Hallo,
Folgende Frage. Ich habe von meinem Arbeitgeber vertraglich eine Sonderzgenehmahlung gt bekommen für eine extratätigkeit monatlich. Das heißt , inko beauftragte, sicherheitsbeauftagte bekommen bei uns nen gewissen betrag monatlich zum gehalt. Dieservertrag hhält fest, das bei nicht erbringen der leistung die zahlung eingestellt werden kann. Ich habe nun gekündigt und hatte den letzten arbeitsmonat noch ein paar tage resturlaub und war ein paar tage krank wegen Lungenentzündung. Jetzt war natürlich keine zulage auf dem Konto. Erst auf nachfrage sagt mir die Sekretärin! !! Chef nicht da oder hatte keine lust. Das sie entschieden haben mir nichts zu zahlen zum einen war ich krank und zum andern hab ich gekündigt. Hätten sie mich nicht zumindest informieren müssen? Ist das ein Grund nicht zu zahlen? War ja dennoch die andere Hälfte da! Kennt kemsnd so einen fall? Danke im voraus
Sonderzulage gestrichen ohne Info
- Fressfeind
- Beiträge: 98
- Registriert: Mo 17. Feb 2014, 03:49
AW: Sonderzulage gestrichen ohne Info
Nein, kenne mich nicht aus.
Aber eine VERTRAGLICHE Sonderzuzahlung steht dir zu. Immer. War doch wohl monatlich vereinbart?
Ich bekomme auch eine Zuzahlung, da ich auch PA bin. Aber die kann man mir nicht streichen wenn ich krank bin, oder Nachtwache mache (wo ich nicht anleiten kann!). Nein, ich behaupte, dass du darauf bestehen kannst.
Andere Meinungen?
Aber eine VERTRAGLICHE Sonderzuzahlung steht dir zu. Immer. War doch wohl monatlich vereinbart?
Ich bekomme auch eine Zuzahlung, da ich auch PA bin. Aber die kann man mir nicht streichen wenn ich krank bin, oder Nachtwache mache (wo ich nicht anleiten kann!). Nein, ich behaupte, dass du darauf bestehen kannst.
Andere Meinungen?
AW: Sonderzulage gestrichen ohne Info
Hallo,
ich würde sagen, dass Du die Sonderzahlung anteilig erhalten müsstest, wenn Du nachweislich die zusätzliche Aufgabe in der Zeit in der Du anwesend warst, erbracht hast.
Ansonsten ist die Sonderzulage mit einer Leistung verbunden, es steht ja im Vertrag, dass diese nicht gezahlt wird, bei nicht erbrachter Leistung.
Lg ilios
ich würde sagen, dass Du die Sonderzahlung anteilig erhalten müsstest, wenn Du nachweislich die zusätzliche Aufgabe in der Zeit in der Du anwesend warst, erbracht hast.
Ansonsten ist die Sonderzulage mit einer Leistung verbunden, es steht ja im Vertrag, dass diese nicht gezahlt wird, bei nicht erbrachter Leistung.
Lg ilios
Ich bin nicht nur für das verantwortlich was ich sage,sondern auch für das was ich nicht sage!
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