AEDL 13 und Patientenverfügung
AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo,
habe zur Zeit das "leidige" Vergnügen, das reste Mal eine Patientenverfügung
in eine Pflegeplanung einzubauen. Diese ist recht gut und genau Verfasst worden. Zur Zeit ist die Bewohnerin auch geistig klar. Nun ist meine Frage folgende.:
In wie weit beeinflusst eine solche Verfügung das Verhalten der Ärzte und wie weit kann ich, als Fachkraft zuständig, dies in die Planung einbauen. D.h. darf ich auf den entsprechenden Arzt damit überhaupt Einfluss nehmen?
Vielen Dank im Vorraus
habe zur Zeit das "leidige" Vergnügen, das reste Mal eine Patientenverfügung
in eine Pflegeplanung einzubauen. Diese ist recht gut und genau Verfasst worden. Zur Zeit ist die Bewohnerin auch geistig klar. Nun ist meine Frage folgende.:
In wie weit beeinflusst eine solche Verfügung das Verhalten der Ärzte und wie weit kann ich, als Fachkraft zuständig, dies in die Planung einbauen. D.h. darf ich auf den entsprechenden Arzt damit überhaupt Einfluss nehmen?
Vielen Dank im Vorraus
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
hi,
ich denke schon das dies einfluss auf den arzt hat, denn er sollte evtl. eine kopie erhalten bezgl. lebensverlängernde maßnahmen und eben was alles med. festgehalten ist, viele haben z.b verfügt das sie keine PEG sonde haben möchte und auch keine FLÜSSIGKEIT angehängt bekommen wollen , all dies bedarf ja eine ärztliche anordnung.
lg jeani
ich denke schon das dies einfluss auf den arzt hat, denn er sollte evtl. eine kopie erhalten bezgl. lebensverlängernde maßnahmen und eben was alles med. festgehalten ist, viele haben z.b verfügt das sie keine PEG sonde haben möchte und auch keine FLÜSSIGKEIT angehängt bekommen wollen , all dies bedarf ja eine ärztliche anordnung.
lg jeani
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo grisu,
wieso willste denn diese Patientenverfügung in die Pflegeplanung aufnehmen?
Sophie
wieso willste denn diese Patientenverfügung in die Pflegeplanung aufnehmen?
Sophie
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Zuerst einmal vielen lieben Dank für eure Hinweise.
Warum ich die Patientenverfügung einbauen möchte???
Nun, ich denke, da ich ich eine gewisse Verantwortung gegenüber den Bewohnern habe und diese mir auch "blind" vertrauen können sollten, ist es für mich selbstverständlich, dass ich dann auch nach ihren Wünschen aggiere - und da gehört auch eine solche Patientenverfügung dazu.
Warum ich die Patientenverfügung einbauen möchte???
Nun, ich denke, da ich ich eine gewisse Verantwortung gegenüber den Bewohnern habe und diese mir auch "blind" vertrauen können sollten, ist es für mich selbstverständlich, dass ich dann auch nach ihren Wünschen aggiere - und da gehört auch eine solche Patientenverfügung dazu.
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo grisu,
das wir nach den Wünschen unserer BW handeln sollten ist für mich selbstverständlich. Ich bin auch dafür, vieles in der PP festzuhalten. Aber die Patientenverfügung? Ich könnte diese auch nicht mit existenziellen Erfahrungen zusammenbringen. Zudem, die PP ist ja eine Handlungsanleitung, die Patientenverfügung ebenfalls. Wieso also miteinbauen? Bitte verstehe meine Fragen nicht als Kritik, ich bin neugierig, auf deine Gedankengänge.
Gruss Sophie
das wir nach den Wünschen unserer BW handeln sollten ist für mich selbstverständlich. Ich bin auch dafür, vieles in der PP festzuhalten. Aber die Patientenverfügung? Ich könnte diese auch nicht mit existenziellen Erfahrungen zusammenbringen. Zudem, die PP ist ja eine Handlungsanleitung, die Patientenverfügung ebenfalls. Wieso also miteinbauen? Bitte verstehe meine Fragen nicht als Kritik, ich bin neugierig, auf deine Gedankengänge.
