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Richterlicherbeschluss für Tablettengabe

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 16:31
von Nachteule
Habt ihr schon mal etwas davon gehört, das man einen Richterlichenbeschluss braucht um Tabletten für die BW zu mörsern???

Bei uns war die Heimaufsicht auf der Gerontopsychiatrie und hat die gemörserten Tabletten bemängelt und gemeint, man bracht dazu einen Beschluss.

RE: Richterlicherbeschluss für Tablettengabe

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 17:12
von Lena V.
ich weis nur dass man erst zustimmung des Arztes braucht zum Mörsern, also mann muss ihn fragen ob man die mörsern darf. Richterlicher Beschluss wäre mir neu

RE: Richterlicherbeschluss für Tablettengabe

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 18:35
von Alexander
Hallo,

also einen richterlichen Bschluß zur Tablettengabe!?! Davon habe ich nioch nie gehört!!! Ausser einer ärztlichen Verordnung brauchst Du eigentlich ncihts weiter!!!

Und eigentlich solltest Du auch examiniert sein, zumindest sagt es so das Gesetz wenn ich mich recht erinnere!!!

Aber nen Richter.... Nö!!!

Gruß Alexander

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 20:12
von Jutti
Hi Nachteule

könnte der Zusammenhang dahingehend bestehen, das nicht das Mörsern an sich sondern ggf das Untermischen derselbigen unter die Nahrung gemeint sein könnte? Das ist nämlich bei Unkenntnis des Bewohners davon definitiv verboten, bzw benötigt eine richterliche Genehmigung.
vG Jutti

Verfasst: Mo 11. Apr 2005, 20:15
von schensi
Richterlichenbeschluss braucht um Tabletten für die BW zu mörsern???
... also ich versuche mal von der logischen Seite an die Sache heranzugehen:
1) Wieviele Menschen in deutschen (Alten)Pflegeheimen sind nicht mehr in der Lage, Medikamente ungemörsert einzunehmen?
2) Wieviele Richter könnte man damit beschäftigen, um alle Gaben von gemörserten Medikamenten "erlauben" zu lassen?

Ich denke mal, wenn man sich nur die Antworten auf die 2 Fragen gibt, dürfte klar sein, dass diese Praxis, wie in dem Posting von der Heimaufsicht gefordert, nicht durchführbar wäre.

Verfasst: Di 12. Apr 2005, 06:18
von Giftzwerg
Allllsoooo,
passt vielleicht nicht hierher, aber auf einer schulischen Fortbildung (allerdings wärend des Zivildienstes) braucht man für das Zermörsern einen Beschluss, allerdings weiß ich nicht ob das "der Betreuer" oder "der Richter" machen muss! Weil ja wie schon genannt, man dem Patient die Tabletten ohne sein Willen einflösen kann!

allerdings wird hier wieder eine große Grauzone sein, zwischen er kann sie halt nicht mehr selbst schlucken will se aber schlucken.... und will se nicht schlucken! Das wird oft mal ziemlich durcheinander definiert!

bye

Verfasst: Di 12. Apr 2005, 07:10
von Nachteule
Also, der herr von der Heimaufsicht war mehrmals da. Zuerst hat er nur bemängelt,das die Tabletten zu früh gemörsert werden. Sie sollen erst unmittelbar vor Gabe gemörsert werden , da es sonst eher zu Verwechslungen kommen könnte. Was auch einläuchtend klinkt. Nun war er nochmal da und hat gemeint es müsse immer ein RichterlicherBeschluss eingeholt werden, da die BW sonst selbst endscheiden können ob sie die Tabletten einnehmen wollen.
Die BW auf unserer Gerontopsychiatrie können das doch aber garnicht. ?(
Wie sollen die endscheiden was für sie wichtig ist? Ich finde es übertrieben.
Wir mischen die Tabletten wenn unter den Joghurt oder Pudding, was sehr gut klappt. Wie macht ihr das???
Viele können die Tabletten einfach nicht im Stück schlucken.
Es geht dem Herrn definitiv um die Einwilligung des BW.

RE: Richterlicherbeschluss für Tablettengabe

Verfasst: Di 12. Apr 2005, 21:13
von andrea
hääääääääääää und der Richter wird einen Beschluß zum Mörsern von Tabletten fertigen????????? Det kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Denke mal wenn dann benötigt man die Genehmigung vom Arzt. ?(