Problemkollege

Forum für Opfer von Mobbing und Gewalt in der Pflege (und natürlich auch anderen Branchen), Burn-Out und andere psychische Belastungen
Aerial
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Problemkollege

Beitrag von Aerial »

Ich hoffe, ich habe das Richtige Unterforum erwischt, wenn nicht so bitte ich um Verschiebung, Danke.

Vor zwei Tagen habe ich meinen Nachtdienst angetreten. Meine Dienstzeit beginnt um 21.00 Uhr und endet um 6.30. Aus Gewohnheit und weil ich via öffentliche Verkehrsmittel fahre, bin ich zumeist schon 15-20 Minuten eher da.

Die Übergabe verlief vollkommen chaotisch ab. Von dem Diensthabenden Examinierten Kollegen, dessen Dienstzeit bis 21.15 Uhr geht, war weit und breit nichts zu sehen. Eine Übergabe bekam ich nur "flüchtig" von den Kolleginnen.

Davon vollkommen irritiert verrichtete ich meinen Nachtdienst und fragte bei einer Kollegin um Rat. Diese gab mir den Hinweis, dass ich mich doch bitte, an die Stellv. WBL wenden solle (die eigentliche WBL ist im Urlaub) was ich auch tat.Von dieser erfuhr ich, dass der besagte Kollege offensichtlich gerne früher Feierabend machte. Bei Übergabe wusste ich beispielsweise nicht, welche andere Examinierte noch Dienst hatte, die ich für den Notfall hätte ansprechen können, solange die andere Nachtwache noch nicht da war.

Als ich dann wieder in die Nacht kam, erwartete mich mein Kollege, offensichtlich sauer. Er fuhr mich an, was mir einzufallen habe, ihn so " an die Wand zu fahren" er begründete seinen früheren Feierabend damit, dass er bereits einen Frühdienst hinter sich habe, inklusive dem Spätdienst. Desweiteren begründete er, dass er in beiden Diensten keine Pause gehabt habe und nahm sich daher das "Recht" heraus, früher zu gehen, nachdem er angeblich einer anderen Diensthabenden Examinierten Bescheid gegeben habe.

Zu mir sagte er, ich solle vorsichtig sein, denn andernfalls könnten der Wohnbereich unangenehm werden.
Wie ich das zu deuten habe, weiß ich nicht.

Als freiberufliche werde ich von meinem Chef vermittelt, der ebenfalls freiberuflich im selben Haus arbeitet. Von ihm habe ich auch eine Rückendeckung, sollte es noch härter kommen. Denn von andern freiberuflichen Kollegen habe ich ähnliches über den besagten Kollegen gehört und der Fall liegt mittlerweile auch dem Betriebsrat vor.

Für gewöhnlich liegt es mir fern, einen anderen Kollegen zu dennunzieren, da ich eher ein friedliebender Mensch bin, aber seit einer Betriebsinternen Umstruckturierung des Hauses, habe ich das Gefühl, dass sehr viele Kollegen unzufrieden sind.

Wie kann ich mich nun dem Kollegen gegenüber verhalten?
Welche Folgen könnten weiter auftreten?

Das Gespräch habe ich bereits mit dem Kollegen gesucht, aber dieser geht mir lediglich aus dem Weg und ignoriert mich.


Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.
Albert Schweitzer

thorstein
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Beitrag von thorstein »

Du hast eine interessante Argumentation aufgebaut. Selbstverständlich warst du völlig irritiert und erst eine Kollegin muß dir den Rat geben, dich an eine Vorgesetzte zu wenden.
Völlig unabhängig davon, was dieser Kollege taugt, ist es eigentlich zunächst klar, dass man bei einem Problem den betroffenen Kollegen selbst anspricht. Reagiert er dann mit einer Drohung, ist das der richtige Augenblick, sich an Vorgestzte zu wenden.
Hat der Mann tatsächlich einen Doppeldienst ohne Pausen hinter sich, war es auch falsch, früher zu gehen, ohne für eine entsprechende Übergabe zu sorgen.Aber ein perönlicher Hinweis hätte mir da genügt.



freiberufler 3
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Beitrag von freiberufler 3 »

Was ich an der Geschichte nicht verstehe:

Wieso sprichst Du von Deinem Chef als freiberufliche Selbständige?
Eigendlich bist Du Dein eigener Chef als Freiberufliche Selbständige!