Gruss Sophie
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Ich bin der Meinung, dass der Umgang mit dem Sterben gerade im höheren Alter doch eine sehr wichtige Rolle für die Bewohner spielt.
Eine Patientenverfügung spielt insbesondere in diesen Bereich mit hinein.
Ebenso, denke ich zumindest, spielen die "existentiellen Erfahrungen" hier eine nicht unerhebliche Rolle.
Vielleicht interprätiere ich da ein wenig viel hinein, aber - Besonders die für uns ältere Generation sieht es doch als gegeben an, dass das Leben endlich ist und wenn die besagte Bewohnerin für sich noch frei entscheiden kann, ob sie lebensverlängernde Maßnahmen akzeptiert, sollte ich auch nach ihren Wünschen handeln und diese berücksichtigen.
Ich meine -okay- wenn man es genau nimmt, könnte man die Patientenverfügung auch in andere Bereiche einer Planung einbauen. Und da sehe ich das eigentliche Problem.
Wer sagt denn eigentlich, was lebensverlängernd wirkt und was nicht.
BEISPIEL: Herr A. kann nicht mehr richtig schlucken und bekommt daher eine Nahrungsversorgung über eine PEG. Ist dann sein schlechtes Schlucken (bzw. seine verzögerte oder zeitaufwändige (wie manche dann sagen) Nahrungs-aufnahme) lebensverkürzend? Er würde ja übermäßig abnehmen oder verhungern wenn er keine PEG hätte. "Sonst würde er ja verhungern"
Eine Patientenverfügung spielt insbesondere in diesen Bereich mit hinein.
Ebenso, denke ich zumindest, spielen die "existentiellen Erfahrungen" hier eine nicht unerhebliche Rolle.
Vielleicht interprätiere ich da ein wenig viel hinein, aber - Besonders die für uns ältere Generation sieht es doch als gegeben an, dass das Leben endlich ist und wenn die besagte Bewohnerin für sich noch frei entscheiden kann, ob sie lebensverlängernde Maßnahmen akzeptiert, sollte ich auch nach ihren Wünschen handeln und diese berücksichtigen.
Ich meine -okay- wenn man es genau nimmt, könnte man die Patientenverfügung auch in andere Bereiche einer Planung einbauen. Und da sehe ich das eigentliche Problem.
Wer sagt denn eigentlich, was lebensverlängernd wirkt und was nicht.
BEISPIEL: Herr A. kann nicht mehr richtig schlucken und bekommt daher eine Nahrungsversorgung über eine PEG. Ist dann sein schlechtes Schlucken (bzw. seine verzögerte oder zeitaufwändige (wie manche dann sagen) Nahrungs-aufnahme) lebensverkürzend? Er würde ja übermäßig abnehmen oder verhungern wenn er keine PEG hätte. "Sonst würde er ja verhungern"
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo Grisu,
aber darüber, dass eine PEG, eine lebensverlängernde Massnahme ist, gibt es keine Diskussion, sie gehört dazu.
Für mich ist es nur nicht verständlich wieso die die Patientenverfügung in die PP miteinbaust, nach ihr zu handeln ist für mich selbstverständlich.
Gruss Sophie
aber darüber, dass eine PEG, eine lebensverlängernde Massnahme ist, gibt es keine Diskussion, sie gehört dazu.
Für mich ist es nur nicht verständlich wieso die die Patientenverfügung in die PP miteinbaust, nach ihr zu handeln ist für mich selbstverständlich.
Gruss Sophie
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo Sophie,
ging mir auch nicht darum, OB so was lebensverlängernd im eigentlichen Sinne ist oder nicht.
