Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §1 Abs.3

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Silath
Beiträge: 10
Registriert: Di 22. Apr 2008, 19:02

AW: ausbildungsgesetz §1 Abs.3

Beitrag von Silath »

Kommt denke ich mal auf dein Alter an. Mit 18 kannst du auch am We arbeiten, warum denn nicht???



Zwergli
Beiträge: 12
Registriert: Fr 9. Nov 2007, 23:16

AW: ausbildungsgesetz §1 Abs.3

Beitrag von Zwergli »

rein theoretisch dürftest du wochenends während des schulblocks nicht arbeiten lt. ausbildungsgesetz.naja,rein theoretisch-sieht aber in der praxis anders aus.aufgrund von evtl. "notfallsituationen" (z.b.personalmangel durch krankheit,usw.) kann es schon mal vorkommen,dass du trotz schulblock wochenends arbeiten musst.da kannste auch nicht viel gegen machen.kannst dich zwar bei deiner schulleitung beschweren,welche auch dann kontakt mit dem heim aufnimmt,aber da ist nicht viel zu machen.ich bin grad in dieser situation,trotz schulischem prüfungsvorbeiretungsblock wochenends schaffen zu gehen.da ist nichts zu machen.aber rein gesetzlich ist es nicht erlaubt-außer eben in notfällen(<--die findet der arbeitgeber immer).



Jutta und Peter
Beiträge: 1624
Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §1 Abs.3

Beitrag von Jutta und Peter »

Hallo snake!

Der Punkt, den Du ansprichst, ist leider immer noch umstritten. Unseres Erachtens ist die Norm, daß die Ausbildung "im Wechsel von Abschnitten des Unterrichts und der praktischen Ausbildung" erfolgt, zwar ziemlich eindeutig. Insbesondere in Verbindung mit der Norm, daß "eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung ist nur ausnahmsweise zulässig und besonders zu vergüten" ist. Schließlich gehört der Besuch der Altenpflegeschule zur "regelmäßigen wöchentlichen Ausbildungszeit", ergo geht ein Wochenenddienst während des Unterrichtsblocks darüber hinaus.

Aber leider haben die Bundesländer sich bei der Verabschiedung des Altenpflegegesetzes weitgehende Rechte reserviert, die ganz unterschiedlich gehandhabt werden. So hat zum Beispiel Niedersachsen eine Durchführungsverordnung erlassen, nach der WE-Dienste im Unterrichtsblock sogar von der Schule "angeordnet" werden konnten. Die Verordnung wurde letztes Jahr nach massivem Widerstand von AP-Schülern - mit unserer Hilfe übrigens - gekippt.

Bayern hat dagegen nur ein Rahmen-Curriculum erlassen, die arbeitsrechtlichen Bedingungen jedoch nicht angetastet. Also gilt dort das Bundesrecht unmittelbar.

Gruß


Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege

käferchen
Beiträge: 89
Registriert: Do 17. Apr 2008, 00:11

AW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §1 Abs.3

Beitrag von käferchen »

hi

ich finde es kommt immer darauf an, wie oft es vorkommt, das schüler während des blockunterrichts am we arbeiten müssen.
wenn es nur in notfällen vorkommt und sich dies nicht häuft oder gar zur regel wird, find ich es persönlich nicht ganz so schlimm.

aber wenns die regel wird würd ich mich erst an den arbeitgeber und wenn dies nichts bringt, auch an die schule wenden. die stehen einem da oft hilfreich zur seite.

am we arbeiten während des prüfungsblocks geht für mich allerdings garnicht und da würde ich mich auch strikt weigern...

lg käferchen :)


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Oyana
Beiträge: 18
Registriert: Di 21. Aug 2007, 17:55

AW: Ausbildungs- und Prüfungsverordnung §1 Abs.3

Beitrag von Oyana »

Wobei die Definition 'Notfall' von den Arbeitgebern oft mit 'ich hab nichts getan, daß auch im Krankheitsfall genug Personal da ist' verwechselt wird.

Ein Notfall ist nur dann gegeben, wenn das Haus abbrennt, alle nen Noro haben oder sonst was tragisches.

Aber es will ja auch niemand gleich auf diesen Passus pochen. Soooo schlimm find ich es jetzt nicht, wenn der Schüler in absoluten ausnahemfällen auch mal im Block ein WE macht. Aber erzwingen kann die Einspringbereitschaft niemand, man muß auch 'Nein' sagen können. Und im prüfungsblock schon gar nicht.

BTW, ich hab bisher noch keinen 'meiner' Schüler aus dem Block geholt, die haben da genug mit Lernen zu tun, und sollen ihre freien Wochenenden noch etwas geniessen. Da gibts in meinem Team auch überhaupt keine Diskussion drüber ... mein Chef sagt was anderes, aber wenn er das will, soll er selbst anrufen. ich tu es nicht!



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