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*Angie*
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Beitrag von *Angie* »

Aber wenn Du als Freiberufliche in einem Fremdheim arbeitest hast du dort trotzdem n Chef ;)


» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)

freiberufler 3
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Beitrag von freiberufler 3 »

Dann wurde hier die Freiberuflichkeit nicht richtig verstanden und umgesetzt. Denn ein Freiberufler ist ein selbständiger Unternehmer. Ein Freiberufler trägt das volle unternehmerische Risiko und bietet seine Dienstleistungen auf dem freien Markt an. Es gibt auch bei Pflegehelfer/innen, die freiberuflich tätig werden keinen Chef.
Aber vielleicht ist der FB im gleichen Heim nur vermittelnd tätig und erteilt keinerlei Weisungen, dann wäre dies selbstverständlich etwas vollkommen Anderes.
Ansonsten wäre es nach dem SGB eine unselbständige Tätigkeit, die allerdings niemals einer selbständigen Tätigkeit entsprechen kann (also einer Scheinselbständigkeit).

Bei der Freiberuflichkeit handelt es sich immer um eine selbständige Tätigkeit.



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

wenn du tatsächlich freiberufler bist, dann hast du erstens keinen chef, zweitens nichts mit dem betriebsrat zu tun, drittens kann es dir egal sein, was der typ von sich gibt und viertens bist du von irgendwelchen personellen umstrukturierungen in diesem haus nur zweitrangig betroffen.

@angie:
nö, ich habe auch dort keinen chef. meine dienstleistungsverträge sind da sehr explizit. die auftraggeber werden sich auch hüten mir irgendeine weisungsgebundenheit aufzudrücken, denn schließlich wollen sie ja nicht meine sozialversicherungsbeiträge bezahlen. die einzigen "anweisungen", die ich auszuführen habe sind die ärztlichen anordnungen, die die von mir betreuten patienten betreffen (medikamentgabe, -dosierung etc.).


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freiberufler 3
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Beitrag von freiberufler 3 »

Bitte auf die Frage eingehen.Danke
Off-Topic:

Einen Chef zu haben entspricht einer nichtselbständigen Tätigkeit. Egal wo auch immer man diesen hätte. Dies hat definitiv nichts mit der Freiberuflichkeit zu tun.
Zudem frage ich mich, was der FB der im gleichen Heim arbeitet und der Chef der FBlerin (also Threadstarterin) für eine Funktion in diesem Heim inne hält?
Der Betriebsrat ist mir als FBlerin sowas von Jacke wie Hose!

Hauptstadtpfleger hat dahingehend vollkommen Recht!!
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: gehört nicht zum thema



thorstein
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Beitrag von thorstein »

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

das hat insofern etwas mit dem thema zu tun, als dass sich die kollegin offenbar noch nicht einmal über ihren arbeitsrechtlichen status im klaren ist.

nun weiß ich nicht en detail, wie das in alten- und pflegeheimen gehandhabt wird, aber ich denke mal, dass es dort auch so eine art pflegeberichte gibt, die zu jedem dienst geschrieben werden. wenn ich also keine oder eine nur unzureichende übergabe bekomme, dann lese ich mir die pflegeberichte der letzten drei dienste durch und dokumentiere das. bleibt dadurch arbeit liegen, dann ist das nicht mein problem, denn wenn etwas schiefläuft, ist es meine berufshaftpflicht die zieht und das will ich vermeiden. bleibt dadurch arbeit liegen, weil ich mich erst einlesen muss, dann wenden sie sich bitte an den kollegen.

an die wbl braucht sie sich auch nicht zu wenden, denn das ist der falsche ansprechpartner. ihr ansprechpartner ist ihr vertragspartner, d.h. der betreiber bzw. die vom betreiber bevollmächtigte person. dass das die stationsleitung oder wbl ist, habe ich bisher noch nicht erlebt.

