Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Kati123 »

Hallo Ihr Lieben,

ich habe gestern ein tolles Jobangebot bekommen, das mir nun keine Ruhe läßt. Nach langem Überlegen würde ich es gerne annehmen. Nun meine Frage an Euch:
In meinem Vertrag steht, dass ich 4 Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende habe. Das heißt also, dass ich zum 1. kündigen muß. Ist es nun so, dass ich ( wie bei anderen Verträgen ) bis zum 3. Werktag des Monats Zeit habe oder muß die Kündigung am 1. vorliegen ( ist ja diesmal ein Feiertag ) ?

Was ist denn die klügste Vorgehensweise ? Aufhebungsvertrag, Kündigung oder kündigen lassen. Letzteres wird mein Chef nicht machen, weil er mich halten möchte. Muß ich meine Kündigung eigentlich begründen ?

Gruß Kati


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Hallo Kathi,

wenn du fristgerecht kündigst kannst du ohne Angaben von gründen kündigen. Vermutlich wird dein Chef aber ein Gespräch mit dir führen wollen, worin er dich auf die Gründe ansprechen wird.

Wenn du das neue Jobangebot fest in der Tasche hast, kannst du ja auch pokern. Erzähle ihm von der neuen Herausforderung und von den positiven Elementen, die dich zum Wechseln bewogen haben. Vielleicht bringst du ihn ja auf neue Ideen. Den Namen des neuen AG würde ich allerdings noch für mich behalten.

Gruss Sophie



Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo Kati!

4 Wochen sind 4 Wochen. Wenn Du also in den nächsten Tagen Deine Kündigung einreichst, bist Du Ende Mai aus dem alten Job raus.

Eine Eigenkündigung kann allerdings zum Eigentor werden, wenn der neue Arbeitgeber vom Jobangebot zurücktritt. Dann droht Arbeitslosigkeit mit 12wöchiger Sperre beim Arbeitslosengeld. Laß Dir also am besten schriftlich versichern, daß der neue Arbeitgeber Dich auch tatsächlich haben will.

Gruß


Jutta und Peter
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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Kati123 »

Danke für die Antworten.

Noch eine Frage: Gilt die 4 Wochen Regel auch, wenn in meinem Vertrag steht " zum Monatsende " ???
So wie ich meinen hochgeschätzten Herrn Chef kenne, wird er beleidigt sein und mich ignorieren bis ich gehe. Aus Erfahrung würde ich eher schweigen über meinen neuen Arbeitgeber. Ich würde auch erst die Kündigung abgeben, wenn ich einen unterschriebenen Vertrag in der Tasche habe. Ich weiß halt, dass er sich gerne auf Aufhebungsverträge einläßt, aber irgendwie haben die immer den Nachgeschmack, dass es nach "wir können nicht miteinander, wir müssen uns trennen" oder " es ist etwas vorgefallen " aussieht. Ich gehe aber freiwillig und nur weil ich in dem neuen Job mehr Möglichkeiten für mich sehe. Das hat nichts mit dem Haus zu tun... ok, vielleicht zu einem kleinen Prozentsatz mit meinem selbstgefälligen Chef...aber damit hätte ich auch leben können.


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Na ja jetzt ist ja grade Monatsende. Also wenn dann jetzt oder erst zum ende Juni.



Oyana
Beiträge: 18
Registriert: Di 21. Aug 2007, 17:55

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Oyana »

[quote=""Kati123""]Danke für die Antworten.

Noch eine Frage: Gilt die 4 Wochen Regel auch, wenn in meinem Vertrag steht " zum Monatsende " ???
[/quote]

4 Wochen heißt: 28 Tage vor Monatsende
1 Monat heißt: exakt ein Monat

Für Ende Mai heißt das:
4 Wochen vorher kündigen am 02.Mai
1 Monat vorher kündigen am 30.April



Dirk Höffken
Beiträge: 2083
Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00

Berechnung von Kündigungsfristen

Beitrag von Dirk Höffken »

Hallo,

es gelten die §§186 ff. BGB.

Die Kündigung ist eine empfangbedürftige Willenserklärung:

Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Verhältnissen von ihrem Inhalt Kenntnis erlangen kann (BGH NJW 2004, 1320; BGHZ 137, 205, 208; st. Rspr.).

Der Zugang der Kündigung muss also spätestens zum 2 Mai erfolgen, wenn die Kündigung zum Monatsende erfolgen soll.

Rechtzeitiger Zugang wäre also der Freitag. Ist die Verwaltung am Freitag wegen des Brückentages geschlossen und dem Arbeitnehmer ist dies bekannt gewesen, ist ein rechtzeitiger Zugang nicht mehr möglich, insoweit die Kündigung nicht bereits abgegeben wurde.

Gruß Dirk



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Kati123
Beiträge: 1707
Registriert: Sa 28. Jul 2007, 14:25

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Kati123 »

Ich danke Euch für die Infos. Habe gestern einfach einen Termin bei meinem Chef gemacht und ihm die Kündigung schriftlich überreicht. Sicher ist sicher. Er ist ein Paragraphenreiter, deshalb wollte ich das so genau wissen.

Gruß Kati


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Benutzer 1685 gelöscht

AW: Jobwechsel... wie kündige ich ohne Stress ?

Beitrag von Benutzer 1685 gelöscht »

Haste dir den Empfang quittieren lassen, oder waren Zeugen dabei?

sophie



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