Hallo gast11111
Doch, klar können wir Dir helfen. In einem Forum kann man aber nicht erwarten, innerhalb von 5 Minuten eine Antwort zu kriegen.
Unseres Erachtens ergibt es sich aus dem Bundesurlaubsgesetz nicht, daß der Arbeitgeber aus zu viel gewährtem Urlaub nachträglich Ansprüche erheben kann. Schließlich "nimmt" der Arbeitnehmer keinen Urlaub, vielmehr "gewährt" der Arbeitgeber den Urlaub, was so viel bedeutet wie: er ordnet den Urlaub an, wenn auch mit der Einschränkung, daß er die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen muß.
Der Arbeitgeber hat den Urlaub aber nur dann wirksam gewährt, wenn er unwiderruflich ist. Wie will er einen Urlaub nachträglich widerrufen? Notfalls kommt hier auch ein Annahmeverzug durch den Arbeitgeber in Betracht: Du hättest ja gearbeitet, aber Dein Arbeitgeber hat Urlaub angeordnet.
Unseres Erachtens geht der Irrtum voll zu Lasten des Arbeitgebers. Zur Sicherheit, weil es im Zweifelsfall um nicht wenig Geld geht, solltest Du Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Deine Gewerkschaft wenden.
Gruß
urlaubstage
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AW: urlaubstage
Also als ich meinen Arbeitgeber gewechselt hab, hat mir mein Arbeitgeber 2 Wochen Urlaub gegeben, bevor ich dann zum neuen wechselte. Als ich dann schon einen Monat beim neuen Arbeitgeber war, bekam ich ein Schreiben vom al. AG das ich was über 300 € nachzahlen soll, da ich ja Urlaub hatte, aber die sich wohl mit dem U. vertan hatten und der mitr garnicht zustehen würde.
Ich ging zum Anwalt und der setzte ein Schreiben auf wo wohl drin stand das das nicht geht wenn er den Urlaub gewährt hat und er sich vertan hat dann muss er das wohl so hinnehmen und kann im nachhinein keine Ansprüche stellen.
Habe nie wieder was vom.a. AG gehört.
Lg
Antje
Ich ging zum Anwalt und der setzte ein Schreiben auf wo wohl drin stand das das nicht geht wenn er den Urlaub gewährt hat und er sich vertan hat dann muss er das wohl so hinnehmen und kann im nachhinein keine Ansprüche stellen.
Habe nie wieder was vom.a. AG gehört.
Lg
Antje
Zuletzt geändert von Antje am Fr 8. Feb 2008, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: !!!!
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