der betriebsrat bleibt mangels zuständigkeit außen vor.

so, und wenn der typ so ein kollegenschwein ist, dass er eine frische nachtwache ohne übergabe sitzen lässt, dann erwarte ich, dass der sich entschuldigt und renne ihm nicht noch hinterher. ich hätte den einfach stehen lassen und wäre meiner wege gegangen.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Als Freiberufler hast du keinen Chef.
Du hast einen Auftraggeber.
Jedoch bist du auch als Freiberufler an die betrieblichen Vorgaben und Abläufe in der Einrichtung und an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden Du kannst nicht tun und lassen was du willst.


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freiberufler 3
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Beitrag von freiberufler 3 »

Off-Topic:

QUOTE=Griesuh;158491]Als Freiberufler hast du keinen Chef.
Du hast einen Auftraggeber.
Jedoch bist du auch als Freiberufler an die betrieblichen Vorgaben und Abläufe in der Einrichtung und an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden Du kannst nicht tun und lassen was du willst.[/QUOTE]

Das ist so nicht richtig. Dies wäre eine Einbindung in den Betrieb und dies entspricht einem Scheinselbständigkeitskriterium.

Ich habe nur den Auftrag zu erledigen, den mir mein Kunde erteilt. Allerdings wie ich zum Ziel komme- ist vollkommen mir überlassen.

Es versteht sich von selbst, dass man als Freiberufler nicht die Axt im Walde zum Einsatz bringt und den allgemeinen Ablauf maßlos stört. Das ist allerdings eine andere Tatsache, als wie Du beschreibst.

Der Kunde hat mich gebucht, weil er davon überzeugt ist, dass ich die richtige Person bin für seinen Auftrag bin und vorallem weil ich seinen Anforderungen entspreche.

Das Thema Standards wird in meinen Dienstleistungsverträgen immer gesondert geregelt, so dass es den Auftraggeber und auch mich als Auftragnehmer niemals in Schwierigkeiten bringen kann. Denn ich muss mich nicht an die Standards des Hauses oder der Station halten, sondern an die fachlich- anerkannten Standards (Bsp.: Expertenstandards u.a.).

Nochetwas: Ich bin zu 100% selbständig und das mache ich nicht erst seit gestern
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.



hauptstadtpfleger
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Beitrag von hauptstadtpfleger »

Off-Topic:

[quote=""Griesuh""]Als Freiberufler hast du keinen Chef.
Du hast einen Auftraggeber.
Jedoch bist du auch als Freiberufler an die betrieblichen Vorgaben und Abläufe in der Einrichtung und an die Vorgaben des Auftraggebers gebunden Du kannst nicht tun und lassen was du willst.[/quote]

erstmal eins vorneweg: griesuh, es tut mir echt leid, ich gehe ja in vielen dingen mit dir d'accord, aber irgendwie muss langsam der eindruck entstehen, ich hätte irgendwas gegen dich. das ist definitiv nicht der fall! ich habe auch keinen griesuh-beiss-reflex oder sowas in der art! ich kann nur hoffen, dass du nicht nachtragend bist. ich bin es nicht.

als freiberufler habe ich einen dienstleistungsvertrag mit einem betreiber. in dem vertrag verpflichte ich mich eine dienstleistung zu erbringen und der auftraggeber verpflichtet sich das vereinbarte entgelt zu zahlen. als unternehmer steht es in meinem ermessen, wie ich diese dienstleistung erbringe, ich bin dabei nicht an betriebliche vorgaben, den betriebsablauf oder weisungen des auftraggebers bzw. seiner vertreter gebunden, denn ich trage das unternehmerische risiko. das ist der unterschied zum arbeitsvertrag, der dann mit erheblich mehr nebenbestimmungen und gesetzlichen einschränkungen verbunden ist.

die einzigen "anweisungen", an die ich als freiberufler bei der ausübung meiner tätigkeit gebunden bin ist die durchführung ärztlicher therapieanordnungen die in meinen aufgabenbereich fallen.
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Off-Topic:

