Hallo Zusammen,
an alle Pflegedienste eine Frage.
Sind Kompressionsstrümpfe der Klasse 1 anziehen über die Behandlungspflege abrechenbar oder darf ein PD dies erst ab Klasse 2 abrechnen?
Vielen Dank für eure Antworten.
LG Angie (Tagespflege)
Kompressionsstrümpfe Klasse 1 Pflegedienst
Kompressionsstrümpfe Klasse 1 Pflegedienst
Das Motto meiner Tagespflege Anima:Jeder Mensch ist wertvoll
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AW: Kompressionsstrümpfe Klasse 1 Pflegedienst
Hallo Angie,
die HKP-Richtlinien sehen das An/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I lediglich im Rahmen einer "verordneten" Körperpflege vor. Da die Kassen diese Massnahme in der Praxis aber nicht genehmigen, muss man die Frage mit nein beantworten. Abrechnen können die Pflegedienste erst ab Kompressionsklasse II.
Habe sogar mal irgendwo einen Fall gelesen, wo die Kasse das Geld vom Pflegedienst zurückfordern wollte. Der Pflegedienst hatte Klasse I angezogen, weil die Artpraxis versehentlich ein falsches Rezept ausgestellt hatte und keinem war es aufgefallen... Wie es ausgegangen ist, weiss ich nicht mehr.
LG Erbse
die HKP-Richtlinien sehen das An/Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse I lediglich im Rahmen einer "verordneten" Körperpflege vor. Da die Kassen diese Massnahme in der Praxis aber nicht genehmigen, muss man die Frage mit nein beantworten. Abrechnen können die Pflegedienste erst ab Kompressionsklasse II.
Habe sogar mal irgendwo einen Fall gelesen, wo die Kasse das Geld vom Pflegedienst zurückfordern wollte. Der Pflegedienst hatte Klasse I angezogen, weil die Artpraxis versehentlich ein falsches Rezept ausgestellt hatte und keinem war es aufgefallen... Wie es ausgegangen ist, weiss ich nicht mehr.
LG Erbse
- Griesuh
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AW: Kompressionsstrümpfe Klasse 1 Pflegedienst
Erbsenbrotsuppe, die HKP sagt eindeutig, dass das anziehen von Kompressiononsstrümpfen erst ab KL 2 verordnungsfähig und abrechenbar ist.
Kompressionsstrümpfe KL 1 werden ganz normal über die Grundpflege erbracht und sind nicht Verordnungs - und abrechnungsfähig.
Hier der Link zur HKP
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-92 ... -07-17.pdf
Dort unter Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen links klicken.
dann im Verzeichnis Punkt 4 Körperpflege schauen.
Dann weiter unter Punkt 31 Komprssionsstrümpfe KL 2 schauen.
Kompressionsstrümpfe KL 1 werden ganz normal über die Grundpflege erbracht und sind nicht Verordnungs - und abrechnungsfähig.
Hier der Link zur HKP
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-92 ... -07-17.pdf
Dort unter Verzeichnis verordnungsfähiger Maßnahmen links klicken.
dann im Verzeichnis Punkt 4 Körperpflege schauen.
Dann weiter unter Punkt 31 Komprssionsstrümpfe KL 2 schauen.
Gute Pflege braucht mehr Zeit
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AW: Kompressionsstrümpfe Klasse 1 Pflegedienst
Genau Grisuh, da bin ich ja froh, dass wir einer Meinung sind...
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