Bewohnerin verwundet aus Krh zurück
Verfasst: Do 28. Jun 2018, 21:04
Eine Bewohnerin ist von ihrem Hausarzt in ein Krh eingewiesen worden. Die Haut war intakt. Das geben auch die Unterlagen aus dem Krh her.
Dennoch ist die Bewohnerin verletzt aus dem Krh entlassen worden.
Rechtsseitig im Gesicht eine eindeutige Schürfwunde, am rechten Arm eine Verletzung mit einer dicken Blase in der sich gelbe Flüssigkeit befindet. Das rechte Sitzbeibein mit einem roten Fleck (5Mark groß) und um diese Stelle eine Handtellergroße und dicke schmerzhafte Stelle die sehr Berührungsempfindlich ist. Alles auf der rechten Seite.
Das Krh verschweigt der Angehörigen was geschehen ist. Aber sie hat die Akten in die Hand bekommen und dort ist dokumentiert dass die Bewohnerin mit intakter Haut und ohne Dekubitusgefährdung ist.
Das Krh meint sie hätte sich im Gesicht gekratzt. Es ist aber eindeutig eine Schürfwunde und angeblich wäre sie mit einem Dekubitus (der keiner ist) so eingeliefert worden.
Die Angehörige fragt, wie sie sich nun rechtlich verhalten kann. Aber vermutlich ist dass das falsche Forum für solch eine Frage?
Dennoch ist die Bewohnerin verletzt aus dem Krh entlassen worden.
Rechtsseitig im Gesicht eine eindeutige Schürfwunde, am rechten Arm eine Verletzung mit einer dicken Blase in der sich gelbe Flüssigkeit befindet. Das rechte Sitzbeibein mit einem roten Fleck (5Mark groß) und um diese Stelle eine Handtellergroße und dicke schmerzhafte Stelle die sehr Berührungsempfindlich ist. Alles auf der rechten Seite.
Das Krh verschweigt der Angehörigen was geschehen ist. Aber sie hat die Akten in die Hand bekommen und dort ist dokumentiert dass die Bewohnerin mit intakter Haut und ohne Dekubitusgefährdung ist.
Das Krh meint sie hätte sich im Gesicht gekratzt. Es ist aber eindeutig eine Schürfwunde und angeblich wäre sie mit einem Dekubitus (der keiner ist) so eingeliefert worden.
Die Angehörige fragt, wie sie sich nun rechtlich verhalten kann. Aber vermutlich ist dass das falsche Forum für solch eine Frage?