Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Hallo Melanie,
Hallo Simone,
ihr schreibt, daß dieser Mann schon immer zurückgezogen gelebt hat,
demnach ist das ein eingefahrenes Muster und wird sich im Alter -solange er noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist- kaum ändern.
Desweitern schreibt ihr: "Er schaffte es nicht mehr zur Haustür, aus welchen Gründen auch immer".
Ja habt ihr denn nicht nachgefragt, haben keine Gespräche stattgefunden??
Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, daß an erster Stelle das Problem der mangelnden Kommunikation steht...
Hallo Simone,
ihr schreibt, daß dieser Mann schon immer zurückgezogen gelebt hat,
demnach ist das ein eingefahrenes Muster und wird sich im Alter -solange er noch im Besitz seiner geistigen Kräfte ist- kaum ändern.
Desweitern schreibt ihr: "Er schaffte es nicht mehr zur Haustür, aus welchen Gründen auch immer".
Ja habt ihr denn nicht nachgefragt, haben keine Gespräche stattgefunden??
Ich kann mich leider des Eindrucks nicht erwehren, daß an erster Stelle das Problem der mangelnden Kommunikation steht...
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Beim Gericht Antrag auf Betreuung stellen.Kan man wirklich erst etwas untwernehmen,wenn der Nachbar so richtig verwirrt ist?
Gruß
Ben
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Genau, wenn die Tochter von dem Nachbarn doch mit Dir befreundet ist, kannst Du ihr das ja nahelegen. Sie kann doch die Betreuung übernehmen! Soll einfach einen Antrag stellen, wird ihrem Vater sicher auch lieber sein, wenn seine Tochter das macht, wie wenns jemand Fremdes übernimmt.Beim Gericht Antrag auf Betreuung stellen.
Christl
Beurteile niemanden, ehe du nicht an seiner Stelle gestanden hast
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Äh, die Bestellung zur Betreuerin heisst ja nicht, dass der Vater entmündigt ist... sie soll ja nur unterstützen...Sollte das nicht fruchten, kann man weitersehen, aber diese Hilfe sollte man ihm schon anbieten, bevor man ihn "entmündigt".
Entmündigt ist er deswegen keineswegs, bleibt ja voll rechtsfähig.
Christl
Beurteile niemanden, ehe du nicht an seiner Stelle gestanden hast
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
"Entmündigung" war bis 1992; inzwischen übernimmt ein Betreuer nur Aufgben/Tätigkeiten, die von der zu betreuenden Person nicht mehr selbstständig erledigt werden können.
Gruß
Ben
Gruß
Ben
- schw.-inge
- Beiträge: 146
- Registriert: Do 10. Feb 2005, 23:09
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
so hart sich das auch anhört
wenn der Mann keine Hilfe möchte und er noch soweit fit ist und seine geistigen Kräfte auch wird man wenig machen können
eine Betreuung wird nur dann angeregt wenn sich das Ungeziefer im ganzen Haus ausbreitet und /oder eine gesundheitliche Gefährdung für alle Beteiligten entsteht
oder wenn das Haus dermassen stinkt im Flur
oder aber auch wenn er einen Wohnungsbrand verursacht etc.
ansonsten habt ihr wwenig Chancen
jeder darf nämlich so leben wie er möchte
ob es dem anderen gefällt oder nicht
wenn der Mann keine Hilfe möchte und er noch soweit fit ist und seine geistigen Kräfte auch wird man wenig machen können
eine Betreuung wird nur dann angeregt wenn sich das Ungeziefer im ganzen Haus ausbreitet und /oder eine gesundheitliche Gefährdung für alle Beteiligten entsteht
oder wenn das Haus dermassen stinkt im Flur
oder aber auch wenn er einen Wohnungsbrand verursacht etc.
ansonsten habt ihr wwenig Chancen
jeder darf nämlich so leben wie er möchte
ob es dem anderen gefällt oder nicht
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Hallo,
ich möchte mich Fibula anschliessen.
Deine Freundin soll das Gespräch mit ihrem Vater suchen. Vielleicht finden die Beiden dann einen gemeinsamen Weg.
Ihn unter Betreuung zu stellen wird die Fronten nur verhärten.
Im Gespräch lässt sich vielleicht die Ursache klären, weshalb er körperlich so abgebaut hat. und es können gemeinsam Massnahmen geplant werden.
Gruss Sophie
ich möchte mich Fibula anschliessen.
Deine Freundin soll das Gespräch mit ihrem Vater suchen. Vielleicht finden die Beiden dann einen gemeinsamen Weg.
Ihn unter Betreuung zu stellen wird die Fronten nur verhärten.
Im Gespräch lässt sich vielleicht die Ursache klären, weshalb er körperlich so abgebaut hat. und es können gemeinsam Massnahmen geplant werden.
Gruss Sophie
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Hallo Melanie ud Simone
ich schlage auch erst mal einen Kontakt zum Gespräch vor, durch vertraute Personen.
Um erst mal herauszufinden wie es ihm genau geht und wie sein Umfeld aussieht.
Ihn erst mal Rausholen aus seiner Isolierung, bestimmt möchte er nicht raus aus seinem Vertrauten Wohnbereich, wichtig ist das er eine Bezugsperson hat die nicht nur die Einkäufe erledigt.Wenn ein Gespräch zu Stande kommen sollte herausfinden
Was er noch alles selbst machen kann diese wiederum fördern.
ich schlage auch erst mal einen Kontakt zum Gespräch vor, durch vertraute Personen.
Um erst mal herauszufinden wie es ihm genau geht und wie sein Umfeld aussieht.