Freiberufler und Hauptstadtpfleger.
Ich stelle mir gerade vor ich hätte euch in meinem ambul. PD als freiberufliche MA vertraglich verpflichtet. Was ich aus rein versorgungsvertragsrechtlichen Gründen nicht machen würde ( in Hessen ist den Versorgungsverträgen zwischen Kassen und ambul. PD's der Einsatz von leih - und freiberuflichen Kräften ausgeschlossen).
Was und wie wollt ihr nun im ambul. PD arbeiten?
Arbeiten gerade so wie es euch gefällt??
Wir fangen morgens um 6.30 an. Versorgen zuerst Insulin u. Medi Kunden.
dann Pflegekunden.
Wundversorgungen werden in den Mittagtouren erledigt.
Wir haben 3 Schichten und pro Schicht mehrere Touren. Jeder MA bekommt seine Kunden pro Tour.
Wir haben für Arbeitsabläufe Standards, etliche innerbetriebliche Vorgaben zur Übergabe, Dienstbesprechung, Umgang bei Notfällen, Hygiene usw. usw.
Es kommen und gehen wtl. mehrfach Kunden dazu oder weg.
es müssen Touren kurzfristig verändert werden.
Es müssen, Arzt und Botengänge erledigt werden, usw.
Das alles wollt ihr nicht per Anweisung ausführen, da ihr glaubt es stehe in euerem ermessen wie ihr in der Einrichtung arbeitet?
Ich sage nein; Ihr seit klipp und klar an die betrieblichen Vorgaben gebunden. Wenn ihr bei mir so agieren würdet: ich mache das so wie ich will, wäre der Vertrag bald Vertrag gewesen.
Sobald ihr einen Dienstleistungsvertrag mit einer Einrichtung abgeschlossen habt, seit ihr an die betrieblichen Vorgaben und Abläufe und Weisungen gebunden.
Ihr habt als freiberuflicher die Möglichkeit zu sagen dort arbeite ich oder nicht, mit dem schließe ich einen Vertrag oder nicht.
da kann ich, da kann ich nicht arbeiten.
Das unternehmerische Risiko trägst du als einzelkämpfer ausschließlich für deine eigene Person.
[
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.


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FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

Off-Topic:

[quote](...) ich mache das so wie ich will, wäre der Vertrag bald Vertrag gewesen. (...)[/quote]


auch dann, wenn die vorgehensweise d. freiberuflers zum perfekten ergebnis führt?
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.



thorstein
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Beitrag von thorstein »

Off-Topic:

[quote]als unternehmer steht es in meinem ermessen, wie ich diese dienstleistung erbringe, ich bin dabei nicht an betriebliche vorgaben, den betriebsablauf oder weisungen des auftraggebers bzw. seiner vertreter gebunden, denn ich trage das unternehmerische risiko.[/quote]

Interessante These. Wir beschäftigen nur Mitarbeiter über Leihfirmen, und die sind weisungsgebunden, und wenn sie den Weisungen nicht Folge leisten oder leisten können, sind sie am nächsten Tag wieder weg. Anders kann ich mir das in der Pflege auch nicht vorstellen.
Ich kann die Spielräume für ein unternehmerisches Risiko nicht erkennen. Der Patient oder die Bewohner müssen versorgt werden. Was zu tun ist, bekommt der neue Kollege gesagt und macht das dann auch so. Was sollte er auch sonst tun?
Natürlich könnte ich mir einreden, dass das ein kolegialer Hinweis darauf ist, wie die Pflege aussehen könnte, quasi so eine Art Vorschlag. Also auf keinen Fall eine Weisung. Sehe ich aber nicht so.
Im Grunde verkauft auch ein Freiberufler seine Arbeitskraft für einen betimmten Zeitraum. Offensichtlich würden sich hier aber gerne welche wie Handwerker sehen, denen man einen Auftrag erteilt und die diesen dann selbstbestimmt durchführen.
[
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.



thomas09
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Beitrag von thomas09 »

Off-Topic:

und was hat das jetzt mit dem Thema zu tun???