Auch für mich ist es selbstverständlich, nach den Wünsche der Bewohner individuell zu handeln, auch eine solche Verfügung gehört dazu - klar - dies würde aber dann als Schlussfolgerumng heißen, dass ich keine Pflegeplanung bräuchte.
NUr ist diese widerum maßgebend für die tägliche Arbeit.
Grüße, Björn
ging mir auch nicht darum, OB so was lebensverlängernd im eigentlichen Sinne ist oder nicht.
Auch für mich ist es selbstverständlich, nach den Wünsche der Bewohner individuell zu handeln, auch eine solche Verfügung gehört dazu - klar - dies würde aber dann als Schlussfolgerumng heißen, dass ich keine Pflegeplanung bräuchte.
NUr ist diese widerum maßgebend für die tägliche Arbeit.
Grüße, Björn
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo Björn,
das haste nu falsch verstanden.
Natürlich brauchste ne PP. Nur die Patientenverfügung kann ich persönlich nicht damit in ZHusammenhang bringen. Sprich für mich gehört sie da nicht rein. In der Biographie wäre sowas für mich zu erwähnen.
Sophie
das haste nu falsch verstanden.
Natürlich brauchste ne PP. Nur die Patientenverfügung kann ich persönlich nicht damit in ZHusammenhang bringen. Sprich für mich gehört sie da nicht rein. In der Biographie wäre sowas für mich zu erwähnen.
Sophie
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hallo Sophie,
Ich bin schon irgendwie deiner Meinung, dass eine solche Verfügung dort besser passen würde.
Allerdings ist das wohl ein unendlicher Krieslauf, denn die Biograpghie (und damit die existentiellen Erfahrungen) ist wiederum ein wichtiger Bestandteil der PP, bzw deren Vorbeitung dazu.
MFG
Björn
Ich bin schon irgendwie deiner Meinung, dass eine solche Verfügung dort besser passen würde.
Allerdings ist das wohl ein unendlicher Krieslauf, denn die Biograpghie (und damit die existentiellen Erfahrungen) ist wiederum ein wichtiger Bestandteil der PP, bzw deren Vorbeitung dazu.
MFG
Björn
AW: AEDL 13 und Patientenverfügung
Hm?
Also eine Pflegeplanung ist doch eine Ausarbeitung über PROBLEME und Ressourcen.
Muss ehrlich sagen, dass ich mich auch sofort gewundert habe, wie eine Patientenverfügung in eine PP eingebaut werden soll und vor allem warum.
Eine Patientenverfügung ist ja vorwiegend ( nicht ausschliesslich ) für Menschen wichtig, die im Falle eines Falles Verantwortung übernehmen müssen, also HA und Angehörige, d.h. Betreuer . Der trifft die Entscheidungen über mögliche lebensverlängernde Maßnahmen im Sinne des Betroffenen. Sollte zumindestens so sein.
Vielleicht verstehe ich es auch nur einfach nicht, aber eine Patientenverfügung und die darin aufgeführten Dinge sind doch kein Problem der Bewohnerin, für das Du eine Massnahme suchen musst.
Also eine Pflegeplanung ist doch eine Ausarbeitung über PROBLEME und Ressourcen.
Muss ehrlich sagen, dass ich mich auch sofort gewundert habe, wie eine Patientenverfügung in eine PP eingebaut werden soll und vor allem warum.
Eine Patientenverfügung ist ja vorwiegend ( nicht ausschliesslich ) für Menschen wichtig, die im Falle eines Falles Verantwortung übernehmen müssen, also HA und Angehörige, d.h. Betreuer . Der trifft die Entscheidungen über mögliche lebensverlängernde Maßnahmen im Sinne des Betroffenen. Sollte zumindestens so sein.
Vielleicht verstehe ich es auch nur einfach nicht, aber eine Patientenverfügung und die darin aufgeführten Dinge sind doch kein Problem der Bewohnerin, für das Du eine Massnahme suchen musst.
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