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Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 20:33
von Dirk Höffken
Hallo Leon.

Juristen machen u.a. bei Injektionen keine Unterschiede zwischen Alten- und Krankenpflege.

Im übrigen ist die Abnahme von Blut nach überwiegender Meinung nur ad personam an eine einzelne Pflegekraft möglich.

MfG DH

Zitat:
Zum Denken sind wenige Menschen geneigt, aber alle zum Rechthaben. - Arthur Schopenhauer (dt. Philosoph (1788-1860))

Verfasst: Mi 22. Okt 2003, 20:35
von Jutti
Fleisch gekauft? coooooool

Unser Chef hat uns damals Vitaminchen spendiert, die durften wir uns dann gegenseitig was nettes injizieren, unter seiner Aufsicht, bis es saß, blauen Hintern: jawoll und wie, grins
Blutabnehmen ähnliches ( bin eben ursprünglich Arzthelferin) blaue Arme wie son Junkie, aber so lernt man am besten
Irgendwan lief hier was über Selbsterfahrung und das ist und bleibt für mich persönlich die beste Lehrmethode, was mir wehtut, da werd ich beim Gegenüber sehr aufpassen, ne...........

achja, dein Satz: dann machen wir das eben, der hat was.....ich habe da sehr gut drüber nachgedacht, grad im Bezug auf im Injektionen verabreichen. Ich hab wohl hunderte bis tausende schon gegeben, aber bei der heutigen Gesetzeslage bin ich für mich persönlich zu dem Schluss gekommen, lieber Herr HA, mach et doch selber, Blutentnahme ebenso
Jutta

Verfasst: Do 23. Okt 2003, 14:22
von Angie
Hallo Leon,

also der sogennate Spritzenschein machen wir in der Schule und wird dann von einem Arzt vom Gesundheitsamt abgenommen.
Wir haben an einer Apfelsine bzw ich hab ne Pampelmuse genommen, geübt. Auf dem Spritzenschein steht eigentlich nur das du genau eingewiesen worden bist und deine Lektionen von s.c und i.m dazu gelernt hast. Das heisst aber noch lange nicht das du dann im Heim auch spritzen darfst, bei uns im Heim will der behandelte Arzt dann dies nochmal überprüfen ( was ich persöhnlich auch gut finde)
Ich bin zur Zeit noch im KH-Praktikum und durfte nachdem ich einer Arztin dies nochmal zeigte dann s.c. und auch zweimal i.m spritzen (bei i.m war sie beidesmal mit dabei) fand ich ne gute idee, ob ich i.m bei uns dann im Heim mache weiß ich noch nicht.

LG Angie

Verfasst: Do 23. Okt 2003, 20:39
von andrea
:wave
uns wurde in der Schule gesagt dass dieser Spritzenschein nichts aussagt, er also wertlos ist . Wir haben s.c und i.m spritzen geübt aber keinen Schein dafür bekommen. Ich glaube jeder der sich mit der AP befasst, der weiß auch dass wir das im Untericht lernen.

Verfasst: Fr 24. Okt 2003, 13:50
von Jutti
Hi Leon

dumme Frage: hast du sie gefragt, was sie zu der Aussage bringt, wir dürfen nicht?
Ich frage deshalb, um es gleich zu erklären :wink dürfen oder dürfen ist eine Missverständnisträchtige Aussage, lach
Also, wie erzählt, ich Arzthelferin, Schüler Ende 3. jahr, also, so oder so,ich darf. ( ja und vor "hundert Jahren" hatte ich auch mal so einen Spritzenschein) Aaaaber, eine hausinterne Anweisung bei uns lautet: Niemand außer dem Arzt setzt hier im Injektionen, weder KS, noch AP, keine Arzthelferinnen, was auch immer für ein med-naher Beruf dahinter steckt: NIEMAND!
...und dieser Grund wäre auch meine Antwort gewesen, ne, bei uns spritzt niemand, dabei wären viele MA dazu in der Lage. aber Anweisung ist Anweisung und fertig und bei der erwähnten Rechtslage ist mir das sehr recht.
Jutta

Verfasst: Fr 24. Okt 2003, 14:08
von Jutti
mmmmmmmmh



ich stelle hiermit klar: nun kommt eine reine Vermutung von mir!!!!!
zum einen könnte der Grund darin liegen, das wir diese deligierte Handlung nicht bezahlt bekommen
zum anderen, im Gegensatz zum KH, wenn es zu einem Zwischenfall kommen würde, wir haben den Stationsarzt nicht auf dem selben Flur, im Gegenteil, es ist kein Arzt im Hause regulär

.......und ob das Weisungsrecht besteht, kann ich dir beim besten Willen nicht beantworten, dies müssen die hier anwesenden Mitglieder, die PDL sind bitte machen
Jutta