Ihn erst mal Rausholen aus seiner Isolierung, bestimmt möchte er nicht raus aus seinem Vertrauten Wohnbereich, wichtig ist das er eine Bezugsperson hat die nicht nur die Einkäufe erledigt.Wenn ein Gespräch zu Stande kommen sollte herausfinden
Was er noch alles selbst machen kann diese wiederum fördern.
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Nu mal langsam!
1. Hat in Deutschland jeder das Recht, zu verwahrlosen
2. Sind selbst gut gemeinte Hilfen nicht vom Gesetz gedeckt!
3. Ich setze bei diesem Posting voraus, daß die von euch gemachten Ratschläge im Vorfeld bereits gelaufen sind - Gespräche, Bitten, Angebote. Weil diese nicht zu einem für die Tochter positiven Ergebnis geführt haben, wendet sie sich hier an uns und bittet um Ratschläge, was sie noch machen könnte.
4. generell ist m. E. die Anregung einer Betreuung in diesem Fall angezeigt. Dem Vormundschaftsgericht muß allerdings detailliert der Sachverhalt geschildert werden! Welches Ergebnis am Ende dabei heraus kommt bleibt offen, da dies auf jeden Fall ein Richter nach Inaugenscheinnahme entscheidet.
5. Die Aussage über die Entmündigung früher ist sachlich nicht haltbar. Der Tatbestand der Unterstützung war früher Gesetz und ist es heute auch noch. Lediglich die Bezeichnung hat sich geändert!
6. wenn das Vormundschaftsgericht ausführlich unterrichtet wurde, ist die Sorge wegen unterlassener Hilfeleistung nicht mehr berechtigt. Es wurde alles getan, was der Tochter oder ihrer Freundin möglich ist.
Wenn ihr Vater sich die Lebensmittel durchs Fenster reichen läßt, gehe ich davon aus, daß er nicht einmal seiner Tochter Zugang zu seiner Wohnung gestatten will, aus welchen Gründen auch immer. Sie hat also von sich aus keine Möglichkeit, mehr für ihren Vater zu tun als den Richter einzuschalten.
Gruß
Johannes
1. Hat in Deutschland jeder das Recht, zu verwahrlosen
2. Sind selbst gut gemeinte Hilfen nicht vom Gesetz gedeckt!
3. Ich setze bei diesem Posting voraus, daß die von euch gemachten Ratschläge im Vorfeld bereits gelaufen sind - Gespräche, Bitten, Angebote. Weil diese nicht zu einem für die Tochter positiven Ergebnis geführt haben, wendet sie sich hier an uns und bittet um Ratschläge, was sie noch machen könnte.
4. generell ist m. E. die Anregung einer Betreuung in diesem Fall angezeigt. Dem Vormundschaftsgericht muß allerdings detailliert der Sachverhalt geschildert werden! Welches Ergebnis am Ende dabei heraus kommt bleibt offen, da dies auf jeden Fall ein Richter nach Inaugenscheinnahme entscheidet.
5. Die Aussage über die Entmündigung früher ist sachlich nicht haltbar. Der Tatbestand der Unterstützung war früher Gesetz und ist es heute auch noch. Lediglich die Bezeichnung hat sich geändert!
6. wenn das Vormundschaftsgericht ausführlich unterrichtet wurde, ist die Sorge wegen unterlassener Hilfeleistung nicht mehr berechtigt. Es wurde alles getan, was der Tochter oder ihrer Freundin möglich ist.
Wenn ihr Vater sich die Lebensmittel durchs Fenster reichen läßt, gehe ich davon aus, daß er nicht einmal seiner Tochter Zugang zu seiner Wohnung gestatten will, aus welchen Gründen auch immer. Sie hat also von sich aus keine Möglichkeit, mehr für ihren Vater zu tun als den Richter einzuschalten.
Gruß
Johannes
AW: Verwahrlosung= Entmündigung/ unterlassene Hilfeleistung?
Also die Rechtslage habe ich wie folgt gelernt:
- dass nämlich jeder (auch der böse Nachbar, der einen vielleicht nur ärgern will) dem Ordnungsamt einen anonymen Hinweis geben kann und schon sollte ansich in der Richtung etwas passieren.
- würde das Ordnungsamt ggfs. dann das Gericht einschalten und die Betreuung anregen, die ja dann von der Tochter übernommen werden kann.
Also wie gesagt: Wer keinen familiären Ärger riskieren möchte, kann Hinweise anonym geben .
... ja, es darf jeder so leben wie er möchte, solange er andere nicht durch Lärm, Geruch etc belästigt
... ich hätte auch so reagiert wie Fibula sagt. Aber manchmal kommt einem ein solcher Gedanke erst nachher.
LG,A.
LG,A.
- dass nämlich jeder (auch der böse Nachbar, der einen vielleicht nur ärgern will) dem Ordnungsamt einen anonymen Hinweis geben kann und schon sollte ansich in der Richtung etwas passieren.
- würde das Ordnungsamt ggfs. dann das Gericht einschalten und die Betreuung anregen, die ja dann von der Tochter übernommen werden kann.
Also wie gesagt: Wer keinen familiären Ärger riskieren möchte, kann Hinweise anonym geben .
... ja, es darf jeder so leben wie er möchte, solange er andere nicht durch Lärm, Geruch etc belästigt
... ich hätte auch so reagiert wie Fibula sagt. Aber manchmal kommt einem ein solcher Gedanke erst nachher.
LG,A.
LG,A.
» Wer glaubt, ein Christ zu sein, weil er die Kirche besucht, irrt sich. Man wird ja auch kein Auto, wenn man in einer Garage steht. « (Albert Schweitzer)
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Off-Topic:
ok, verstanden fibu...gg *schmunzel*
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