Hallo thorstein,
du hast die Frage selbst oben gestellt und machst jetzt doch weiter?
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:41, insgesamt 1-mal geändert.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Off-Topic:

Eisenbarth, äh FeBarth, einfache Antwort: ja.
Es gibt Betriebsabläufe, Vorgaben und auch Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und dem Pflegedienst, genauso wie vereinbarungen zwischen den Kassen und den Pflegeeinrichtungen an die auch wir gebunden sind.
Wenn der Freiberufler macht was er will wird es bald von allen Seiten zu beschwerden kommen.
Mitarbeiter würden protestieren.
Auch freiberufler haben sich an die betrieblichen Abläufe zu halten.
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:42, insgesamt 1-mal geändert.


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thorstein
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Beitrag von thorstein »

Off-Topic:

Ja stimmt. Ich bin auch nicht immer konsequent. Aber diese These konnte ich nicht unkommentiert lassen. Gehört wahrscheinlich zu meinem persönlichen Krankheitsbild.
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.



FeBarth
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Beitrag von FeBarth »

Off-Topic:

[quote=""Griesuh""]Eisenbarth, äh FeBarth, einfache Antwort: ja.
Es gibt Betriebsabläufe, Vorgaben und auch Vereinbarungen zwischen unseren Kunden und dem Pflegedienst, genauso wie vereinbarungen zwischen den Kassen und den Pflegeeinrichtungen an die auch wir gebunden sind.
Wenn der Freiberufler macht was er will wird es bald von allen Seiten zu beschwerden kommen.
Mitarbeiter würden protestieren.
Auch freiberufler haben sich an die betrieblichen Abläufe zu halten.
[/quote]

danke für deine einfache antwort, grüsö, äh, griesuh.

ich verzichte auf die frage, welche vorgaben und vereinbarungen das sind, denn: ich kenn sie selber.


ich fragte nach dem perfekten ergebnis - denn das ist es ja, was man will, und zwar auf jeder ebene.

ich kann deine meinung so also nicht nachvollziehen, verstehe aber, wie du darauf zu kommen scheinst.



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Griesuh
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Beitrag von Griesuh »

Off-Topic:

FeBarth, da kannste nach einem perfekten Ergebnis solange fragen wie du willst.
Was nützt mir das perfekte Ergebnis, wenn wir mit dem Kunden z. B. eine bestimmte Uhrzeit zur Pflege vereinbart haben, sagen wir mal 9.00 Uhr.
Der Kunde erwartet jetzt, dass wir +/- ein paar Minuten zu dieser Uhrzeit bei ihm sind.
Die Freischaffenden bekommen den Auftrag um 9.00 Uhr bei diesem Kunden zu sein.
Da sie ja glauben keiner Anweisung zu unterliegen, gehen die Freischaffenden eben mal um 10.00 Uhr oder morgen um 7.00 Uhr und am dritten Tag vieleicht, um 8.00 Uhr zum Kunden.
Glaubst du das ist ok? Ich denke nein.
In diesem Fall würden die Telefone nicht mehr still stehen , da ständig Kunden beschwerden eingingen, weil sich nicht an die vereinbarte Zeit gehalten wird.
Dass die Freischaffenden den Kunden um 9.00 Uhr zu versorgen haben ist eben einmal eine Anweisung.
Wenn sich daran nicht gehalten wird, nützt es auch nix wenn die Pflege perfekt war.
Oder anders herum. Freischaffender wird in eine Tour eingeteillt die um 7.00 Uhr beginnt. da freischaffender keiner Weisung unterliegt, kommt er eben einfach mal um 8.00 Uhr.
So ein Verhalten der Freischaffenden würde die gesamte Struktur und insbesondere die Kunden völlig aus dem Rahmen schmeißen.
Merkst nun wirklich worauf ich hinaus will.?

Übrigens haste schön nach gemacht das mit grüsö.
Ich sehe du versuchst spas zu verstehen.
Fe ist doch das chemische Zeichen für Eisen, oder nicht ?? :D
Zuletzt geändert von andrea am Mi 14. Nov 2012, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.


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