Hi, hallo alle miteinander,
auch hier möchte ich mal eine Frage stellen. Die im folgenden dargestellte Situation ging voraus.
Aus privaten, persönlichen Gründen nehme ich zur Zeit einen 200 Stunden Basispflegekurs teil. Bevor dieser begann, wollte der Träger meiner MAE Maßnahme mich in ein Seniorenpflegeheim stecken. Dort erklärte man mir, ich bräuchte für diese Tätigkeit eine Bescheinigung nach §43 Abs.1 Nr.1 IfSG, sprich, die bei uns so genannte "rote Karte", die nicht älter als drei Monate ist.
Als langjährig Beschäftigter in der Gastronomie hatte ich die aber schon, ich selbst habe sie auch immer in meinem zuständigen Gesundheitsamt aktualisiert, sprich aus mir heraus an der Belehrung jährlich einmal teilgenommen, was auch jedes Mal auf der Rückseite dokumentiert wurde. Somit stand fest, das eine neue eigentlich nicht nötig ist, meine ursprüngliche gültig ist. Gleichwohl, in dem Seniorenpflegeheim bestand man auf einer frischen, und da ich als Teilnehmer eine MAE Maßnahme kleine Brötchen zu backen gewohnt bin, trat ich als den Gang zum Gesundheitsamt an.
Am Folgetag, dem ersten Probearbeitstag, legte ich die Bescheinigung vor. Niemand fertigte eine Kopie an, niemand unterschrieb die Karte seitens des Arbeitgebers. Damit nun aber die neue gültig ist, so weiß man es, muss der AG eine Belehrung gemäß der und betreffs der betrieblichen Bedingungen durchführen, diese auf der Karte dokumentieren und mit Stempel versehen unterschreiben. Das wurde verweigert. Was mache ich nun?
Mein zuständiges Gesundheitsamt meint, ich zitiere wörtlich: "Wir haben die Karte ausgestellt, damit hat sich für uns der Fall erledigt, für weiteres sind wir nicht mehr zuständig."
Ein Brief an die Zentrale dieser Kette von Seniorenpflegeeinrichtungen, an die Geschäftsführung dort mit der Bitte um Klärung blieb unbeantwortet. Ich stehe hier nun mit einer Bescheinigung, die demnächst nicht mehr gültig, weil dann älter als drei Monate, ist. Meine ursprüngliche wurde bei der Beantragung der Neuen vom Gesundheitsamt eingezogen.
Was mache ich nun am besten?
Ich freue mich und danke für Antworten,
take care of you, querfeuer
Unterschrift verweigert, was tun
AW: Unterschrift verweigert, was tun
Hallo,
wende dich an die Hygienebeauftragte des Hauses oder an den Arbeitsschutz.
Sophie
wende dich an die Hygienebeauftragte des Hauses oder an den Arbeitsschutz.
Sophie
AW: Unterschrift verweigert, was tun
Hi Lost Hope,
[quote=""Lost Hope""]Hallo Querfeuer!
Ich habe in meiner ganzen Laufbahn noch nicht von einer "roten Karte" gehört.
Ist mir genzlich unbekannt. Sorry.[/quote]
wir bezeichnen diese Bescheinigung, die umgangssprachlich hier in Berlin, ich denke aber auch in anderen Bundesländern, als "rote Karte", weil sie eben auf einem rotfarbenen Karton gedruckt und ausgestellt wird. Formell ist und bleibt es die "Bescheinigung nach §43 Abs.1 Nr.1 IfSG", die nach aller grauen und juristischen Theorie jeder haben muss, der in irgendeiner Weise beruflich mit Lebensmitteln umgeht. Der AG muss sie im Regelfall aufbewahren, solange der AN angestellt ist, oft reicht aber auch eine Kopie der Karte in der Personalakte.
Take care, querfeuer
[quote=""Lost Hope""]Hallo Querfeuer!
In dem Bezug kann ich Dir gar nicht helfen.Dort erklärte man mir, ich bräuchte für diese Tätigkeit eine Bescheinigung nach §43 Abs.1 Nr.1 IfSG, sprich, die bei uns so genannte "rote Karte", die nicht älter als drei Monate ist
Ich habe in meiner ganzen Laufbahn noch nicht von einer "roten Karte" gehört.
Ist mir genzlich unbekannt. Sorry.[/quote]
wir bezeichnen diese Bescheinigung, die umgangssprachlich hier in Berlin, ich denke aber auch in anderen Bundesländern, als "rote Karte", weil sie eben auf einem rotfarbenen Karton gedruckt und ausgestellt wird. Formell ist und bleibt es die "Bescheinigung nach §43 Abs.1 Nr.1 IfSG", die nach aller grauen und juristischen Theorie jeder haben muss, der in irgendeiner Weise beruflich mit Lebensmitteln umgeht. Der AG muss sie im Regelfall aufbewahren, solange der AN angestellt ist, oft reicht aber auch eine Kopie der Karte in der Personalakte.
Da hat sich ein kleines Mißverständnis eingeschlichen. Nicht meine "Schule" hat sie verlangt, sondern der AG, bei dem ich bis zum Beginn des Kurses ein Praktikum absolvieren sollte. Meine Dozenten können da leider am wenigsten ausrichten.Da aber Deine "Schule" diese Bescheinigung doch verlangte bzw. Pflicht ist. Schildere Ihnen doch Deinen Fall. Das Deine Lehrerin mit Deinen Vorgesetzten Kontakt auf nimmt. Das wäre mein Vorschlag. Weil wenn es Pflicht ist diesen Schein zu haben, muß es auch Pflichten für den Arbeitgeber geben. Lehrer können da oft mehr erreichen.
Take care, querfeuer
Rerum cognoscere causa
AW: Unterschrift verweigert, was tun
Ich kenne diesen Begriff der roten Karte auch nicht, hab ich auch bisher noch nie gehört. Ich kenne zwar die Belehrung, jedoch bekommt man dann nur ein normals DIN4 Blatt ausgehändigt, welches man beim AG vorlegt und dieser Heftet dies ab und gut is. Die Kosten dafür übernimmt meistens auch der AG.
Aber wenn es so ist wie du es da schilderst, dann würde ich meinem AG aber gehörig auf die Füße trampeln und die solange nerven, bis ich die Unterschrift habe, ohne das das dingens vorher abgelauen is. Warum sträubt dieser sich eigentlich sosehr gegen die Unterschrift, liegt da ein Grund vor? Und ich würde den Geschäftsührer dieser Kette auch nochmal selbst anrufen und nachfragen.
Ich denke mal, mehr als druck machen kannste da nicht.
gruß Teddy
Aber wenn es so ist wie du es da schilderst, dann würde ich meinem AG aber gehörig auf die Füße trampeln und die solange nerven, bis ich die Unterschrift habe, ohne das das dingens vorher abgelauen is. Warum sträubt dieser sich eigentlich sosehr gegen die Unterschrift, liegt da ein Grund vor? Und ich würde den Geschäftsührer dieser Kette auch nochmal selbst anrufen und nachfragen.
Ich denke mal, mehr als druck machen kannste da nicht.
gruß Teddy
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