Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

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Sollen Altenpflegehelfer m. 1-Jahr Ausbildung einf. Behandlungspflegen machen dürfen?

Ja
59
42%
Nein
81
58%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 140

Suse2
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Suse2 »

@ Griesuh

jo,das hast du wohl recht,
wobe imich eines ärgert:

habe letzet Woche per Post, wohlbemerkt vollstationäre Einrichtung,
Info samt Flyer für eine WB APH Behandlungspfleg,im Flyer aufgelistet
was sie dann dürfen, 160 Std plus Praktium...

oh tolll, hab gleich zwei meiner Mädels im Auge
und lese und lese
und was steht ganz unten.. nach Abschluss blablabla

erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat das sie berechtigt eben diese
erlernten Dinge in der häuslichen Pflege durchzuführen...

hab dann weiter gesucht,nee ist so ( hab den Anbieter angerufen)

in der ambulanten Versorgung wo die APHs dann allein unterwegs sind,dürfen sie und es gilt nicht für die stationäre Versorgung wo immer eien Exe im Hintergrund ist
das ist doch völlig schräg...

ich finds gut das die APHs so endlich die Chance haben auch in einem PD einen Stelle zu bekommen, denn hier höre ich immer, das sie keine APHS nehmen weil sie nix dürfen, aber warum dürfen sie es stationär dann nicht auch...:-/


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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Suse, so stimmt deine Aussage leider nicht ganz.
Dass KPH und APH und auch sogenannte " sonstige geeignete Personen, auch im stationären Bereich geringfügige Behandlungspflege erbringen dürfen ist nichts neues.
Unter diesen sogenannten- sonstige geeignete Personen - verstehen die Kassen angelernte Kräfte die diese WB's zu SGB V Behandlungspflege absolviert haben, eingewiesen, angelernt, gezeigt bekamen und unter Aufsicht ordnungsgemäß erbracht haben. Leider sagt kein Gesetz, keine Verordnung und kein vertraglicher Inhalt wie viele Stunden an WB erbracht werden müssen um eine sonstige geeignete Person zu werden!!!!
Nur wissen es die meisten PDL und WBL nicht, weil sie die Verträge und deren Anlagen, wie unter andrem die Anlage 2f Leistungsbeschreibung häuslicher Krankenpflege nach § .....132 SGB V nicht kennen und auch nicht gelesen haben. ( Siehe auch hier die zu hunderten eingestellten Beiträge im Forum)
Bei mir haben diese sonstigen geeigneten Personen mind. eine 460 Std. WB zu SGB V.
Diese knapp 160 Std. WB's gehören untersagt und verboten. Denn es ist den Leuten nur das Geld aus der Tasche gezogen worden wenn sie an so einer 160 Std. WB teilgenommen haben. Mehr nicht.


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Suse2
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Suse2 »

die 160 Std.plus Praktikum beziehen siech nur auf die

Behandlungspflege WB...

die gibts auch mit 460 Std??

ambulant ist eben nicht so meine Baustelle ;-)


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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Jo, die gibt es. Zumindest in unserer Gegend. Dort bietet diese WB das DRK an
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 30. Sep 2014, 12:31, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Wechselstabenverbuschelt


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Rebecca1969
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Rebecca1969 »

An der Stelle würde ich euch gerne mal fragen, was Altenpflegehelfer mit einjähriger Ausbildung dann eurer Meinung nach machen dürfen sollten und was Pflegerhelfer? Außerdem was Schüler nach dem ersten Jahr Ausbildung übernehmen dürfen sollten?
Und was dann Pflegehelfer und Altenpflegehelfer unterscheidet? :)
Zuletzt geändert von Rebecca1969 am Mo 20. Okt 2014, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.


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Benutzer 10209 gelöscht

AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Benutzer 10209 gelöscht »

Tja, liebe Rebecca - Das entscheidet der AG oder seine PDL
frei Schnauze. Die Vorgaben sind endlos porös. Lasse Dir alles
was Du tun darfst schriftlich quittieren! Sonst heisst es im
Schadensfall : "Das haben wir NIIIIIIIIIIIIIIEEEEEEEEEEEE gesagt !"



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Rebecca1969
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Rebecca1969 »

