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Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 11:18
von andrea
Original von Heike Krämer
Es ist Gang und Gäbe , daß man in der Altenpflege
über die Stelle arbeitet , so sparen die Häuser Geld und auch
Sozialbeiträge. Arbeitnehmer sind denen egal, und wenn Du krank und
kaputt bist wird gesagt : gefällts nicht dann kündige.
PS. bin mittlerweile 16 Jahre in der Altenpflege tätig.
Hallo Heike,
ich habe bisher 2 Beiträge von dir gelesen, irgendwie habe ich das Gefühl du bist total gefrustet. Es gibt auch andere Einrichtungen die anders denken und sozial eingestellt sind, wenn auch unter erschwerten Bedingungen.
Gruß andrea

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 15:21
von Tani
Trotzdem heißt das nicht, dass es so richtig ist... ; )
Lieben Gruß

(Schlimm genug, das es so ist. Und wenn man die Ausbildung beginnt, weiß man oft nicht, worauf man sich einlässt, leider!!!!)

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 15:43
von andrea
Hallo Tani,
damit meinte ich auch nicht, dass das richtig ist. Schüler haben wie alle, ihre festen Stunden.
Überstunden gehören bezahlt oder zumindestens in Freizeit ausgeglichen. Alles andere ist nicht richtig.Viele Einrichtungen nutzen die Schüler scheinbar aus. Ich an eurer Stelle würde mit der Schule sowie mit der Mitarbeitervertretung sprechen wenn Gespräche mit WBL oder PDL nicht fruchten. Wenn man von euch verlangt mehr Stunden zu arbeiten, dann müssen diese auch vergütet werden. Schüler sind nicht keine billigen Arbeitskräfte und arbeiten nicht umsonst. Allerdings sollten sie auch im eigenen Interesse den Mund aufmachen. Oft ist steckt gar keine böse Absicht dahinter.
Und ein Grund zur Kündigung besteht wohl nicht nur weil ich mich weigere Überstunden für "Nichts" zu machen.
Also tut was für eurer Recht!!!
Lieben Gruß andrea

Verfasst: Mi 11. Mai 2005, 15:54
von Tani
Hallo Andrea,
meine Antwort galt auch eher der Heike... Missverständnis..... ;-)
Lieben Gruß

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: Fr 13. Jul 2007, 21:46
von johannes
Na, ihr tut gerade so, als würdet ihr überfordert. Als ich meine erste Ausbildung machte, war ich 16! Und wäre ich nicht zur Handelsschule gegangen, wäre die Ausbildung bereits mit 14 losgegangen.

Unsere Regelarbeitszeit waren 48 Stunden in der Woche. Für die Theorie - das war die Berufsschule, bekam man frei. War die Berufsschule 14 :o o Uhr aus, war es selbstverständlich, wieder im Betrieb anzutanzen und bis Feierabend zu arbeiten. Und ihr jammert, wenn ihr mal etwas mehr als die Pflichtstunden absolviert? Ihr sprecht von Rechten? Ist euer Einsatz nur noch auf Rechte reduziert?

Mit solchen Krücken wäre Deutschland nie aufgebaut worden. Mit solchen Krücken zu unserer Zeit würde euch heute nicht so viel Wohlstand in den Hintern geblasen. Ich finde dieses ewige Gejammer mittlerweile mehr als ätzend! Wenn ich mir so die fertigen Altenpflegerinnen ansehe, die als Azubis soo große Töne gespuckt haben, stehen mir die Haare zu Berge.

In einem Beitrag wurde geschrieben: "Endlich ist dieser Scheiß vorbei!" (ich zitiere nur, weil für mich diese Gossensprache unterstes Niveau ist). Mit dieser Einstellung einen Beruf ergreifen, läßt tief blicken. Und die erbrachten Leistungen sind dann auch entsprechend. Wenn es heute noch so etwas wie Scham gäbe, müßten sich solche AP nur noch schämen.

Habt ihr schon mal nachgesehen, was im Ausbildungsvertrag steht? Da wird von Mindeststunden geredet, nicht von Maximalstunden! Also kommt endlich wieder auf den Boden. Wer mit einer Negativhaltung arbeitet, macht sich jede Arbeit doppelt schwer. Also fangt mal an, positiv zu denken.

Hier einmal ein Auszug aus dem Gesetz
Ausbildung

§1

Gliederung der Ausbildung

(1) Die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin und zum Altenpfleger umfasst mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht von 2.100 Stunden und die aufgeführte praktische Ausbildung von 2.500 Stunden.

(2) Von den 2.500 Stunden der praktischen Ausbildung entfallen mindestens 2.000 Stunden auf die Ausbildung in den in §4 Abs.3 Satz 1 des Altenpflegegesetzes genannten Einrichtungen.

(3) Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten des Unterrichts und der praktischen Ausbildung.

(4) Der Jahresurlaub ist in der unterrichtsfreien Zeit zu gewähren.
Die Regelarbeitszeit bemißt sich üblicherweise nach der 38,5 oder 40 Std. Woche. Lediglich minderjährige Auszubildende haben sich nach den besonderen Regeln hierzu zu richten.

johannes

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: Sa 14. Jul 2007, 18:20
von Benutzer 1685 gelöscht
Hallo Johannes,

diese Zeiten sind aber vorbei oder aber auch: sie kommen bald wieder.

sophie

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: So 15. Jul 2007, 15:22
von -Felicitas-
xcbbvccb

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: So 15. Jul 2007, 17:32
von johannes
Hallo Ihrs,

ich habe mich gewiß nicht für die Ausbeutung von AZUBI ausgesprochen. Was Recht ist, muß Recht bleiben, ist meine Devise. Aber wenn ein Minimum als Maximum hingestellt wird, kann ich mich schon aufregen.

Immer und immer wieder habe ich die Pflegekräfte aufgefordert, sich mit den für sie gültigen Gesetzen zu beschäftigen. Braucht nur meine entsprechenden Beiträge mal nachzulesen. Ich plädiere für Fairness auf beiden Seiten! Und genau das vermisse ich in vielen Beiträgen, die hier eingestellt werden.

Um es ganz deutlich zu sagen:

Mehr als die gesetzlich geforderten Mindestarbeitsstunden für die Ausbildung ist nicht unangemessen! Mehr als die Regelarbeitszeit ist Ausbeutung! Aber jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und ich muß mich wiederholen:

Es kann nicht sein, daß nur Einzelne sich für korrektes Verhalten einsetzen. Da müssen schon alle - zumindest aber die meisten - mitmachen. Wer bei unmenschlichen Arbeitgebern arbeitet und damit deren Handeln unterstützt, muß sich nicht wundern, wenn er unter die Räder kommt.

Johannes

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: So 15. Jul 2007, 18:02
von -Felicitas-
cxbxcb

AW: Arbeit mehr als erlaubt?

Verfasst: So 7. Okt 2007, 21:47
von johannes
Hallo GastLinade,

ich gehe mal davon aus, daß das ein Schreibfehler ist mit den 30 Wochenstunden, sonst müßte ich mich stark wundern.

Und wenn du es als völlig egal betrachtest,
was früher mal war und heute als üblich angesehen wird
dann wird es dir wohl auch egal sein, wenn die Vergütung dieser Auffassung angepasst wird!? Z. B. im ersten Jahr eben nur 50 €, im zweiten 80 € und im dritten 120 €.

Es wird nicht weit führen, wenn nur Ansprüche gestellt werden. Wer etwas erreichen will, muß halt auch was einsetzen. Sonst kann er sich eben mit dem begnügen, was übrig bleibt.

Johannes