Wechsel der Tariflöhne
Wechsel der Tariflöhne
Hallo !!!!!!
Hab mal ne Frage:
Unser Träger wechselt, nun werden wir einen neuen Vertrag bekommen der von AVR - C KR ; TG=05, STF= 09, OZ= 2
auf TVÖD geändert wird, bin jetzt bald 2 Jahre dort tätig. Wie werde ich in den neuen Vertrag eingestuft???
Habe mir das mal ausgerechnet und mein Lohn würde sich dann um ca. 6oo snken.
Kann das????????
Also Verdienst AVR mit Zuschlägen brutto 2700 Alleinverdiener
Nach TVÖD 2000- 2100 brutto habe oder hab ich da was falsch verstanden???
MFG
Hab mal ne Frage:
Unser Träger wechselt, nun werden wir einen neuen Vertrag bekommen der von AVR - C KR ; TG=05, STF= 09, OZ= 2
auf TVÖD geändert wird, bin jetzt bald 2 Jahre dort tätig. Wie werde ich in den neuen Vertrag eingestuft???
Habe mir das mal ausgerechnet und mein Lohn würde sich dann um ca. 6oo snken.
Kann das????????
Also Verdienst AVR mit Zuschlägen brutto 2700 Alleinverdiener
Nach TVÖD 2000- 2100 brutto habe oder hab ich da was falsch verstanden???
MFG
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
AW: Wechsel der Tariflöhne
Hallo Antje,
6. Der Wechsel des Tarifbereichs infolge eines Betriebsübergangs
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der demselben Tarifvertrag unterliegt wie das abgebende Unternehmen, dann ändert sich an der Geltung des Tarifvertrages nichts.
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der einem anderen Tarifvertrag unterliegt, dann gilt dieser Tarifvertrag für die übergegangenen ArbeitnehmerInnen, soweit sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die auch diesen anderen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Sind sie nicht Mitglied in einer solchen Gewerkschaft, dann werden die bisherigen tarifvertraglichen Bestimmungen Inhalt des Arbeitsverhältnisses der übergegangenen ArbeitnehmerInnen, soweit sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die diesen vormals geltenden Tarifvertrag abgeschlossen hat. Erst nach Ablauf eines Jahres kann der neue Arbeitgeber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen (s.o.).
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der keinem Tarifvertrag unterliegt, dann werden die vor dem Übergang geltenden Bestimmungen eines Tarifvertrages Inhalt des Arbeitsverhältnisses der übergegangenen ArbeitnehmerInnen. Erst nach Ablauf eines Jahres kann der neue Arbeitgeber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen (s.o.).
mehr dazu unter: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
Da beide Tarifverträge von der Ver.di abgeschlossen worden sind kann auch nur die Ver.di, für ihre Mitglieder, die Überleitung überwachen und dafür sorgen das alles gerecht abläuft.
Habt ihr keinen BR/ MAV?, die hätten Ver.di doch längst einschalten müssen.
ferdi
6. Der Wechsel des Tarifbereichs infolge eines Betriebsübergangs
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der demselben Tarifvertrag unterliegt wie das abgebende Unternehmen, dann ändert sich an der Geltung des Tarifvertrages nichts.
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der einem anderen Tarifvertrag unterliegt, dann gilt dieser Tarifvertrag für die übergegangenen ArbeitnehmerInnen, soweit sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind, die auch diesen anderen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Sind sie nicht Mitglied in einer solchen Gewerkschaft, dann werden die bisherigen tarifvertraglichen Bestimmungen Inhalt des Arbeitsverhältnisses der übergegangenen ArbeitnehmerInnen, soweit sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, die diesen vormals geltenden Tarifvertrag abgeschlossen hat. Erst nach Ablauf eines Jahres kann der neue Arbeitgeber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen (s.o.).
Wechselt ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen Inhaber, der keinem Tarifvertrag unterliegt, dann werden die vor dem Übergang geltenden Bestimmungen eines Tarifvertrages Inhalt des Arbeitsverhältnisses der übergegangenen ArbeitnehmerInnen. Erst nach Ablauf eines Jahres kann der neue Arbeitgeber gemäß § 613 a Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit eine Änderungskündigung nach § 2 KSchG aussprechen (s.o.).
mehr dazu unter: http://www.verdi-it.de/betriebsuebergang.htm
durch die Überleitung in den TVöD darf keiner schlechter gestellt werden., nun werden wir einen neuen Vertrag bekommen der von AVR - C KR ; TG=05, STF= 09, OZ= 2 auf TVÖD geändert wird,
Da beide Tarifverträge von der Ver.di abgeschlossen worden sind kann auch nur die Ver.di, für ihre Mitglieder, die Überleitung überwachen und dafür sorgen das alles gerecht abläuft.
Habt ihr keinen BR/ MAV?, die hätten Ver.di doch längst einschalten müssen.
ferdi
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- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
???
Hallo ferdi.
[quote=""ferdi""]
... Da beide Tarifverträge von der Ver.di abgeschlossen worden sind ...
ferdi[/quote]
Die AVR werden mit Ver.di verhandelt?
Gruß Dirk
[quote=""ferdi""]
... Da beide Tarifverträge von der Ver.di abgeschlossen worden sind ...
ferdi[/quote]
Die AVR werden mit Ver.di verhandelt?
Gruß Dirk
AW: Wechsel der Tariflöhne
Hallo Dirk,
hast mich wieder erwischt für dich.
Mir war wichtig, dass durch den TVöD das Entgelt nicht geringer werden darf.
Da der AVR sich "noch" an den öffendlichen Dienst lehnt kann ver.di bei negativen Änderungen für seine Mitglieder Druck machen, Tarif ist nun mal = Gewerkschaft.
