimejob bleiben wird.

Zu 4)
Es ist sinnvoll sich weitreichende Kenntnisse über den Datenschutz anzueignen aber diese zu fordern wäre reichlich undiplomatisch :) .

Jeder der sich berufen fühlt kann zum Datenschutzbeauftragten oder Qualitätsbeauftragten benannt werden UND viele sind auch ohne Ausbildung durch viel Eigeninitiative oftmals besser wie Personen mit einen Zertifikat(Ist halt nur nen Stück Papier und nun wirklich nicht schwer zu erlangen)

Aber wenn du dich dafür Interessiert und arrangiert bist ,versuche lieber auf den überzeugenden weg (Vorteile und Nutzen der Weiterbildung erläutern) die Ausbildung zu bekommen.


Zu guter letzt möcht ich nochmals darauf hinweisen, dass es zwar ein bedeutender Schritt ist,Aber ein schritt wo man Alt werden kann ohne sich aufzureiben. Wer weiss ob es diese Chance noch einmal gibt.

Gruß
Hame



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Schwester Wolfgang
Beiträge: 1637
Registriert: Mi 20. Sep 2006, 12:44

AW: Gehalt Datenschutzbeauftragter

Beitrag von Schwester Wolfgang »

Hallo Datenschützer,
Möglichkeit 1) Ihr habt einen Betriebsrat, oder Personalrat und ich gehe bei der Betriebsgröße mal davon aus, dann ist eine solche Versetzung auf jeden Fall eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit und Du kannst Deine Bedenken dort bei der Personalvertretung kundtun, wenn Du welche hast.
Möglichkeit 2) Ihr habt keine Personalvertretung, dann ist es eine Geschichte zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber. Nun hast Du ja einen Arbeitsvertrag als Pflegemensch und der kann nicht so ohne weiteres abgeändert werden. Das geht nur in beiderseitigem Einverständnis.
Mal grob zum Vergleich: wenn ich im Laden 5 einfache Brötchen kaufen möchte, kann mir die Verkäuferin auch nicht einfach 2 Körnerbrötchen unterschummeln, auch wenn die Absicht eine gute ist. Vertrag ist nun mal Vertrag. Okay, es könnte auch passieren, dass der Arbeitgeber es über eine Änderungskündigung versucht, aber gegen die könnte man in diesem Fall erfolgreich vorgehen, denn es gibt keinen Grund, warum Du nicht vertragsgemäß weiter in der Pflege arbeiten solltest, oder?



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