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Wer haftet bei Sturzereignis trotz Sensormatte

Verfasst: Sa 27. Nov 2021, 13:39
von Klabine
Hallo, folgende Situation : Pflegeheim mit 90 Bew . über vier Etagen , im Nachtdienst eine PFK plus ein PH . Neuer Patient , Parkinson , Demenz , extrem hohes Sturzrisiko . 17 Stürze in fünf Tagen ohne größere Blessuren .
Nun wurde ihm eine Klingelmatte vor sein Bett gelegt , der Gedanke an sich ist ja ok, aber er löst die teilweise bis zu 23 mal in der Nacht aus , wenn ich dann gerade m anderen Ende des Hauses bin kann es dauern bis ich bei ihm nach dem rechten sehen kann. Habe ich gerade einen Notfall kann es noch länger dauern .
Wir haben eine überlastungsanzeige geschrieben weil der Aufwand zu zweit einfach nicht zu schaffen ist , Konsequenz daraus : die EL möchte auf die Minute genau wissen wann er geklingelt hat und ob er dazwischen schläft …. zu schreiben er habe zwischen 2 und vier Uhr 23 mal geklingelt würde nicht ausreichen .
Wie soll das funktionieren , wir schaffen die Arbeit ohnehin kaum und wer haftet wenn der Mann sich wirklich mal richtig verletzt und ich z.b. erst nach 10 min bei ihm bin ?
Kann eine so ausführliche minutiöse Dokumentation verlangt werden ? Ich finde es selbsterklärend wenn ich schreibe hat von dann bis dann so und so oft geklingelt
Zu Hilf …. Wir wissen echt nicht mehr wie das funktionieren soll ….