Da es hier um den Wechsel zum TVöD (den hat Ver.di verbrochen) geht, kann nur ver.di helfen.
ferdi
hast mich wieder erwischt für dich.
Mir war wichtig, dass durch den TVöD das Entgelt nicht geringer werden darf.
Da der AVR sich "noch" an den öffendlichen Dienst lehnt kann ver.di bei negativen Änderungen für seine Mitglieder Druck machen, Tarif ist nun mal = Gewerkschaft.
Da es hier um den Wechsel zum TVöD (den hat Ver.di verbrochen) geht, kann nur ver.di helfen.
ferdi
-
- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Betriebsübergang
Hallo ferdi,
deinen Ausführungen mag ich, so leid es mir tut, auf den ersten Blick in weiten Teilen nicht folgen.
Ein aus Sicht der Arbeitnehmer günstigerer Tarifvertrag kann durch einen schlechteren Tarifvertrag nur verdrängt werde, insoweit Tarifkongruenz vorliegt. Es kann also nur ein schlechterer Tarifvertrag zur Anwendung kommen, wenn er von der gleichen Gewerkschaft ausgehandelt wurde
Dies ist hier nicht der Fall. Insofern gilt die alte kollektivrechtliche Regelung, in welcher Form auch immer, vorerst weiter.
Ich bin im Augenblick allerdings ziemlich unkonzentriert. Warum verrate ich nicht ;-) .
Gruß Dirk
deinen Ausführungen mag ich, so leid es mir tut, auf den ersten Blick in weiten Teilen nicht folgen.
Ein aus Sicht der Arbeitnehmer günstigerer Tarifvertrag kann durch einen schlechteren Tarifvertrag nur verdrängt werde, insoweit Tarifkongruenz vorliegt. Es kann also nur ein schlechterer Tarifvertrag zur Anwendung kommen, wenn er von der gleichen Gewerkschaft ausgehandelt wurde
Dies ist hier nicht der Fall. Insofern gilt die alte kollektivrechtliche Regelung, in welcher Form auch immer, vorerst weiter.
Ich bin im Augenblick allerdings ziemlich unkonzentriert. Warum verrate ich nicht ;-) .
Gruß Dirk
AW: Wechsel der Tariflöhne
Hallo Dirk,
ich bin kein Arbeitsrechtler, kann daher nur wage erfahrungsmässige Tips geben.
Der heißt in diesem Fall: "Wendet euch an ver.di".
Vorstellen kann ich mir das nur wenn es im Arbeitsvertrag heißt "angelehn" an.
Bei 600 Unterschied scheint mir das der Fall zu sein.
1 Jahr alles beim alten und dann Verhandlungen.
Ist der neue Tarifvertrag dem TVöD nur angelehnt muss ver.di ran und die 600 ausbügeln.
Gruss
ferdi
ich bin kein Arbeitsrechtler, kann daher nur wage erfahrungsmässige Tips geben.
Der heißt in diesem Fall: "Wendet euch an ver.di".
das wird die Gewerkschaft auch nicht tun. Für 1 Jahr gilt, wie du schon sagst:Es kann also nur ein schlechterer Tarifvertrag zur Anwendung kommen, wenn er von der gleichen Gewerkschaft ausgehandelt wurde
Wenn aber der neue Tarif besser ist, warum soll sie dann nicht zustimmen?Insofern gilt die alte kollektivrechtliche Regelung, in welcher Form auch immer, vorerst weiter.
das kann ich mir nicht vorstellen, da AVR und öffendlicher Dienst eigendlich immer identisch waren.Antje: Habe mir das mal ausgerechnet und mein Lohn würde sich dann um ca. 6oo snken.
Vorstellen kann ich mir das nur wenn es im Arbeitsvertrag heißt "angelehn" an.
Bei 600 Unterschied scheint mir das der Fall zu sein.
1 Jahr alles beim alten und dann Verhandlungen.
Ist der neue Tarifvertrag dem TVöD nur angelehnt muss ver.di ran und die 600 ausbügeln.
ich hoffe es hat positive Ursachen.Ich bin im Augenblick allerdings ziemlich unkonzentriert. Warum verrate ich nicht .
Gruss
ferdi
-
- Beiträge: 2083
- Registriert: Mi 18. Jun 2003, 20:00
Fortgeltung
Hallo.
[quote=""ferdi""]
...
Gruss
ferdi[/quote]
Ja, durchaus! :-) Lassen wir es dabei und wenden uns dem Thema zu.
Die Frage der Gewerkschaftszugehörigkeit wäre noch zu klären.
Ansonsten werden die AVR zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und gelten statisch fort.
[quote=""ferdi""]
... Der heißt in diesem Fall: "Wendet euch an ver.di". ...
[/quote]
Wie immer tendiere ich eher zu einem guten Rechtsanwalt. ;-)
Gruß Dirk
[quote=""ferdi""]
...
ich hoffe es hat positive Ursachen.Ich bin im Augenblick allerdings ziemlich unkonzentriert. Warum verrate ich nicht ;-) .
Gruss
ferdi[/quote]
Ja, durchaus! :-) Lassen wir es dabei und wenden uns dem Thema zu.
Die Frage der Gewerkschaftszugehörigkeit wäre noch zu klären.
Ansonsten werden die AVR zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und gelten statisch fort.
[quote=""ferdi""]
... Der heißt in diesem Fall: "Wendet euch an ver.di". ...
[/quote]
Wie immer tendiere ich eher zu einem guten Rechtsanwalt. ;-)
Gruß Dirk
AW: Wechsel der Tariflöhne
Danke für eurere Antworten!!!!!
MFG
Antje
MFG
Antje
Genieße das Leben ständig,denn du bist länger tot als lebendig!
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