Hallo Elfriede,
letzlich bin ich ein wenig verwundert über dieses Umfrage Ergebnis.
Griesuh hat ja verlinkt was man mit dem kleinen Examen so alles darf und ich erwarte auch nicht zukünftig mehr machen zu dürfen. Und das wurde auch geprüft- genau wie bei einer Dreijährigen.
Auch wenn es öfter mal darauf hinaus lief mehr zu machen und ich auch weiß was ich mir zutraue und was nicht.
Es geht ja um "einfache Behandlungspflegen", nicht um Morphin Plaster kleben oder Blasenspülungen( obwohl ich beides gemacht habe, als ich noch stationär gearbeitet habe) Beides wurde übrigens "abgenommen", also es war schon klar, dass ich das auch kann.
Vielleicht sind das schlechte Erfahrungen mit Altenpflegehelfern( also ich rede hier von den Einjährigen)- aber es würde mich wirklich interessieren.
In dem Zusammenhang muß ich auch sagen, dass eine Dreijährige Ausbildung leider nur eine Garantie dafür sein kann, fest im Sattel zu sitzen, nicht dafür dass gute Arbeit geleistet wird. Ich habe Fachkräfte erlebt, die Medikamente falsch gestellt haben- was von Helfern bemerkt wurde, die versäumt haben den Artzt zu rufen und falsch gelagert haben....Aber das sind eben Ausnahmen. So wie es auch Ausnahmen unter den Altenpflegehelferinnen gibt...
Ich finde es echt schade- zum Glück hat mich meine frühere WBL nicht "nur" als Waschfrau gesehen.


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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Liebe Elfriede, leider stimmt deine Aussage nicht:
Das entscheidet der AG oder seine PDL frei Schnauze. Die Vorgaben sind endlos porös
Wer was mit welcher Ausbildung darf ist ganz klar und eindeutig in den Anlagen
"Leistungsbeschreibung"
Anlage 2b zu § 23 Abs. 3 und § 42 Abs. 1 des Rahmenvertrages über die Häusliche Krankenpflege nach § 132a Abs. 2
SGB V in Hessen vom 01.05.2006",
zu den Versorgungs -u. Rahmenverträgen zwischen Kassen und Pflegeeinrichtung festgelegt.
Da gibt es nichts zu deuteln und zu rütteln.
Für die Behandlungspflege habe ich schon mehrfach einen Link eingestellt, in dem ihr erkennen und lesen könnt wer was mit welcher Ausbildung darf.
Diese Leistungsbeschreibungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Deshalb stellt der Link nur einen Anhaltspunkt dar.

Diese Leistungsbeschreibungen, sollten jeder Heimleitung, jeder PDL, jeder WBL bekannt sein. Auch sollten sie für jeden MA einsehbar in der verwaltung bereit liegen.
Hier nochmals der Link zu den Leistungsbeschreibungen zur Behandlungspflege:

http://www.krankenpflege-gerling.de/dow ... g_2007.pdf

Die Beschreibung ist zwar schon etwas älter, die Preise haben sich verändert.
Jedoch ist der Inhalt immer noch gültig.
Zuletzt geändert von Griesuh am Di 21. Okt 2014, 10:40, insgesamt 1-mal geändert.


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Griesuh
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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Laut den Verträgen zwischen den Schulen und den Pflegeeinrichtungen so wie dem Altenpflegegesetz, sollen Schüler ihrem Wissen entsprechend eingesetzt weden und auch selbstständig arbeiten.
Das bedeutet: theorie, gesehen, unter Anleitung ausgeführt, selbst ausgeführt Exe war anwesend, selbstständig ausgeführt.
Natürlich ist alles zu dokumentieren.


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Thanos

AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Thanos »

Hallo,

ich finde das Thema wesentlich komplexer als es hier Einige darstellen, gleichzeitig wird es aber auch unnötig verkompliziert.

Es gibt massenhaft "Ausbildungen", "Fortbildungen" und "Weiterbildungen" die Wissen vermitteln sollen und Personen zu bestimmten Handlungen befähigen sollen, so dass es immer schwieriger wird zu erfassen wer was kann und darf. Es gibt Pflegehelfer, Altenpflegehelfer, Krankenpflegehelfer, Pflegefachhelfer, Fachpflegehelfer, Sozialassistenten, Pflegeassistenten, es gibt nur Helfer und es gibt auch noch Helfershelfer und so weiter. Dazu kommt noch die ganze Augenwischerei, bei der die Einrichtungen den verschiedensten Berufsgruppen ihren eigenen Namen geben und dann kommt noch das Ego der Leute dazu, welche den Namen ihres Berufs oder der Tätigkeit verlängern mit es auch ja schick auf dem Namensschild aussieht.

Als wenn das noch nicht schlimm genug wäre zu überblicken, dann sind einige ja der Meinung Deutschland besteht zu 90% aus nur einem Bundesland oder aus nur einem Pflegeheim in dem eh alles besser ist, insbesondere die Arbeitszeitorganisation. So ist es aber nicht. Es gibt nun mal immer noch die Häuslichkeit, die Pflegeheime, die Reha- Kliniken, die Krankenhäuser, die OP- Zentren und den ganzen Rest. Und ob man es nun glauben mag oder nicht, es gibt ganze 16 Bundesländer und einige sind wesentlich fortschrittlicher in ihrer Gesetzgebung als andere.

Ich weiß es gibt für einige Bereiche die sogenannte Rahmenverträge und die sind auch sehr wichtig für diese Bereiche, weil wenn die Rahmenverträge nicht eingehalten werden gibt es kein Geld. Für andere Bereiche in der Pflege gelten aber Bundesgesetze und dementsprechend andere Absprachen oder andere Formen von Absprachen und vor allem auch ganze andere Vergütungsrichtlinien - so kann sich dann die Aufgabenverteilung schon mal erheblich von der Häuslichkeit Unterscheiden.

