RE: Tochter will die Medilamete ändern ohne Ärztliche Verordnung
Verfasst: Mi 23. Mär 2005, 15:20
Hallo,
die ärztliche Medikamentenverordnung ist Auftrag zur Behandlungspflege.
Selbst ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger hat nicht das Recht direkt auf die Medikamentendosierung oder Medikamentengabe Einfluss zu nehmen.
Das ist allein Therapie des Arztes, auf uns Pflegekräfte übertragen und durch Dritte nicht zu entkräften. Eine Einnahme der verordneten Medikamente kann willentlich nur der Bewohner selbst verweigern.
Sicherlich wird Dirk noch genaueres dazu schreiben.
M.f.G. wundmentor
die ärztliche Medikamentenverordnung ist Auftrag zur Behandlungspflege.
Selbst ein gesetzlicher Betreuer oder ein Angehöriger hat nicht das Recht direkt auf die Medikamentendosierung oder Medikamentengabe Einfluss zu nehmen.
Das ist allein Therapie des Arztes, auf uns Pflegekräfte übertragen und durch Dritte nicht zu entkräften. Eine Einnahme der verordneten Medikamente kann willentlich nur der Bewohner selbst verweigern.
Sicherlich wird Dirk noch genaueres dazu schreiben.
M.f.G. wundmentor