Trägerwechsel
Trägerwechsel
Hallöchen!!!!
Hab da mal ne Frage, unser Träger hat gewechselt und nun habe ich gehört die wollen unsere Verträge für ein halbes Jahr verlängern und dann nochmal für ein Jahr.
Bin aber schon vom vorigen Träger im selben Haus 2 mal verlängert worden, dürfen die das oder kann ich auf einen Festvertrag bestehen???
Lg
Hab da mal ne Frage, unser Träger hat gewechselt und nun habe ich gehört die wollen unsere Verträge für ein halbes Jahr verlängern und dann nochmal für ein Jahr.
Bin aber schon vom vorigen Träger im selben Haus 2 mal verlängert worden, dürfen die das oder kann ich auf einen Festvertrag bestehen???
Lg
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
AW: Trägerwechsel
Kann da niemand helfen ist echt suuuuuuper wichtig
Lg
Antje
Lg
Antje
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- Sonnenkuss
- Beiträge: 53
- Registriert: Mi 31. Dez 2003, 18:39
AW: Trägerwechsel
Du hast, errate ich jetzt einfach mal, einen befristeten Vertrag?
Das haste nämlich nicht so richtig geschrieben...
Der kann mit "Begründung" bis zum Sankt Nimmerleinstag verlängert werden.
Wobei da heute sehr viel dazu zählt: Mutterschaftsvertretung, Dauerkrankenvertretung, Trägerwechsel....
Das haste nämlich nicht so richtig geschrieben...
Der kann mit "Begründung" bis zum Sankt Nimmerleinstag verlängert werden.
Wobei da heute sehr viel dazu zählt: Mutterschaftsvertretung, Dauerkrankenvertretung, Trägerwechsel....
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- Beiträge: 1624
- Registriert: So 24. Nov 2002, 23:46
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AW: Trägerwechsel
Hallo Antje!
Bei einem Trägerwechsel (Betriebsübergang) übernimmt der Träger das Personal 1:1 mit allen bestehenden Rechten und Pflichten. Die aktuellen Arbeitsbedingungen dürfen frühestens nach einm Jahr geändert werden.
Bei befristet Beschäftigten übernimmt der neue Arbeitgeber diese ebenfalls mit deren individuellem Vertragsverlauf. Befristete Verträge dürfen nur mit Sachgrund x-beliebig verlängert werden. Befristete Verträge ohne Sachgrund dürfen höchstens zweimal bis zu einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren verlängert werden, danach entsteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Tipp: Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Fehlt da ein Sachgrund, nimm die weitere Befristung hin und freu Dich über ein unbefristetes Vertragsverhältnis.
Gruß
Bei einem Trägerwechsel (Betriebsübergang) übernimmt der Träger das Personal 1:1 mit allen bestehenden Rechten und Pflichten. Die aktuellen Arbeitsbedingungen dürfen frühestens nach einm Jahr geändert werden.
Bei befristet Beschäftigten übernimmt der neue Arbeitgeber diese ebenfalls mit deren individuellem Vertragsverlauf. Befristete Verträge dürfen nur mit Sachgrund x-beliebig verlängert werden. Befristete Verträge ohne Sachgrund dürfen höchstens zweimal bis zu einer Gesamtlaufzeit von zwei Jahren verlängert werden, danach entsteht ein Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag.
Tipp: Schau mal in Deinen Arbeitsvertrag. Fehlt da ein Sachgrund, nimm die weitere Befristung hin und freu Dich über ein unbefristetes Vertragsverhältnis.
Gruß
Jutta und Peter
Webmaster Konfliktfeld Pflege
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AW: Trägerwechsel
Also ich habe einen Vertrag der beristet ist bis 31.03.08, nun will der neue Träger meinen Vertrag verlängern bis Ende Juli und dann soll ich nochmal einen Vertrag für ein Jahr bekommen. Hab aber schon vom vorigen Träger den bestehenden Vertrag zum zweiten mal verlängert bekommen.
Ich dachte immer wenn ein Vertrag zweimal verlängert worden ist, entweder wird man dann übernommen oder aber er wird halt nicht verlängert und man mus sich um was neues kümmern. Aber ich weiß´ja nicht bei einem Trägerwechsel ob das da anders ist.
Danke für die Antworten
Lg
Antje
Ich dachte immer wenn ein Vertrag zweimal verlängert worden ist, entweder wird man dann übernommen oder aber er wird halt nicht verlängert und man mus sich um was neues kümmern. Aber ich weiß´ja nicht bei einem Trägerwechsel ob das da anders ist.
Danke für die Antworten
Lg
Antje
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
AW: Trägerwechsel
Ach ein Sachgrund finde ich nicht in meinem Vertrag, das heisst also ich kann auf einen unbefristeten Vertrag bestehen????
Lg
Antje
Lg
Antje
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
AW: Trägerwechsel
Hallo Antje,
es ist wie Jutta und Peter schon gesagt haben.
Wenn da nur steht befristet bis ..., sagst du erstmal gar nichts, wartest auf den neuen Vertrag, gehst im April brav ein paar Tage arbeiten, damit hast du dann einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Geh mit deinen Verträgen und dem Nachweis das du im April gearbeites hast zu ver.di die teilen dem AG schon mit das du ab sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.
ferdi
es ist wie Jutta und Peter schon gesagt haben.
Wenn da nur steht befristet bis ..., sagst du erstmal gar nichts, wartest auf den neuen Vertrag, gehst im April brav ein paar Tage arbeiten, damit hast du dann einen Unbefristeten Arbeitsvertrag. Geh mit deinen Verträgen und dem Nachweis das du im April gearbeites hast zu ver.di die teilen dem AG schon mit das du ab sofort einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast.
ferdi
AW: Trägerwechsel
Danke für die aufschlussreichen Antworten, hat mir sehr geholfen
Lg
Antje
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