All diese Überlegungen könnten natürlich das Ergebnis der Umfrage beeinflussen. Zumal ja immer noch nicht geklärt ist was "einfache" Behandlungspflege ist. In einigen Bereichen mag die Versorgung von akuten Wunden als einfach Behandlungspflege gelten, das Aufkleben von einem Medikamentenpflaster aber schon nicht mehr in dem Bereich fallen.
Wichtig für die Aufgabenverteilung sollte doch sein, welches Hintergrundwissen und welche Qualifikation die entsprechende Pflegekraft hat um auf auftretende Akutsituationen zu reagieren und auch um mit plötzlich auftretenden Komplikationen der Maßnahme umzugehen.



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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

Thanos schreibt:
....... dann sind einige ja der Meinung Deutschland besteht zu 90% aus nur einem Bundesland ..........
Thanos, was schreib und schrieb ich immer zu meinem eingestellten Link?
( Das schreibe ich jedesmal dazu, dass eine verbindliche, einheitliche Aussage für alle Bundesländer nicht gegeben werden kann)

Diese Leistungsbeschreibungen können von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Deshalb stellt der Link nur einen Anhaltspunkt dar.


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Beitrag von johannes »

Leider kommt es im Ernstfall nicht darauf an, was jemand kann, sondern was in den Ausführungsbestimmungen steht. Behörden ziehen sich ausschließlich darauf zurück. Ob das sinnig ist, oder nicht, steht vor Gericht nicht zur Debatte. Es zählt nur, ob der Buchstabe des Gesetzes eingehalten wurde oder nicht.

Darum kann ich nur jedem raten - entweder die entsprechende Ausbildung mit den dazu gehörigen Befugnissen machen, oder die Finger von dem lassen, was nicht erlaubt ist!

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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Rebecca1969 »

Hallo
und erstmal danke für eure Antworten.
Ihr habt natürlich Recht, wenn ihr schreibt, dass ich Tätigkeiten die nicht ausdrücklich erlaubt auch nicht machen sollte- auch wenn ichs kann. Das ist in der Praxis nur sehr schwer umzusetzen-und gerade wenn man es im grunde beherrscht fällt es wohl auch schwer das zu verweigern.Und das dann noch als Einzige.
Ich bin da auch zur Zeit sowieso komplett raus, da ich den stationären Bereich verlassen habe und mich nur noch um zwei Kunden kümmere- bei einer aber dafür zwischen 5- 12 Std pro Schicht.

Griesuh hat ja eine Liste verlinkt, in der ist aber nicht von Altenpflegehelfern die Rede, sondern von Krankenpflegehelfern- oder zählen Altepflegehelfer als "sonstige geeignete Person"?


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AW: Behandlungspflege durch Altenpflegehelfer

Beitrag von Griesuh »

oder zählen Altepflegehelfer als "sonstige geeignete Person"?
Genau so ist es.


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Beitrag von Griesuh »

Cocopina um diese deine Frage beantwortet zu bekommen gibt es für dich mehrere Möglichkeiten.
Du fragst deine Heimleitung nach den Rahmen u. Versorgungsverträgen, die die Pflegeeinrichtung mit den Pflege - u. Krankenkassen abgeschlossen haben.
In diesen Verträgen, bzw. der Anlagen Leistungsbeschreibungen sollte dies genau stehen.

Die andere Möglichkeit:
Rufe bei der AOK Zulassungsstelle deines Bundeslandes an und frage dort nach, wie das in BAWÜ gereglet ist.

Und die 3. Möglichkeit,
frage bei einem Berufsverband, am besten jemen, dem eure Einrichtung angeghört an ( leider kann es auch Abweichungen innerhalb der verschiedenen Berufsverbänden innerhalb eines Bundeslandes bei der Behandlungspflege kommen) , um diese Frage der Behandlungspflege zu klären.
Z. B. könnte der BPA- BAWÜ ein Ansprechpartner sein.

Es lebe die KLEIN STAATEREI.


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Beitrag von johannes »

Ein Blick in die Qualitätsprüfung des MDK könnte Aufschluss geben welcher Berufsverband vorliegt.

Der Rahmenvertrag für Baden-Württemberg ist auch hier einzusehen

http://www.altenpflege-heute.com/willko ... r%C3%A4ge/


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Beitrag von Griesuh »

Cocopina, ja, denn die Zulassungsstelle der AOK ist übergreifend federführend für alle Pflege u. Krankenkassen des jeweiligen Bundeslandes.

Welchem berufverband die Einreichtung angehört, steht im Qualitätsbericht und hängt evtl. den Informationstafeln der Einrichtung.
Am einfachsten einen verantwortlichen des hauses fragen.


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